Kündigung ohne AV befristet, Krankheit, Probezeit

25. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
KaioQuai
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung ohne AV befristet, Krankheit, Probezeit

Hallo zusammen,

ich blicke hier so langsam nicht mehr durch und hoffe hier einige Antworten auf meine fragen zu bekommen.

Ich schweife nun ein wenig aus um das ganze Ausmaß deutlich zu schildern.

Ich habe nach 2 Monatiger Arbeitslosigkeit am 27.08.11 eine neue Arbeit angefangen, als Montagehelfer, was zwar ungewohnt war als gelernter Einzelhandelskaufmann, aber dennoch spaß gemacht hat. Es kam leider nur ein mündlicher Arbeitsvertrag zustande, wo ich zuerst befristet bis 31.10.11 angestellt wurde, danach aber nochmal um 1 Monat, sprich 30.11.11 verlängert wurde (nur mündlich natürlich).

Leider hatte ich am 12.10 einen "Arbeitsunfall" (gehe da später noch weiter drauf ein) mit der Diagnose Meniskusriss. Seitdem bin ich vorerst bis zur OP (15.11.11) krankgeschrieben und im Anschluss werden wohl nochmal 3 - 6 Wochen Genesung anfallen laut meinem Arzt.

"Arbeitsunfall" weil mir bei 2 von 3 Ärzten gesagt wurde, das dies kein BG-Fall ist und Arzt 3 von 3 sagte, das ich den Unfallhergang falsch geschildert hätte und es deshalb kein BG-Fall wäre. ....komisch... man hätte es ja wenigsten versuchen können, da ich auf der Arbeit, für die Arbeit was am fest schrauben war und abgerutscht bin, mir dabei schon wehgetan habe und erst beim Aufstehen hat es im Knie gekracht.

Natürlich sagt mein Chef jetzt, das es nicht tragbar wäre und ich solle ihm nicht böse sein, aber er müsste mich nun Kündigen. Laut seiner Aussage, kann er mich mit einer frist von 2 TAGEN während der PROBEZEIT ( KEIN ARBEITSVERTRAG, WUSSTE ICH NICHTS VON) kündigen.

Heute habe ich noch mit meiner Krankenkasse telefoniert, die mir gesagt haben, das wenn iwo im Arbeitsvertrag was nicht rechtens ist und ich nicht dagegen angehe, würde ich kein Krankengeld bekommen.

Aber was ist richtig und was ist falsch?

Mein Chef hat mir zudem zugesagt, das ich ab nächstem Jahr (Saison) weiter bei ihm arbeiten könnte.
Sollte da jetzt was nicht rechtens sein und es kommt soweit das ich zum Anwalt muss, stellt er mich im Leben doch nicht mehr ein. :/

Habe ich Urlaubsanspruch?

Für eure hilfe wäre ich echt dankbar!!!
Gruß
KaioQuai

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
KaioQuai
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke schonmal :)

Also müsste der Arbeitgeber demnach auch den Lohn fortzahlen bis die 6 Wochen vorbei sind?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Die Daten sind der Anfrage etwas mühsam zu entnehmen, aber doch: Arbeitsbeginn 27.08 Unfall am 12.10 - folglich hast du länger als vier Wochen bei dem AG gearbeitet, folglich Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Also auf zum Arbeitsgericht! Die Forderung kannst du dort ohne Anwalt zu Papier bringen.

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1x Hilfreiche Antwort

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