Kündigung ohne Freistellung und ohne Einteilung

31. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
LuiseN.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung ohne Freistellung und ohne Einteilung

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe sofort am ersten Arbeitstag nach meiner Elternzeit die Kündigung ohne Freistellung erhalten.
2 Monate vorher , teilte ich dem AG meinen Wiedereinstieg mit und bat drum, den Dienstplan mit 4 Tagen vorlauf zu erhalten.
Ich rief den AG am letzten Tag meiner Elternzeit an, da ich den Dienstplan noch immer nicht vorliegen habe und bat erneut dadrum. Dieser wollte sich einen Tag später, mein erster Arbeitstag, melden.
Es geschah nichts. Also setzte ich den AG in Annahmeverzug, per Mail und natürlich schriftlich.
Einen Tag später meldete sich mein Vorgesetzter über WhatsApp und schrieb , dass er mich erst ab Samstag einteilen kann, da im Moment nicht so viel los ist.
Heute ist Freitag und ich weiss noch immer nicht wann ich arbeiten kann.
Seine Aussage finde ich sehr schwammig. Das ähnelt nicht Mal ansatzweise eines Dienstplans.
Wie gehe ich jetzt weiter vor, falls er der Meinung ist, dass diese schwammige WhatsApp eines Dienstplans ähnelt und mich morgen kontaktiert, weil ich arbeiten soll.
Ich habe keinen Vertrag auf Abruf.

Vielen dank

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von LuiseN.):
Wie gehe ich jetzt weiter vor, falls er der Meinung ist, dass diese schwammige WhatsApp eines Dienstplans ähnelt und mich morgen kontaktiert, weil ich arbeiten soll.

Ihm mitteilen das sein absurde Meinung irrelevant ist.



Zitat (von LuiseN.):
Ich habe keinen Vertrag auf Abruf.

Prima, bezahlte Freizeit ... was will man mehr ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17342 Beiträge, 6462x hilfreich)

Zitat (von LuiseN.):
Ich habe keinen Vertrag auf Abruf.

Schön. Aber was hast du dann für einen Vertrag? Was steht darin über Wochenarbeitszeit, Schichten usw.?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17342 Beiträge, 6462x hilfreich)

Zitat (von LuiseN.):
dass er mich erst ab Samstag einteilen kann, da im Moment nicht so viel los ist.
Heute ist Freitag und ich weiss noch immer nicht wann ich arbeiten kann. ... Wie gehe ich jetzt weiter vor, falls er ... mich morgen kontaktiert, weil ich arbeiten soll.

Falls das geschehen sollte, teilst du ihm ganz kühl mit, dass die Ankündigungsfrist zu kurz ist. Vier Tage ist das anerkannte Minimum, abgesehen davon, dass er ja genug Vorlauf gehabt hätte.
Und falls dein AG der Meinung sein sollte, dass er Geld sparen kann, indem er dich nicht einteilt, dürfte er sich aller Wahrscheinlichkeit nach klar geschnitten haben.

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#4
 Von 
LuiseN.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Schön. Aber was hast du dann für einen Vertrag? Was steht darin über Wochenarbeitszeit, Schichten usw.?

130h im Monat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Vier Tage ist das anerkannte Minimum

In dem Falle, zumindest hätte ich zumindest ab Samstag Zweifel. Da können sogar 24h vorher ausreichend sein...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 19x hilfreich)

Warten was passiert

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#7
 Von 
LuiseN.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In dem Falle, zumindest hätte ich zumindest ab Samstag Zweifel. Da können sogar 24h vorher ausreichend sein


Das wäre doch dann arbeiten auf Abruf. Der eigentliche AG kommuniziert gar nicht mit mir.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sie mich noch beschäftigen möchten, nachdem sie die Kündigung ausgesprochen haben. Aber diese Wartungshaltung ist zum kotzen. Und menschlich geht man nicht so mit anderen um.

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#8
 Von 
LuiseN.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ihm mitteilen das sein absurde Meinung irrelevant ist.


Das wäre dann auch richtig? Weil du es genauso siehst, dass sie mich nicht rechtzeitig einplanen.
Ich nehme an dass sie mich nicht einplanen wollen. Das ergibt aber nicht so richtig Sinn. Könnten sie ja dann sagen.

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#9
 Von 
LuiseN.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In dem Falle, zumindest hätte ich zumindest ab Samstag Zweifel. Da können sogar 24h vorher ausreichend sein...

24h vorher?
Das würde doch aber heißen, dass ich ständig auf heißen Kohlen sitze. ...ab Samstag, das kann doch alles heißen. Deswegen weiss ich ja immer noch nicht ob ich die Tage danach arbeiten müsste und wenn ja, wann.
Daher muss ich doch irgendwo auf dem Dienstplan berücksichtigt werden.

Oder nicht?

