Kündigung ohne Grund! Geht das?

23. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
klausdiemaus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung ohne Grund! Geht das?

Hallo zusammen!
Bin seit dem 1.April in einer großen Systemgastronomiekette tätig.
Habe jetzt vor wenigen Tagen meine Kündigung per Einschreiben erhalten. Die 2 Wochen Kündigungsfrist werden wie laut Vertrag eingehalten. Aber sie geben mir hier keinen Grung für meine Kündigung an. Jetzt meine Frage: Müssen sie mir einen Grund für die Kündigung nennen? Noch ein par Details:
Bin nicht mehr in der Probezeit. Mein Vertrag läuft bis Ende September diesen Jahres. Es arbeiten dort ca. 20 Mitarbeiter als Voll- bzw. Teilzeitkraft. Vielen Dank schon mal....

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 273x hilfreich)

Im Arbeitsrecht muß ein Grund für die Kündigung nicht angegeben werden.
Im Normalfall ist allerdings bei einem befristeten Vertrag die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Aber es gibt Formulierungen, die das möglich machen.

Genau prüfen, denn im Normalfall werden von den großen Ketten die gesetzlichen Bestimmungen sehr genau beachtet.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49184 Beiträge, 17314x hilfreich)

Ob das zulässig ist, hängt von mehreren Faktoren ab.
Wenn der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat, dann greift das Kündigungsschutzgesetz und danach muss eine Kündigung begründet sein.

Ist trotz der Befristung des Vertrages eine Kündigung ausdrücklich zugelassen?

Die gesetzliche Kündigungsfrist nach der Probezeit beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Sie darf nur verkürzt werden, wenn der Betrieb nicht mehr als 20 Mitarbeiter hat oder dieses tarifvertraglich vereinbart wurde. Da Du schreibst ca. 20 Mitarbeiter , kann ich so nicht beurteilen, ob die zweiwöchige Kündigungsfrist überhaupt zulässig ist.

Wie lange war denn die Probezeit? Üblicherweise dauert die Probezeit 3-6 Monate.

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