Kündigung nicht anerkannt, androhung des Diebstahls

28. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
deonimus
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)
Kündigung nicht anerkannt, androhung des Diebstahls

Hallo zusammen,

Vor gut einer Woche wurde ich erneut krank, ging zum Arzt und der schrieb mich arbeitsunfähig für gut 4 Werktage. Mein Chef bestand darauf, dass ich persönlich die krankmeldung abgebe. Nach einem Telefonat mit der Firma wurde ich dazu gezwungen diese vorzulegen. Aufgrund dessen schrieb ich, direkt auch meine Kündigung und gab beides ab in der Firma. Jedoch wollte der chef den Empfang der Kündigung nicht unterschreiben, dann würde diese kopiert und mir kurz darauf gesagt, sollte mein Firmenwagen &Diensthandy nicht noch am selben Tag auf dem Firmengelände stehen, würde ich eine Anzeige wegen Diebstahls erhalten. Nun, ein paar Tage später, erfahre ich das der Chef mein ausstehendes Gehalt samt Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld nicht ausbezahlen will und meine krankmeldung anfechten will. Ich habe fristgerecht gekündigt, unterschrieben, mit Video dokumentiert das ich sie auch eingeworfen habe, habe meine verlobte als Zeugin dabei gehabt, als die androhung des Diebstahls aufkam, einen bekannten von der Polizei vor dem Firmengelände gehabt, der dies ebenfalls bezeugen kann und stelle nun die Frage: was kann ich tun, was kommt auf mich zu!

Danke im voraus für die Antworten

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32404 Beiträge, 17075x hilfreich)

was kann ich tun, Vielleicht erstmal verraten, ob Sie Handy und Wagen zurückgegeben haben oder nicht.
was kommt auf mich zu! Das ist hier kein Hellseherforum. Bisher gibt es doch lauter Ankündigungen und es ist noch gar nichts passiert.

-- Editiert von muemmel am 28.04.2015 18:22

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#2
 Von 
deonimus
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, natürlich habe ich das Fahrzeug samt allem Arbeitsmaterial wieder zurück gegeben. Via Fotos dokumentiert usw.
Ich möchte nur präventiv wissen, was auf mich zukommen könnte.

Danke für die Antwort

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32404 Beiträge, 17075x hilfreich)

Mangels hellseherischer Fähigkeiten wird Ihnen das keiner sagen können. Jetzt ist ja erstmal spannend, ob Ihr Chef Sie irgendwie freigestellt hat - bis zum Ende der Kündigungsfrist wird ja wohl noch etwas Zeit vergehen. Und wenn man keinen Lohn kriegt, erhebt man Lohnklage. Was hat es eigentlich mit dem Weihnachtsgeld auf sich? Das pflegt eher nicht im April gezahlt zu werden, insofern ist mir das völlig unklar. Zu wann haben Sie denn überhaupt gekündigt?

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8057x hilfreich)

Zitat:
Nun, ein paar Tage später, erfahre ich das der Chef mein ausstehendes Gehalt samt Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld nicht ausbezahlen will und meine krankmeldung anfechten will.


Was auf Sie zukommen könnte haben Sie schon selber hier geschrieben.
Ganz praktisch können Sie ab dem Fälligkeitszeitpunkt des Gehalt dieses auch einklagen ohne Anwalt. Die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgericht hilft bei der Formulierung der Klage.

Das Ganze liest sich so dramatisch, was ist eigentlich vorgefallen?

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#5
 Von 
deonimus
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Nix schlimmes, habe nur gekündigt.
Denke aber das die Reaktion vom Chef daher kommt, dass ich sein letzter und erfahrensten Mann war. Zudem hat der Chef am gleichen Tag, an dem ich gekündigt habe, jemand anderen aus einer anderen Abteilung gekündigt! Ich vermute das er Rechenschaft bei der Konzernleitung ablegen durfte, und diese ihn wohl hart angegangen hat. Aber das sind Vermutung.

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#6
 Von 
deonimus
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe Fristgerecht gekündigt, zum 31.05.2015, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden von der Firma anteilig noch gezahlt wenn man kündigt... Zumindest bei allen anderen die zuvor gingen oder gekündigt wurden.

Warum der nun so reagiert, ist mir und allen anderen schleierhaft.

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#7
 Von 
deonimus
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Als er erwähnte, ich solle das Fahrzeug samt Diensthandy zurück geben sonst drohe mir eine Anzeige, fragte meine Verlobte ob ich mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freigestellt wäre. Seine Antwort war:" Das habe ich nicht gesagt! " ohne Fahrzeug und Diensthandy ist die Durchführung meiner Tätigkeit garnicht möglich.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16827 Beiträge, 6293x hilfreich)

Das Ganze erscheint mir doch als ziemlicher Mumpitz. Ein Chef, der anscheinend total entgleist, weil ein MA sich krank meldet und kündigt, und deswegen mit wilden Drohungen um sich wirft. Und der MA lässt sich offenbar auch zutiefst erschrecken und der gesunde Menschenverstand bleibt außen vor. Die üblichen Grundsätze gelten doch wie immer:
a) im Krankenstand muss man dem AG überhaupt nicht zur Verfügung stehen, auch keine Autos, Handys oder sonstwas zurückbringen. Auch die persönliche Übergabe von Krankmeldung ist nicht Pflicht.
b) eine Kündigung bedarf keiner Zustimmung und keiner Unterschrift der Gegenseite - die korrekte und zeigerechte Zustellung reicht völlig.
c) die Androhung einer Diebstahlsanzeige unter den genannten Umständen ist doch eher lächerlich als erschreckend.

