Kündigung oder Aufhebungsvertrag???

7. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
sonnenschein54
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung oder Aufhebungsvertrag???

Mein Mann ist seit über 20 Jahren bei einer Firma beschäftigt. Sie führen nun betriebsbedingte Kündigungen durch. 100 wurden schon entlassen. Nun ist man an meinen Mann herangetreten. Sie wollten ihm zum 30.Juni 2006 kündigen- mit Abfindung. Nun wollen sie ihn aber bis zum 31.12.2006 beschäftigen wenn er einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Was ist denn nun für ihn besser. Er ist über 50, und eine neue arbeit finden wird wohl schwer werden. Danke schon mal für euere Antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Kommt drauf an, was man ihm zu dem Aufhebungsvertrag anbietet, denn der setzt voraus, daß man sich in beiderseitigem Einvernehmen trennt, Dein Mann also später keine weiteren Ansprüch stellen kann.

P.

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#2
 Von 
EarlGrey
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)

Wie Pumalein schon schreibt kommt es auf den Einzelfall (den konkreten Arbeitsvertrag)an.


Falls der Betrieb einen Betriebsrat hat sollte Ihr Mann auf jeden Fall zunächst dort nachfragen.


Sie müssen beim Berechnen folgendes berücksichtigen:

Bei einem Aufhebungsvertrag ist Ihr Mann für 3 Monate beim Arbeitsamt gesperrt und bekommt für diese Zeit kein Arbeitslosengeld.

Die Abfindung ist zu versteuern wobei gewisse Beträge steuerfrei sind. Die steuerfreien Höchstbeträge vgl §3 ESTG:

"[...]Hat der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet und hat das Dienst-verhältnis mindestens 15 Jahre bestanden, so beträgt der Höchstbetrag 9.000 Euro, hat der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet
und hat das Dienst-verhältnis mindestens 20 Jahre bestanden, so beträgt der Höchstbetrag 11.000 Euro;[...]"

Meiner Ansicht nach noch wichtig:
Gilt ein Tarifvertrag??
Gibt es einen Sozialplan?
Größe des Betriebes?

Auf jedenfall nichts voreilig unterschreiben.

Viel Erfolg

EarlGrey

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sonnenschein54
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen Dank schon einmal
1. es gibt einen Tarifvertrag
2. es gibt einen Sozialplan
3. 900 Mitarbeiter

Meinem Mann wurde angeboten ab Januar 2007 in eine Übergangsfirma zu wechseln, von dort aus soll versucht werden ihn weiter zu vermitteln, oder noch weiter zu bilden.
Dadurch wäre er ja nicht arbeitslos, also gäbe es ja auch keine Sperre von 3 Monaten.
Es geht ihm jetzt nur darum- welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag gegenüber einer Kündigung.
danke schon mal

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Bei einem Aufhebungsvertrag, durch den man die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses um 6 Monate hinausschieben kann, bekommt man im Regelfall keine Sperre vom Arbeitsamt.

Wesentlicher Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag ist, dass man gegen eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen kann, gegen einen Aufhebungsvertrag jedoch nicht.

Ansonsten ist das ein reines Rechenexempel, was hier günstiger ist. Sollte die Abfindung in beiden Fällen gleich sein, würde ich wirtschaftlich den Aufhebungsvertrag vorziehen.

Andererseits kann es sein, dass eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg verspricht. In dem Fall hätte man Chancen den Arbeitsplatz komplett zu erhalten.

Eine generelle Empfehlung kann man also nicht geben.

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#5
 Von 
sonnenschein54
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen Dank- wir werden den aufhebungsvertrag dann beim Anwalt prüfen lassen. Mein Mann würde den Arbeitsplatz auf keinen Fall behalten können, da der Betriebsarzt ihn für seinen Arbeitsplatz "kaputt" geschrieben hat.

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