Hallo Zusammen, ich habe eine Frage zu meiner Kündigungsfrist. In meine Arbeitsvertrag steht folgendes "Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonates zulässig. Des Weiteren gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß §§ 622 ff. BGB
"
Meine Frage ist nun ob es möglich ist zum 15 . eines Monates zu kündigen oder nur zum Monatsende.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Kündigung nur zum Monatsende möglich ?
26. August 2016
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Frage vom 26. August 2016 | 21:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung nur zum Monatsende möglich ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 26. August 2016 | 21:57
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
"zum Ende eines Kalendermonates" ist genau dasselbe wie " zum Monatsende". Demnach gibt es keine Kündigung zum 15.
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