Kündigung oder Aufhebungsvertrag- Unterschied?

11. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)
Kündigung oder Aufhebungsvertrag- Unterschied?

Da ich zu meinem Mann ziehen wollte, hatte ich bei meiner alten Firma die Kündigung eingereicht. Mein Arbeitgeber bot mir einen Aufhebungsvertrag an.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Kündigung: einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers (der Arbeitnehmer muß diese empfangen);

Aufhebungsvertrag: beidseitige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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#2
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)

Das heisst, eine Kündigung kann nur der Arbeitgeber schreiben?
Wenn ich als Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden will, gibt es einen Aufhebungsvertrag?

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#3
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Die Ausgangsfrage hörte sich so an, daß arbeitgeberseitig(!) beabsichtigt sei, das AV aufzulösen.

Selbstverständlich kann auch der Arbeitnehmer das AV einseitig unter Einhaltung der Kündigungsfrist, ausnahmsweise aber auch außerordentlich, kündigen.

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#4
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)

Ich hatte die Kündigung geschrieben. Ganz normal mit Kündigungsfrist und nur wegen des Umzugs. Die Arbeit war super, ich habe ein Einserzeugnis bekommen, aber was tut man nicht alles für die Liebe.
Der Arbeitgeber war mit meiner Entscheidung nicht so glücklich, er hat mir aber diesen Aufhebungsvertrag vorgelegt, welchen ich unterschrieben habe.

Das Ergebnis ist ja das Gleiche, ich bin aus dem Arbeitsvertrag raus, deshalb habe ich nicht weiter nachgefragt. Ich bin mir sicher, dass er mich nicht über den Tisch ziehen wollte.

Warum hat er aber nicht einfach meine Kündigung angenommen? Welchen Vorteil hat er durch den Aufhebungsvertrag? Hatte ich etwa doch einen Nachteil?

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#5
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

hi, Sweeny,

ich vermute mal, dass dein AG dich sofort aus dem Arbeitsverhältnis entlassen will und deshalb einen Aufhebungsvertrag vorschlug.

Ally

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#6
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)

Hmmm.......ich bin sogar freiwillig noch länger geblieben als ich gemusst hätte, um ein Projekt zu Ende zu bringen.
Vielleicht hätte ich durch die Kündigung eher aufhören müssen wegen der Frist und im Aufhebungsvertrag gab es einen anderen späteren Zeitpunkt des letzten Arbeitstages.

-----------------
"Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt!"

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47582 Beiträge, 16824x hilfreich)

Ja, das könnte der Hintergrund sein.

Wenn Du selbst kündigst, dann kannst Du nicht einfach nach dem Zeitpunkt, zu dem Du gekündigt hast noch weiter zur Arbeit erscheinen.

Das würde die Kündigung unwirksam machen.

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