Kündigung ohne Begründung - Kann ich dagegen vorgehen?

1. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
saro9697
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung ohne Begründung - Kann ich dagegen vorgehen?

Hallo,
Am 01.11.08 Vertrag unterschrieben (Verkäuferin bei einem diskounter) mit eine Probezeit von 3 monaten.
In unserem betrieb waren 1 Fil.Leiter, 4 Vertreterinen,5 Verkäuferinen.3Azubis
Am 27.3.09 habe ich kündigung bekommen überreicht vom Bereichsleiter .Das war ohne begründung und ich dürfte gleich nach hause.Aussage war "Ich bin nicht verpflichtet ihnen die gründe zu nennen und ich muss es auch nicht"
1 Tag später die begründung vom Filialleiter tel. erfahren.
Drei von 4 Vertreterinen haben sich beschwert das ich imer wieder mal wenn der Filialleiter nicht da bösen Gesichtsausdruck hatte.
Aussasge war sehr gute mitarbeiterin, sehr schnell ,flexibel aber 3Vertreterinen haben das gefühl das ich sie nicht mag.
Andere Kolegen fragten mich par tage schpäter WARUM ICH gekündigt habe.
Kann mir jemand sagen wie ich dagegen vorgehen soll?
DANKE


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung muss nicht begründet werden, bei einer außerordentlichen (fristlos) sind dagegen auf Anforderung die Gründe zu nennen. Das nach Hause schicken deutet auf eine fristlose Kündigung hin, die dürfte unzulässig sein, eine fristgerechte dagegen ist möglich.

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#2
 Von 
saro9697
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

In meine kündigung steht "hiermit kündigen wir das mit ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 30.04.2009, also dem nächst zulässigen Zeitpunkt. "
Ich dürfte aber gleich meinen Schrank frei machen, schlüssel und alles andere abgeben und bin zu Tür begleitet worden mit dem Satz "die Blusen können sie uns die nächsten Tage bringen und ich wünsche ihnen alles gute"

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Da das Arbeitsverhältnis weniger als 6 Monate bestanden hat, besteht kein Kündigungsschutz. Die Dauer der Probezeit spielt dafür keine Rolle.

Daher sehe ich keine nennenswerten Möglichkeiten, gegen die Kündigung vorzugehen. Eine Chance hättest Du nur, wenn die Kündigung willkürlich erfolgt ist.

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#4
 Von 
saro9697
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute war ich zu einem Gespräch eingeladen. Unter anderem soll ich ein Brief unterschreiben wo drauf steht das man mich ab dem 27.03.09 frei stellt.
Ich soll aber weiterhin bezahlt werden trotz -75 stunden. Und auch bestätigen dass gegen meine Kündigung nichts einzuwenden habe.


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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Das er sie freistellt werden, muss wen überhaupt er unterschreiben nicht Sie. Das Sie mit der Kündigung einverstanden sind müssen sie auch nicht unterschreiben.

Sonst ist aber wenig zu holen.

K.

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"----------
Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@saro

quote:
Und auch bestätigen dass gegen meine Kündigung nichts einzuwenden habe.


nix unterschreiben.
der ag sollte die freistellung schriftlich aussprechen.

ich würde mich von einem anwalt beraten lassen und ggfalls kündigungsschutzklage einreichen. die probezeit ist ja beendet und es besteht möglicherweise kü-schutz.
für eine derartige klage hast du aber nur 3 wochen ab kenntnis der kü


sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Anwalt errrechnet aus 3 Gehältern seine Gebühr also teuer.

Eine Klage bei Gericht kann man selber einreichen, der Richter wird m Güteverfahren erklären ob man eh keine Chance hat. Daher ist selber klagen kein Problem. Einfach bei Gericht diktieren: Ich will nicht entlassen werden.

Wichtig; f"ür eine derartige klage hast du aber nur 3 wochen ab kenntnis der kü "

K.

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"----------
Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

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#8
 Von 
guest-12318.04.2009 18:48:48
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 27x hilfreich)

Nichts unterschreiben, sonst heißt es nachher Kündigung in beiderseitigem Einvermehmen und Du bist für das ALG 1 erstmal gesperrt! Ansonsten, lass es am besten laufen und such Dir einen neuen Job.
Gruß
Patti

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#9
 Von 
Angel83
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 14x hilfreich)

Also Kündigungsschutz besteht auch bei nur 3monatiger Probezeit erst ab 6 Monaten und auch nur bei AG mit mindestens 10 AN. Wobei Teilzeitkräfte wie im Verkauf häufig auch nur entsprechend ihrer Arbeitszeit mit 0,5 oder 0,75 bewertet werden.
Sicher begründet "falsch schauen" keine verhaltensbedingte Kündigung, aber vor Gericht würde jeder AG mit betriebsbedingter Kündigung kommen, noch dazu wenn nichts in der Kündigung steht.

Eine Kündigungsschutzklage bringt daher nichts.

Ich rate dir aber auch nichts zu unterschreiben, da sonst Ärger mit der Arbeitsagentur zu erwarten ist.
Auf Weiterbezahlung bei Freistellung hast du eh Anspruch. Aber lass dir die Freistellung schriftlich geben. Nicht das sie nachher auf Arbeitsverweigerung oder unbezahlten Urlaub kommen.


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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch mit der Justiz rechnen :devilangel: "

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#10
 Von 
saro9697
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe auch nichts unterschrieben.Habe mich aber erkundigt das bei mir Kündigungschutzgesetz nichts bringt.Ich hätte min 6 mon und 1 tag arbeiten müssen.Das einzige was ich machen kann ist eine kl. wegen mobing.Ich habe erfahren das es gerade bei dem Discounter so üblich ist (von Vertretungen)die Leute raus zu ekeln mit Behauptungen wie böse geguckt, unfreundlich gewesen oder kein Respekt usw.
Ich hätte beim Chef nicht fragen dürfen ob so wie er sagt oder so wie die es sagen.
Das war dann geplant sonst gibt es Konkurrenz, und dann aber bevor die 6 mon. vorbei sind.
Und so wie es aussieht muss ich es bereuen jemals dort gearbeitet zu haben.
Trotzdem DANKE allen die mir zumindest mit gutem rat geholfen haben denn ich war wirklich am Boden zerstört. (bin immer noch bisschen)


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#11
 Von 
guest-12318.04.2009 18:48:48
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 27x hilfreich)

Das glaub ich gerne Saro. Du darfst es einfach nicht persönlich nehmen. Denk immer daran, Du bist nicht der erste der gekündigt wird und wirst auch nicht der letzte sein...

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#12
 Von 
saro9697
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist leider die wirklichkeit.
Der Mensch ist nichts mehr wert. Ich finde es nur schade dass es darüber nur im Internet zu erfahren gibt. Über alle anderen wird im TV schlechtes berichtet nur über den Jenigen nichts.
Mann erfährt erst wenn es einen selber trifft. Aber ich glaube das die ihre Mitarbeiter nur gut bezahlen damit sie klappe halten.Zahlen sie auch so gut das nichts in den Medien berrichtet wird.
Dann wird jeder besser überlegen ob man dort anfangen will…


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