Kündigung ohne Unterschrift des Arbeitgebers

5. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kayniac
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung ohne Unterschrift des Arbeitgebers

Guten Tag,

ich habe eine Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten und dieser hat vergessen zu unterschreiben. Ich konnte im Internet leider keinen ähnlichen Fall finden, da dieser Umstand äußerst selten sein sollte. Ist diese Kündigung durch meine Unterschrift nun dennoch rechtsgültig und wie verhält es sich mit der Meldepflicht? Muss ich den Arbeitgeber nachdem es mir auffällt sofort darüber in Kenntnis setzen?


Mit freundlichen Grüßen,

Kayniac


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MiriW012
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich bin mir persönlich nicht sicher, aber rein vom Gefühl her, würde ich sagen, dass die Kündigung nicht rechtskräftig ist, solange da nicht irgendwie eine Art der Zustimmung an der Verhältnisauflösung seitens des AG besteht. Wenn also auch nichtmal ein Stempel oder etwas anderes offizielles vorhanden ist, kann ich mir schlecht vorstellen, dass sie gilt. Aber bitte verlass dich nciht auf meine Meinung. Wie gesagt ist das nur ein Gefühl und kein Wissen.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Ist diese Kündigung durch meine Unterschrift nun dennoch rechtsgültig Wenn Sie nicht dagegen klagen, wird sie wirksam.
und wie verhält es sich mit der Meldepflicht? Es gibt keine. Sie haben genau 2 Optionen: Klagen oder nicht klagen.
Ich konnte im Internet leider keinen ähnlichen Fall finden, da dieser Umstand äußerst selten sein sollte. Nun ja - ich konnte 273.000 Einträge dazu finden: https://www.google.de/?gfe_rd=cr&ei=r3kuVNGQD8eF8QfZnICwDQ#q=k%C3%BCndigung%2Bunterschrift%2Bunwirksamkeit

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#3
 Von 
Kayniac
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen! Dann werde ich meine Chancen mit einem Rechtsbeistand abschätzen müssen. Ich bin noch relativ jung und hatte noch keinen Fall in dem ich gezwungen war zu klagen. Was wäre die erste Anlaufstelle für mich? Ich meine gehört zu haben das alleine schon die Beratung beim Anwalt Geld kostet.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Da der Link zu google nicht funktioniert, hier noch mal ein ausgesuchter Link, der nicht übermäßig für die Beauftragung eines Anwaltes wirbt, sondern den Sachverhalt erläutert: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/kuendigung/diese-formvorschriften-muss-ihre-kuendigung-einhalten/

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Ich meine gehört zu haben das alleine schon die Beratung beim Anwalt Geld kostet. Nicht nur das - auf Anwaltskosten im Arbeitsrecht bleibt man grundsätzlich sitzen. Insofern müssen Sie wissen, was Sie wollen. Sie können einfach kurz vor Ablauf der 3wöchigen Frist Klage einreichen (ohne Anwalt!) - dann wird Ihr AG eine korrekte Kündigung nachschieben, aber Sie haben Zeit (und damit Gehalt!) gewonnen. Oder Sie wollen die Kündigung grundsätzlich angehen, unabhängig von der Unterschrift - dann wäre eher zu einem Anwalt zu raten. Wie lange arbeiten Sie denn da schon?

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#6
 Von 
Kayniac
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um undankbare Zeitarbeit, man hat mich und meine Kollegen kurz vor Ablauf der Probezeit gekündigt. Im Kündigungswahn hat er wohl ein Blatt übersprungen.

Den Google-Link habe ich mir auch angesehen, nach dem Sachverhalt ist die Kündigung unwirksam. Allerdings ist mir das Fehlen der Unterschrift erst sehr spät aufgefallen. Mittlerweile ist die auf dem Schreiben erwähnte Kündigungsfrist eingetroffen. Das mindert wohl meine Chance, weshalb ich den Rechtsbeistand doppelt überdenken sollte. Aber wenn die Kündigung so oder so ungültig ist, ist ja auch das angegebene Datum ungültig. Aber das wird mir dann wieder zu juristisch und unsicher. Mit wie viel Euro kann man bei einer grundlegenden Beratung rechnen?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Aber wenn die Kündigung so oder so ungültig ist, ist ja auch das angegebene Datum ungültig. Das ist falsch. Wenn Sie die Kündigung schon 3 Wochen haben, haben Sie Ihre Chance durch das Ablaufen der Klagefrist verpaßt. Insofern brauchen Sie dann wohl ohnehin keinen Anwalt mehr.

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#8
 Von 
Kayniac
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, die Info war wichtig. Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

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