Hallo Leute,
ich hab zum 1.8. ein neues Arbeitsverhältnis, sozialversicherungspflichtig, begonnen.
Mir gefällt es gar nicht. Deshalb hab ich die letzten Tage Bewerbungen geschrieben und habe jetzt eine Zusage für eine andere Stelle. Diese würde voraussichtlich am 17.8. starten.
Da ich in der Probezeit bin, hab ich 2 Wochen Kündigungsfrist.
Im Idealfall möchte ich wirklich keinen einzigen Tag mehr zur aktuellen Stelle gehen, weil es wirlich leider überhaupt nicht mein Ding war. Darüber hinaus werde ich gerade noch eingearbeitet und ich würde vermutlich nur eine Last sein, die nichts zur Wirtschaftlichkeit des Unternehmens beiträgt. Daher wäre ein Auflösungsvertrag ggf. auch im Sinne des Arbeitgebers. Oder, fragte ich mich, würde ich der AG evtl. dann gar nicht mehr für den Dienst einplanen... Kann ich aber nicht einschätzen.
Meine Frage bzw. Überlegung ist hier jetzt eigentlich nur: Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Mich besorg die "Sperre" bei der Arbeitsagentur, wegen der Krankenversicherung. Angenommen ich kündige jetzt für morgen via Aufhebungsvertrag.
Ist man denn trotzdem weiter krankenversichert, wenn man selbst kündigt? Wenn ich jetzt 2 Wochen kein Geld bekomme ist mir das völlig egal, ich hab nur Angst um die Versicherungen.
Nachtrag: Oder gibt es für Aufhebungsverträge auch Fristen?
-- Editiert von Fregs am 05.08.2020 12:27
Kündigung oder Aufhebungsvertrag? (auf eigenen Wunsch)
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das dürfte die kleinste Sorge sein.ZitatMich besorg die "Sperre" bei der Arbeitsagentur, :
Wenn du dein neues AV am 17.8. beginnst, hast du keine Sperrzeit zu erwarten. Die Krankenversicherung ist auch über den Monat August lückenlos.
Ja. Man ist immer krankenversichert. Das hat mit der Kündigung nichts zu tun.ZitatIst man denn trotzdem weiter krankenversichert, wenn man selbst kündigt? :
Evtl. hat man mal Beitragsschulden bei der KV.
Das wirst du mit deinem AG verhandeln müssen.ZitatÜberlegung ist hier jetzt eigentlich nur: Kündigung oder Aufhebungsvertrag? :
Also red mit ihm.
/// ich kündige jetzt für morgen via Aufhebungsvertrag.
Unsinn - das fehlt Klarheit in elementaren Fragen. Beides in Einem gibt es nicht. Entweder Kündigung ODER Aufhebungsvertrag.
/// Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Für eine Kündigung reicht dir die Zeit doch gar nicht mehr, wenn du 14 Tage Kündigungsfrist hast.
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Mir ist schon klar, dass man da ggf. auf die Wortwahl achten muss, weil man den Vertrag entweder aufhebt oder kündigt. Das war in dem Fall umgangssprachlich, was, denke ich, offensichtlich ist.
Dass mir die Zeit nicht mehr reicht, ist mir ebenfalls bewusst.
Bei meiner Fragestellung geht es jetzt auch insgesamt eher darum, was davon in der o.g. Situation schlauer wäre oder ob irgendwas davon Nach- oder Vorteile hat, da ich noch nie in einer solchen Situation war.
Daher würde ich mich über Antworten freuen, die mir Impulse, Anreize, Ideen und Tipps geben, wie ich möglichst elegant aus der Situation komme.
Dass für einen Aufhebungsvertrag übrigens "mit dem AG verhandelt werden muss", ist mir ebenfalls klar, ich bin da auch schon dran. Parallel wollte ich aber dennoch Ratschläge von Außen einholen.
Danke dennoch ann alle Antworten bis hier her.