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17342 Beiträge, 6462x hilfreich)

@luise
Nach meiner Einschätzung geht es darum, eine tragfähige Position zu finden, weniger darum, alle erdenklichen Eventualitäten zu erörtern.
- du hast wahrlich alles getan, deine Rückkehr anzukündigen und deine Arbeitsbereitschaft mitzuteilen; deine Einschätzung der Situation klingt ebenso vernünftig wie robust
- wenn der AG sich nicht in der Lage sieht, dich mit deinen Wochenstunden wieder in die Schichtpläne zu integrieren, begibt er sich in Annahmeverzug
- in so einer Situation herzukommen und 'von jetzt auf gleich' deine Anwesenheit einzufordern, geht gar nicht und du hättest m.E. jegliches Recht, eine so kurzfristige Aufforderung als unzumutbar zurückzuweisen.

'Bange machen gilt nicht' und heute wäre doch schon der Samstag, um den es geht oder? 'Arbeit auf Abruf' hast du wirklich nicht unterschrieben.

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#11
 Von 
LuiseN.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Bange machen gilt nicht' und heute wäre doch schon der Samstag, um den es geht oder? 'Arbeit auf Abruf' hast du wirklich nicht unterschrieben.


Also ich hab die WhatsApp nicht geöffnet, aber ich konnte den Text lesen.
Und da stand halt, dass im Moment nicht so viel los ist und er mich deswegen erst ab Samstag einteilen kann. Und genau diese Aussage ist so schwammig, weil das jeder Tag sein kann und nicht explizit Samstag.
Mich nervt diese Situation. Es macht sich mittlerweile auch körperlich bemerkbar.
Ich habe noch Urlaub aus 2021/2022 und aus 2023.
Den geben sie mir aber auch irgendwie nicht. Oder muss ich dem Arbeitgeber darauf aufmerksam machen, mir doch Urlaub zu geben?
Der AG hat weder in 2021 bei Kurzarbeit 0 den Urlaub gekürzt, noch in der Elternzeit.
Es kommuniziert einfach niemand mit mir vernünftig.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38326 Beiträge, 13978x hilfreich)

Urlaub muss man förmlich beantragen. Ob dann die Voraussetzungen für die Bewilligung vorliegen, das ist eine andere Frage. Und ob es in der Konstellation hier sinnvoll ist, Urlaub zu beantragen, eine andere.

wirdwerden

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#13
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17342 Beiträge, 6462x hilfreich)

Zitat (von LuiseN.):
Oder muss ich dem Arbeitgeber darauf aufmerksam machen, mir doch Urlaub zu geben?

Nach neuerer Rechtsprechung eher umgekehrt: der AG muss auf Resturlaub hinweisen und auf Realisation drängen.
Aber in deiner aktuellen Situation bilden Rechtsfragen zwar eine Folie, vor der alles spielt, aber im Kern besteht offenbar ein eklatantes Kommunikationsproblem, also sowas wie K-Verweigerung seitens des AG. Womöglich will er dir damit was signalisieren, dass du nicht (mehr) willkommen sein könntest o. dgl., aber auch Dauer löst das auch nichts.
Du wirst abwarten müssen und dich besser nicht selbst kirre machen. Nerven bewahren!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
LuiseN.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Nach neuerer Rechtsprechung eher umgekehrt: der AG muss auf Resturlaub hinweisen und auf Realisation drängen.
Aber in deiner aktuellen Situation bilden Rechtsfragen zwar eine Folie, vor der alles spielt, aber im Kern besteht offenbar ein eklatantes Kommunikationsproblem, also sowas wie K-Verweigerung seitens des AG. Womöglich will er dir damit was signalisieren, dass du nicht (mehr) willkommen sein könntest o. dgl., aber auch Dauer löst das auch nichts.
Du wirst abwarten müssen und dich besser nicht selbst kirre machen. Nerven bewahren!

Ich habe natürlich auch meinen Urlaubsanspruch angefordert, aber auch da tut sich bisher nichts.
Für mich fühlt es sich an wie David gegen Goliath, da mein AG Millionenschwer ist.
Ich will für mich nur wissen, dass ich alles getan habe und es auch beweisen kann.
Den Urlaub möchte ich dann einklagen.

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#15
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17342 Beiträge, 6462x hilfreich)

Zitat (von LuiseN.):
Ich habe natürlich auch meinen Urlaubsanspruch angefordert ,,,


.... heißt genau was? Hast du konkret Urlaub beantragt? Das wäre der erste, unerlässliche Schritt. Wenn der verweigert würde, könntest du klagen.

Ansonsten ist Gelassenheit angeraten, Ent-spannung auf deiner Seite - leicht gesagt und in der Praxis alles andere als Leicht. Dir bleibt aktuell, dich via deiner Fähigkeit zur Vernunft selbst zu moderieren.
Die David-Goliath-Metapher liegt nahe, aber andererseits bietet der 'millionenschwere Konzern' auch oder eher die Gewähr, dass dir am Ende Recht widerfährt. Denn dem Grunde nach, der Sache gemäß, ist dein Problem arbeitsrechtlich klar wie Kloßbrühe, also eine Petitesse. Und über das, was Recht ist, entscheidet am Ende nicht der Konzern, sondern ein Gericht.