"Auf dich zu" wird also wohl kaum etwas kommen, vielleicht abgesehen davon, dass du dein letztes Geld einklagen musst, wenn dein Chef dich partout ärgern will.

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#9
 Von 
deonimus
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Es ist kein Scherz was ich hier schreibe! Soviel dazu, das was hier geschrieben steht, ist Fakt! Der Konzern hat ihren Sitz in den Niederlanden, somit ist mein Chef auch niederländischer Herkunft. Er kennt sich mit deutschen Recht nicht so aus, zudem ******t er auf gut deutsch gesagt auf deutsche Gesetze.

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#11
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Zitat (von flottegabi):
Wenn Ihnen Ihr Chef die Anweisung gibt Wagen und Handy abzugeben, dann haben sie dem Folge zu leisten.


Das ist alles nicht so einfach. Das kommt auf den Arbeitsvertrag an. Ist beispielsweise der Arbeitnehmer berechtigt, Firmenwagen/Handy auch privat zu nutzen, ist so eine Forderung höchstwahrscheinlich nicht rechtens. Hier sollte man mal den Arbeitsvertrag und andere Dokumente ansehen, was da bzgl. des Firmenwagens/Handys vereinbart wurde.

Ohne diese Information ist das hier nur reinste Spekulation.


-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 29.04.2015 08:36

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#12
 Von 
deonimus
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe heute morgen mit meinem Fachanwalt für Arbeitsrecht gesprochen, ihm die Fakten zugesand.
Also die Anschuldigung wegen Diebstahls ist haltlos, und sogar im Gegensatz hat er sich strafbar gemacht wegen Verleumdung. Sollte das Gehalt nicht überwiesen werden, wird es eingeklagt , Überstunden kann ich nachweisen wegen meiner Reisekosten / Reisekostenabrechnungen und der Überstundenliste. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld muss anteilig, laut AV gezahlt werden somit hat der Chef das nachsehen. Also kurz um, der Anwalt hat gelacht und und würde sich freuen den Fall zu übernehmen. Zudem sagte der Anwalt ;" wenn man das hört, klingt es nach einer schlechten Soap aber nachdem ich ihre Unterlagen gesichtet habe, kann ich ihnen nur sagen, warten Sie ab was kommt, machen sie sich nicht verrückt und ich übernehme sehr gerne den Fall. So jemanden wie ihren Chef, würde ich gern mal kennenlernen.." Dann fing er an zu lachen und das wars.

-- Editiert von deonimus am 29.04.2015 09:10

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37552 Beiträge, 13799x hilfreich)

Jeder Anwalt freut sich, einen Fall zu übernehmen, davon lebt der nämlich. Und der Ausgang ist ihm egal.

wirdwerden

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#14
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2523 Beiträge, 2553x hilfreich)

Zitat:
Tun Sie das nicht ist es "kein Diebstahl" sondern max "Unterschlagung".


Im geschilderten Fall auch nicht, denn während seiner Krankschreibung muß der TE natürlich auch keine Dienstwagen in die Firma fahren (lassen). Ganz vielleicht müßte er, wenn es ihm zumutbar ist, die Schlüssel an einen von der Firma gesandten Boten übergeben - bei sich zu Hause, nicht im Betrieb.
Eine Zueignungsabsicht ist auch weit und breit nicht zu erkennen. Ergo: keine Unterschlagung möglich.

Zitat:
fragte meine Verlobte ob ich mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freigestellt wäre. Seine Antwort war:" Das habe ich nicht gesagt! " ohne Fahrzeug und Diensthandy ist die Durchführung meiner Tätigkeit garnicht möglich.


Solange man nicht offiziell freigestellt ist, muß man seine Arbeitsleistung zumindest (idealerweise durch Zeugen beweisbar) anbieten, damit der AG in Annahmeverzug kommt. Ob man dann noch arbeiten kann oder prinzipiell "rumsitzen" müßte, ist dafür erst mal unerheblich.
Zwar ist grundsätzlich möglich, daß eine Freistellung auch durch konkludentes Handeln (hier: Entziehen sämtlicher Arbeitsmittel) erfolgen kann, aber darauf würde ich mich nicht einlassen, ob ein Gericht das im Streitfall bejaht oder nicht.

-- Editiert von JenAn am 29.04.2015 11:22

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#16
 Von 
deonimus
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Bisher kam von seiten der Firma keine Reaktion bzgl. des Autos, Handys usw.
Der Anwalt bekam eine detaillierte email mit Dokumenten, die meine Aussage bestätigt. ich bin kein Freund von schwafelein, sondern mag lieber Fakten! Ebenfalls der Anwalt ;)

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