Kündigung oder Aufhebungsvertrag? Wer nicht mitgehen möchte wird gekündigt?

4. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 16x hilfreich)
Kündigung oder Aufhebungsvertrag? Wer nicht mitgehen möchte wird gekündigt?

Hallo,
ich stehe vor folgender Situation:
Unsere Vertriebsniederlassung wird zum 31.12.2005 geschlossen. Einige Mitarbeiter (5 von insgesamt 15) können in eine andere Niederlassung ab 1.1.2006 wechseln (450 km entfernt). Wer nicht mitgehen möchte oder nicht übernommen werden kann, wird unter Einhaltung der Kündigunsfristen gekündigt. Ich möchte nicht mitgehen, da ich eine neue Arbeitsstelle gefunden habe. Kann mir mein Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen mit einem Verzicht auf die Kündigungsfrist? Oder geht das nur über einen Aufhebungsvertrag? Ich habe Anspruch auf 4 Monate Kündigungsfrist.
Wer kann mir genau sagen, wie ich mich jetzt verhalten muss, um keinen Ärger mit dem Arbeitsamt zu bekommen, falls bei der neuen Stelle was schieflaufen sollte - was ich nicht hoffe!!!!!!
Ich bedanke mich im voraus für jede Antwort.

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"Gruß Ria"




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Hallo Ria, ab wann wäre denn die neue Stelle?

Man kann nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, wie die AA entscheiden würde. Bei einem Aufhebungsvertrag mit Verkürzung der Kündigungsfrist und Zahlung einer Abfindung, würde die Abfindung angerechnet und das alg würde ruhen bis Kündigungsende. Bei Einhaltung der Kündigungsfrist - also ganz normaler Kündigung - würdest du vermutlich die neue Stelle 'abschreiben' können und - je nach Vertragsgestaltung - für den Rest der Zeit in die 450 km entfernte Niederlassung gehen müssen bis Vertragsende.

MfG

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#2
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 16x hilfreich)

Die neue Stelle ist ab dem 1.2.2006 und die ist mir mehr wert, als meine jetzige. Denn wie unser Arbeitgeber unseren Bereich in mittelfristiger Zukunft weiter gestalten will, ist überhaupt nicht abzusehen. Wir befürchten, irgendwann wird dieser Zweig eventuell verkauft.

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"Gruß Ria"

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Und was machst du im Januar?

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

1. Ihr Chef kann Ihnen jederzeit eine Kündigung aussprechen, ohne Einhaltung von Fristen. Nur, Sie können eben innerhalb von drei Wochen gerichtlich dagegen vorgehen und die Kündigung muß dann zurückgenommen werden. Und deshalb kündigen Arbeitgeber üblicherweise nicht mit verkürzten Fristen, auch wenn das im Interesse des Arbeitnehmers ist.

2. Auch im Falle eines Aufhebungsvertrags gilt die Einhaltung der KÜndigungsfrist als Voraussetzung, um bei einem Alg-Bezug nicht gesperrt zu werden.

Aber, das ist ja gar nicht das Problem. Sie dürfen eine Stelle, die gefährdet ist, kündigen, wenn Sie einen neuen Arbeitsvertrag haben. Ist der unbefristet?

Der Versuch, ein neues dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu begründen, um nicht unter den Bezug von Arbeitslosengeld zu fallen und nicht seinen Heimatort verlassen zu müssen, dürfte kaum gegen den Arbeitnehmer verwendet werden.

-- Editiert von hamburgerin01 am 04.12.2005 22:55:08

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#5
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 16x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Auf die Frage, was mach ich im Januar - das wäre ein Monat der Kündigungsfrist, falls diese bis 31.12. ausgesprochen werden. Dies steht aber noch nicht fest, denn der Betriebsrat verhandelt noch einen Aufschub und einen Sozialplan. Während dieser Zeit sollen die betreffenden Mitarbeiter von der Arbeit freigestellt werden. Das gab`s bei uns schon einmal vor einem Jahr.
Meine Fragen hatte ich gestellt, da ich zu 95% zu denen gehöre, die mitgehen könnten. Nur wie bereits erwähnt, die Aussichten auf einen dann sichereren Arbeitsplatz sind nicht gut. Wenn ich nun nicht mitgeh, erhält ein anderer die Möglichkeit. Ich möchte nun nur keinen Fehler machen bei der Kündigung. Ich denke, da hätte ich sogar (aufgrund der sehr begrenzten Stellenanzahl) einen kleinen Verhandlungsspielraum.Es fällt mir nicht leicht, diesen Schritt zu gehen :(

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"Gruß Ria"

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2940x hilfreich)

Ich habe damals im Kündigungszeitraum einen neuen Job gefunden und mit dem AG einen Aufhebungsvertrag gemacht (habe die komplette Abfindung erhalten). Sollte unbedingt im Sozialplan stehen, dass die AN die volle Abfindung erhalten, wenn sie die Kündigungszeit per Aufhebung verkürzen.
Wenn du den neuen Job antritts, spielt es keine Rolle mehr, warum du aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis ausgeschieden bist. Gibt ja auch normal Menschen, die wechseln und dann die Probezeit nicht überleben. Das Arbeitsamt interessiert sich nur für das letzte Arbeitsverhältnis.

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#7
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke sika0304, dein Tipp beruhigt und bestärkt mich in meinem Vorhaben. Der erste Schritt in einen Neuanfang ist nach so langer Zeit (10 Jahre Betriebszugehörigkeit) echt schwer und will gut überlegt sein. Wer gekündigt wird, hat gar keine andere Wahl und grübelt sicher auch nicht so viel.

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"Gruß Ria"

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#8
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 98x hilfreich)

der AG könnte den AN auch während der Kündigungsfrist unwiederruflich freistellen und gleichzeitig die Arbeitsaufnahme bei einem anderen Arbeitgeber erlauben. So wäre wenigstens die Kündigungsfrist eingehalten (für den Fall, dass Du irgenwann mal ALG I beantragen musst).

Ally

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#9
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 16x hilfreich)

Dankeschön Ally, ich hätte nicht gedacht, dass die Möglichkeiten so vielfältig sein können. Mal schauen, wie ich mit meinem AG verhandeln kann.

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"Gruß Ria"

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