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von LuiseN.):
ich habe sofort am ersten Arbeitstag nach meiner Elternzeit die Kündigung ohne Freistellung erhalten.
Wann hast du die erhalten?
Wie/in welcher Form hast du die erhalten??
Zu wann wurdest du gekündigt?
Wann hat er die WA mit *wenig los* geschrieben?
Welcher Samstag ist gemeint?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
LuiseN.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
.... heißt genau was? Hast du konkret Urlaub beantragt? Das wäre der erste, unerlässliche Schritt. Wenn der verweigert würde, könntest du klagen.


Ich hab drum gebeten mir meinen Urlaubsanspruch mitzuteilen.
Stand quasi in der selben Mail, in der ich den AG drauf hingewiesen habe, dass er sich in Annahmeverzug befindet.
Die Mail hab ich noch bevor ich von der Kündigung wusste, abgeschickt.
Urlaub beantragt hab ich nicht.
Kann er mir einfach so, ohne was zu sagen, jetzt Urlaub eintragen? Ich gehe ja schließlich nicht arbeiten, weil er mich nicht einteilt.
Ich hätte nie gedacht, dass ich jemals bei einem Arbeitgeber um Arbeit betteln muss.

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#18
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17342 Beiträge, 6462x hilfreich)

Es wird mühsam, wenn du nicht einfache Fragen beantwortest.
Ganz grundlegend sind die Fragen von anami, wenn tatsächlich eine schriftliche Kündigung vorliegt
Und nein - der AG kann Urlaub nicht verfügen, von Ausnahmen abgesehen. Eine wäre, dass der AG gekündigt hat und unwiderrufliche Freistellung anordnet unter Anrechnung des Resturlaubs.
Von den genauen Infos zur Kündigung abgesehen, braucht es derweil keine weiteren Erörterungen mehr; wenn du kein Geld bekommen solltest zu den üblichen Auszahlungsterminen, steht eine Lohnklage an.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von LuiseN.):
Das wäre doch dann arbeiten auf Abruf.

Nein, in dem speziellen Falle eher nicht.



Zitat (von LuiseN.):
24h vorher?
Das würde doch aber heißen, dass ich ständig auf heißen Kohlen sitze.

Wieso? Man plant die Freizeit einfach entsprechend und fertig ...

Bis Samstag konnte man die bezahlte Freizeit wegen der 4 Tagesfrist verplanen wie man wollte.
Da einem aber mitgeteilt wurde, das man ab Samstag wieder eingeplant würde, muss man nun damit rechnen, ab Samstag kurzfristig arbeiten zu müssen.
Dann nicht zur Verfügung zu stehen, dürfte als Arbeitsverweigerung gewertet werden und zur fristlosen Kündigung führen - eventuell ist auch genau das beabsichtigt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
LuiseN.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wann hast du die erhalten?
Wie/in welcher Form hast du die erhalten??
Zu wann wurdest du gekündigt?
Wann hat er die WA mit *wenig los* geschrieben?
Welcher Samstag ist gemeint?

Die Kündigung habe ich schriftlich am 28.3.2023 zum 30.4.23 erhalten.
Die Mail kam am 29.3. nachdem der Vorgesetzte Kenntnis von meiner vorausgegangen Mail (Annahmeverzug) erhielt. Denn der wollte sich am 27.3 um dieses "Problem" kümmern und sich komischerweise erst am 28.3 melden. Da kam dann aber erstmal nichts mehr.
Gemeint ist denke ich der 1.4.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17342 Beiträge, 6462x hilfreich)

Danke für deine Angaben.
Du bist also gekündigt zum 30. April - was wohl bedeutet, dass du eine K-Frist von 4 Wochen zum Monatsende haben wirst., was wiederum heißt, dass du weniger als 5 Jahr im Betrieb bist.
In Verbindung mit der Aussage, dass derzeit nicht viel zu tun sei, liegt die Vermutung nahe, dass die K betriebsbedingt erfolgt.

Ansonsten bleibt es dabei:
- die Kündigung steht und dürfte auch kaum angreifbar sein, wenn die Vermutungen richtig und formal keine Fehler gemacht worden sind.
- bis dahin steht dir dein Lohn zu, ob du nun zur Arbeit eingeteilt wirst oder auch nicht. Du wirst auf die Lohnabrechnung Ende April warten müssen, sofern vertraglich keine anderen Termine gelten.
- Es gilt abzuwarten, was dann genau abgerechnet wird und ob der Resturlaub dabei sein wird.
- du hast getan, was du derzeit tun konntest; du könntest dich also entspannt zurücklehnen bzw. die Zeit auch nutzen, dich arbeitslos zu melden und einen neuen Job zu suchen, vorausgesetzt das ist dein Interesse.

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