Da hier keiner dich oder deinen AG oder deinen Grund kennt, schon nach weniger als 3 Tagen (oder hast du Sa/So schon gearbeitet?) wieder die Stelle zu wechseln, wirst du nicht viel Impulse, Tipps, Anreize und Vor-und Nachteile erhalten können.Zitatwie ich möglichst elegant aus der Situation komme. :
Es geht mir doch schlichtweg nur um die Frage, ob eins davon sinniger wäre, da ich noch nie (so) gekündigt habe, noch nie gekündigt wurde, noch nie mit irgendwelchen Aufhebungsverträgen zutun hatte und dementsprechend keine Erfahrungswerte besitze. Einzig allein aus diesem Grund wende ich mich an dieses Forum. Und um diese Fragen zu klären, muss keiner hier mich oder meinen AG kennen und keiner darüber nachdenken, ob ich jetzt 3 Tage oder 5 Monate da gearbeitet habe (und ja, ich war bereits am Wochende beschäftigt, wenn auch irrelevant - da das lediglich zur Beurteilung meiner Person dient).ZitatDa hier keiner dich oder deinen AG oder deinen Grund kennt, schon nach weniger als 3 Tagen (oder hast du Sa/So schon gearbeitet?) wieder die Stelle zu wechseln, wirst du nicht viel Impulse, Tipps, Anreize und Vor-und Nachteile erhalten können.[/]Ich könnte jetzt auch schon 5 Monate dort arbeiten, noch in der Probezeit sein und jetzt merken, dass es nicht passt. Dann könnte mir der neue AG ebenfalls die neue Stelle zum 17. anbieten. :
1. ernstgemeinte und hilfreiche Antwort, wenn auch sehr kurz gehalten. Danke dafür.ZitatSozialrechtlich macht es keinen Unterschied, ob das Arbeitsverhältnis durch eine arbeitnehmerseitige Kündigung oder aber durch einen Aufhebungsvertrag beendet wird. :
-- Editiert von Fregs am 05.08.2020 13:59
Da Du eine Kündigungsfrist von 14 Tagen hast und sich damit die beiden Arbeitsverhältnisse überschneiden würden, rate ich zu einer einvernehmliche Aufhebung des aktuellen Arbeitsverhältnisses zum 16.08.
Dann kannst Du ohne Lasten am 17.08. Deinen neuen Job antreten.
Du kannst beim Arbeitgeber mit offenen Karten spielen und ihm mitteilen, dass der Job nichts für Dich ist und anbieten, ab sofort (bezahlt) zu Hause zu bleiben. Dann muss er Dich auch nicht weiter einarbeiten.
Evtl. hat man mal Beitragsschulden bei der KV. Aber nicht durch die Sperrzeit, denn auch da ist man krankenversichert. Meldet man sich nicht bei der Arbeitsagentur, ist man zwar versichert ("Nachversicherung"), kriegt aber irgendwann in der Tat eine Nachforderung der KV. Die kann man dann ggf. steuerlich absetzen.
Es geht mir doch schlichtweg nur um die Frage, ob eins davon sinniger wäre Da Ihre Kündigungsfrist nun mal mehr als einen Tag beträgt, ist ein sofortiges Ausscheiden nur per Aufhebungsvertrag möglich.
Es geht nicht um sinniges. Es geht um mögliches.Zitatob eins davon sinniger wäre, :
Kündigungsfrist in der Probezeit mit 14 Tagen--- ist nicht möglich.
Fristlos kündigen--- ist möglich.
Aufhebungsvertrag --- ist nur möglich, wenn der AG akzeptiert
Freistellung--- ist nur möglich, wenn der AG akzeptiert.
Wenn der AG nichts akzeptiert und keine beidseitige Vereinbarung zustande kommt:
Der AG kann dir kündigen. Fristgerecht in der Probezeit. Oder fristlos. Ist möglich.
und was andere als möglich fanden...
War das unverständlich? Jedenfalls war es ernst gemeint.ZitatWenn du dein neues AV am 17.8. beginnst, hast du keine Sperrzeit zu erwarten. Die Krankenversicherung ist auch über den Monat August lückenlos. :
-- Editiert von Anami am 05.08.2020 14:19
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