Kündigung noch während der Elternzeit

17. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
LarsS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung noch während der Elternzeit

Liebes Forum,

ich bin gerade sehr überraschend mit einer Kündigung konfrontiert worden und würde mich sehr über einige erste Einschätzungen freuen, um anschließend weitere Schritte angehen zu können.

Ich versuche, die wichtigsten Fakten so übersichtlich wie möglich darzustellen:

- Ich bin seit Juli 2018 bei dem betreffenden Unternehmen als "Leitender Angestellter" beschäftigt
- Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende
- Aktuell befinde ich mich nach der Geburt meiner Tochter vor 5 Monaten in Elternzeit (Ein Monat)
- Meine Elternzeit geht noch bis zum 26. Januar, Ende des Jahres (ab 24. November) steht ein weiterer zwei Monatiger Block Elternzeit an, der ebenfalls vom Arbeitgeber freigegeben wurde
- Heute, also in meiner Elternzeit, bat man mich unter dem Vorwand eines wichtigen Termins bezüglich eines unserer Kooperationspartner ins Büro
- Dort wurde mir dann erklärt, dass man einen Bereich, in dem das Unternehmen tätig ist, herunterfahren wolle und mein Arbeitsverhältnis damit verbunden ordentlich kündige (Datum auf der Kündigung ist der 17.1.2020)
- Mein Aufgaben- und Verantwortungsbereich erschließt sich auch laut Arbeitsvertrag über unterschiedliche Bereiche, der erwähnte Bereich macht dabei vielleicht 20-30 Prozent aus
- Meiner Kenntnis nach sind beim Unternehmen etwa 20 Personen angestellt, allerdings besteht neben der Management GmbH, bei der ich beschäftigt bin, auch eine GmbH und Co. KG und eine Verwaltungsgesellschaft mbh. Ich bin nicht sicher, ob die Mitarbeiter alle wie ich bei der Management GmbH angestellt sind

Wie Ihr Euch vorstellen könnt, ist die Situation für mich gerade im Hinblick auf meine Tochter und das Versorgen der Familie nicht einfach und ich würde mich sehr über Eure Unterstützung freuen.

Vielen Dank im Voraus
Lars

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14012x hilfreich)

Ich lass jetzt mal die Problematik "Elternzeit" aussen vor. Du musst eine Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen beim Arbeitsgericht einreichen. Ob sie Erfolg haben kann, das können wir hier nicht wissen. Das hängt bei der komplizierten Struktur von vielen Faktoren ab.

Einmal von der Anzahl der Mitarbeiter, dann auch davon, ob eine gesamte Abteilung geschlossen wird (dann bedarf es nicht unbedingt einer Sozialauswahl), wenn es einer Sozialauswahl bedarf, dann müsste man auf die soziale Schutzwürdigkeit schauen, auf die Qualifikation u.s.w. Sehr lange bist Du ja noch nicht da, so dass Deine Stellung nicht unbedingt sehr stark ist.

Bei so kleinen Betrieben wird der Arbeitgeber die Leute, die er los werden will, in der Regel auch los. Du kannst letztlich nur auf Verzögerung hin arbeiten, viel mehr wird wohl nicht gehen. Die Abfindung wird auch nicht hoch sein, so dass sich das Einschalten eines Anwalts nur lohnt, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast.

Auf jeden Fall solltest Du Dich schon jetzt bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden, und - der Rechtspfleger beim Arbeitsgericht hilft Dir bei der Formulierung des Antrages.

wirdwerden

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