Hallo Community,
momentan bin ich im öffentlichen Dienst (TVÖD) beschäftigt. Ich habe einen befristeten Vertrag mit Sachgrund, ohne Probezeit, vom 01.01.2020-31.12.2020 unterschrieben. Nun steht in diesem Vertrag nichts von einer Kündigungsfrist. Bedeutet dies, dass ich rein gar nicht kündigen kann/darf, wenn ich eine andere, attraktivere Stelle entdecken sollte?
Mit freundlichen Grüßen
Kündigung nicht möglich?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Siehe -> § 15 Absatz 3 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz)
Um zu erfahren, ob eine Kündigung dennoch möglich ist müsstest Du in den Tarifvertrag schauen.
Nach den ersten Suchergebnissen, ohne jetzt in den TV zu gucken, ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich.
[link=https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/befristete-arbeitsvertraege-53-besonderheiten-nach-30-tvoed-fuer-die-befristung-mit-sachgrund_idesk_PI13994_HI1995694.html]https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/befristete-arbeitsvertraege-53-besonderheiten-nach-30-tvoed-fuer-die-befristung-mit-sachgrund_idesk_PI13994_HI1995694.html
[/link]
-- Editiert von spatenklopper am 15.01.2020 15:10
ZitatSiehe -> § 15 Absatz 3 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) :
Demnach ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich.
Um zu erfahren, ob eine Kündigung dennoch möglich ist müsstest Du in den Tarifvertrag schauen.
Ich habe dies dazu gefunden:
"Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn
2 die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Nach Ablauf der Probe-
zeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei..." Aber ich habe doch keine Probezeit in meinem Vertrag? Gilt das trotzdem? D.h, ich kann trotzdem kündigen, auch wenn im AV nichts dazu explizit vereinbart ist?
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Hat sich überschnitten, siehe editierten Beitrag oben.
ZitatHat sich überschnitten, siehe editierten Beitrag oben. :
Danke für den Link. "Arbeitsverhältnisse bis zu 12 Monaten können nach Ablauf der Probezeit nicht ordentlich gekündigt werden (§ 30 Abs. 5 Satz 1 TVöD)." Aber mein Arbeitsvertrag geht doch Über 12 Monate (01.01-31.12); daher ist doch eine ordentliche Kündigung möglich?
beziehe mich hierbei ebenfalls auf folgenden Satz auf o.g Website oder verstehe ich das nicht richtig.
Nein, dein Arbeitsverhältnis geht nicht über 12 Monate. Es geht genau 12 Monate.
Zitat"Arbeitsverhältnisse bis zu 12 Monaten können nach Ablauf der Probezeit nicht ordentlich gekündigt werden (§ 30 Abs. 5 Satz 1 TVöD)." :
Wenn das so in dem Tarifvertrag steht, kannst du nicht kündigen.
Zitat"Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn :
2 die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
Wenn das so in dem Tarifvertrag steht, kannst du kündigen.
ZitatNein, dein Arbeitsverhältnis geht nicht über 12 Monate. Es geht genau 12 Monate. :
Zitat"Arbeitsverhältnisse bis zu 12 Monaten können nach Ablauf der Probezeit nicht ordentlich gekündigt werden (§ 30 Abs. 5 Satz 1 TVöD)." :
Wenn das so in dem Tarifvertrag steht, kannst du nicht kündigen.
Zitat"Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn :
2 die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
Wenn das so in dem Tarifvertrag steht, kannst du kündigen.
Danke für deine Antwort. Ich habe nun unter: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifverträge/tvd-v_if_v-13_lesefassung.pdf folgendes gefunden: das ist die offzielle Fassung des tv , auf der mein Arbeitsvertrag verweist.
"Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Nach Ablauf der Probezeitbe-
trägt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeits- verhältnissen bei demselben Arbeitgeber..." D.h, ich kann doch kündigen?
Diesen Satz: "Arbeitsverhältnisse bis zu 12 Monaten können nach Ablauf der Probezeit nicht ordentlich gekündigt werden" habe ich nicht im offiziellen Tarifvertrag, sondern unter der Website: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/befristete-arbeitsvertraege-53-besonderheiten-nach-30-tvoed-fuer-die-befristung-mit-sachgrund_idesk_PI13994_HI1995694.html gefunden
-- Editiert von Kündigungsfrist123 am 15.01.2020 15:32
-- Editiert von Kündigungsfrist123 am 15.01.2020 15:34
-- Editiert von Kündigungsfrist123 am 15.01.2020 15:36
Ich bin da auf etwas gestoßen.
Es wurde im Arbeitsvertrag ja keine Probezeit vereinbart, der TVöD sieht aber unter §30 Abs. 4 eine Probezeit vor.
Zitat:(4) 1Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit. 2Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.
Meines Wissens nach sind die Regelungen aus dem Tarifvertrag gegenüber dem Arbeitsvertrag höherwertiges Recht.
