Kündigung ohne Grund - Darf man sofort freistellen?

16. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
sneegl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung ohne Grund - Darf man sofort freistellen?

Auch wenn es in der Form schon behandelt wurde: ist dies möglich, wenn es einen Grund gibt, aber dieser noch nicht direkt angegeben wird? Darf man sofort freistellen? Wie sollte man vorgehen, dass er aufjedenfall nicht mehr zurückkommmt? (*verzweifel)
sneegl.
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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sneegl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hilfe, ist das eine so triviale Frage?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... vielleicht liegt es daran, dass die frage so klar nicht gestellt ist.

im kündigungsschreiben muss und wird in aller regel kein grund angegeben.
in der probezeit kann überhaupt ohne angabe von gründen gekündigt werden.
der AG kann jemanden von seinen verpflichtungen frei stellen - allerdings gegen kohle, versteht sich.
wenn man jemanden los werden will, jedoch keine wirklich stichhaltige arbeitsrechtliche handhabe dafür hat, sind auflösungsverträge und abfindungen der übliche weg.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

und es könnte daran liegen, dass alle hier freiwillig u. unentgeltlich mithelfen. innerhalb einer knapen stunde eine antwort zu erwarten ... :augenroll:

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Dann wäre es interessant zu wissen, ob sie der Arbeitgeber sind, der jemanden per sofort nicht mehr im Betrieb sehen möchte.
Da gäbe es die Möglichkeit, sofort freizustellen incl. Hausverbot.
Dann würde ich fristlos und der formhalber fristgerecht kündigen.
Ob der Grund stichhaltig ist, spielt sowieso nur dann eine Rolle, wenn der Arbeitnehmer vor das Arbeitsgericht zieht. Klagt der nicht, ist der Rest sowieso unwichtig.

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