Demnach müsstest Du innerhalb der ersten 6 Monate mit 2 Wöchiger Frist kündigen können und nach Ablauf der Probezeit mit einer Frist von 4 Wochen §30 Abs.5 TVöD
-- Editiert von spatenklopper am 15.01.2020 15:38
ZitatIch bin da auf etwas gestoßen. :
Es wurde im Arbeitsvertrag ja keine Probezeit vereinbart, der TVöD sieht aber unter §30 Abs. 4 eine Probezeit vor.
Zitat:(4) 1Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit. 2Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.
Meines Wissens nach sind die Regelungen aus dem Tarifvertrag gegenüber dem Arbeitsvertrag höherwertiges Recht.
Demnach müsstest Du innerhalb der ersten 6 Monate mit 2 Wöchiger Frist kündigen können und nach Ablauf der Probezeit nicht mehr.
Danke schön, das hilft mir sehr. Entschuldigung für das ganze Kuddelmuddel, aber ich finde es ziemlich verkompliziert und bin dankbar, dass so ein Forum existiert!
Ich finde schlussendlich nur beide Sätze verwirrend:
"Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Nach Ablauf der Probezeitbe-
trägt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeits- verhältnissen bei demselben Arbeitgeber..." https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifverträge/tvd-v_if_v-13_lesefassung.pdf
und
Diesen Satz: "Arbeitsverhältnisse bis zu 12 Monaten können nach Ablauf der Probezeit nicht ordentlich gekündigt werden" Quelle: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/befristete-arbeitsvertraege-53-besonderheiten-nach-30-tvoed-fuer-die-befristung-mit-sachgrund_idesk_PI13994_HI1995694.html
welche ich von zwei unterschiedlichen Webseiten habe, daher halte ich mich an die erste quelle, die die offizielle Niederschrift des tvöd ist.
-- Editiert von Kündigungsfrist123 am 15.01.2020 15:41
-- Editiert von Kündigungsfrist123 am 15.01.2020 15:42
Unsere Beiträge haben sich wieder überschnitten ich hatte meinen noch editiert ->
Zitatnach Ablauf der Probezeit mit einer Frist von 4 Wochen §30 Abs.5 TVöD :
Beide Seiten (vka & haufe) sind richtig, bei Haufe ist es nur anders formuliert, welches ich fehlinterpretiert habe.
Und wenn du es ganz genau haben möchtest: Hier der TVöD veröffentlicht vom Bundesministerium https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed.pdf?__blob=publicationFile&v=6
ZitatUnsere Beiträge haben sich wieder überschnitten ich hatte meinen noch editiert -> :
Zitatnach Ablauf der Probezeit mit einer Frist von 4 Wochen §30 Abs.5 TVöD :
Beide Seiten (vka & haufe) sind richtig, bei Haufe ist es nur anders formuliert, welches ich fehlinterpretiert habe.
Und wenn du es ganz genau haben möchtest: Hier der TVöD veröffentlicht vom Bundesministerium https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed.pdf?__blob=publicationFile&v=6
also darf ich kündigen, Gott sei dank!!! Ich dachte schon, mein Tag wäre im Eimer. Dann werde ich mich nun guten Gewissens nach anderen Stellen umsehen. Danke, danke, danke. ich bin so erleichtert.
Direkt eine neue Frage:
Ich habe mein Anerkennungsjahr als Sozpäd. beim TVöD absolviert und bin direkt in Stufe 2 aufgestiegen. Und da nn in eine neue Stelle. Zählt das Anerkennungsjahr mit in die Kündigungsfrist rein oder nicht? Ich höre immer wieder unterschiedliches und bin mir unsicher.
Zitatch habe mein Anerkennungsjahr als Sozpäd. beim TVöD absolviert und bin direkt in Stufe 2 aufgestiegen. Und da nn in eine neue Stelle. :
Warst du die ganze Zeit beim selben Arbeitgeber beschäftigt?
Das könnte erklären, warum keine Probezeit vereinbart wurde.
§ 2 Abs. 4 Satz 2 TVöD: Bei Übernahme von Auszubildenden im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis entfällt die Probezeit.
Zitat:Nun steht in diesem Vertrag nichts von einer Kündigungsfrist.
Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst verweisen oft nur auf die Regelungen des Tarifvertrags.
PS: Du kannst deinen Arbeitgeber auch um einen Aufhebungsvertrag bitten.
-- Editiert von schneechen am 08.02.2020 21:40
Ja, war ich. Also zählt das Anerkennungsjahr in die Berechnung der Kündigungsfrist mit rein?
Zitat:Zitatch habe mein Anerkennungsjahr als Sozpäd. beim TVöD absolviert und bin direkt in Stufe 2 aufgestiegen. Und da nn in eine neue Stelle. :
Warst du die ganze Zeit beim selben Arbeitgeber beschäftigt?
Das könnte erklären, warum keine Probezeit vereinbart wurde.
§ 2 Abs. 4 Satz 2 TVöD: Bei Übernahme von Auszubildenden im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis entfällt die Probezeit.
Zitat:Nun steht in diesem Vertrag nichts von einer Kündigungsfrist.
Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst verweisen oft nur auf die Regelungen des Tarifvertrags.
PS: Du kannst deinen Arbeitgeber auch um einen Aufhebungsvertrag bitten.
-- Editiert von schneechen am 08.02.2020 21:40
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