Kündigung ohne Vertrag

30. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
marc80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung ohne Vertrag


ich arbeite seit April 07 bei einer kleinen Firma ohne Vertrag. Es wurden mir im April div. Versprechungen gemacht, welche leider nicht eingehalten wurden bis jetzt. Ich habe erst jetzt begriffen, dass sie diese Versprechungen auch nie eingehalten werden können. Habe zu lange an das "Gute" geglaubt. :o .Ich möchte jetzt so schnell wie möglich kündigen, bzw. um eine Kündigung vom Arbeitgeber bitten. Gibt es da Fristen? Zu welchem Datum im Monat kann ich kündigen? Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber mir nicht kündigen will? Theoretisch schuldet mir die Firma min. 4000€. Das Geld werde ich aber nie bekommen, da die Firma eigentlich pleite ist. Ich kann ja nicht klagen, wenn ich keine Beweise, für den ausgemachten Lohn habe. Fragen über Fragen. Kann mich da jemand aufklären? :)

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Wie kamen die 4000 € Schulden denn zustande?

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#2
 Von 
marc80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich müsste nur 100h/Monat arbeiten, tatsächlich arbeite ich aber 8h bis 10h pro Tag, somit komme ich im Monat auf min. 160h. Dies sind Überstunden und in Geld ausgedrückt, komme ich auf diese Summe, wenn die Firma mich zahlen muss. :bang:

-- Editiert von marc80 am 30.11.2007 20:45:24

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Die Kündigungsfrist wäre entweder die gesetzliche (4 Wochen zum 15. oder Monatsende) oder die Frist aus einem der wenigen allgemeinverbindlchen Tarifverträge (kommt auf Branche, Tätigkeit und Bundesland an).

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#4
 Von 
Namenslos2000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Schau dir mal das Nachweis-Gesetz an (NachWG) Nach dem muss dir jeder AG nach 6 Monaten einen Nachweis über Dein Beschäftigungsverhältnis geben, also Regelung zu Arbeitszeit, Lohn, Uraub etc. Den AG einfach schriftlich drum bitten (und gegenzeichnen lassen), ist prinzipiell recht unverfänglich. Und immer schön die Zeitabrechnung (Du machst hoffentlich eine?!) merken und am besten bestätigen lassen. so am Ende der Woche vom Chef gegenzeichnen, bei Überstunden auch die Notwendigkeit belegen lassen.

Damit hast Du dann gute Chanchen, wenn es noch Geld geben sollte, an welches ran zu kommen...

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#5
 Von 
Stefan Joster
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 5x hilfreich)

Du musst meiner Meinung nach überhaupt nicht kündigen, da du rechtlich auch in keinem Beschäftigungsverhältnis stehst. In bis zu drei Monaten gibt es keine Formvorschrift. Ab dem dritten Monat müsstest du allerdings eine schriftliche Ausfertigung erhalten. Naja, leider wirst du die 4000,00 € wohl nicht sehen, selbst wenn die Firma nicht pleite wär. Es sei denn du könntest es vor dem Arbeitsgereicht beweisen.

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#6
 Von 
marc80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

.... Morgen werde ich das Gespräch suchen mit meinem AG. Hoffe dass es friedlich bleibt.... :dance:

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
da du rechtlich auch in keinem Beschäftigungsverhältnis stehst


Wie kommst du denn auf das schmale Brett?

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Die Antwort von Stefan Joster ist natürlich Quatsch.

Selbstverständlich stehst Du in einem gültige Beschäftigungsverhältnis und Du hast auch einen Vertrag und zwar in mündlicher Form.

Ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz führt nicht dazu, dass der Vertrag unwirksam wird.

Damit hast Du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Die meisten allgemeinverbindlichenTarifverträge sehen auch diese Kündigungsfrist vor. Auch ei einem mündlichen Arbeitsvertrag muss die Kündigung übrigens in schriftlicher Form erfolgen.

Ob Du eine Chance auf die 4.000€ hast, kann man aus der Ferne nur schwer beurteilen.

-- Editiert von hh am 02.12.2007 19:26:02

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#9
 Von 
marc80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Jetzt habe ich noch eine Frage. Kann ich meine Überstunden sofort abbauen? Rein rechnerisch hätte ich vom Juli 07 bis Nov 07 447,25 Überstunden angesammelt. Das ergibt einen Betrag von über 5300.-- €. Ja, jeder denkt sich, wie blöd kann man sein.... :???:
Kann ich die Firma "einfach" verlassen? Würde per 15.01.08 kündigen aber ab sofort nicht mehr hingehen.... hmmm... möchte eigentlich keinen Streit. :zoff:

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#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Kommt drauf an, was zu Überstunden vereinbart ist.

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#11
 Von 
marc80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

zu den Überstunden wurde vom AG gesagt, dass sie ausbezahlt werden sollen. Wann und wie wurde nicht definiert. Aber die Auszahlung ist nicht möglich.... Ich bin nicht der einzige der Geld haben möchte.

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#12
 Von 
marc80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

so, mein AG hat mir wieder mal mündlich mitgeteilt, dass er die Überstunden auszahlen wird. aber kein Datum genannt. Das ist nur viel Bla Bla. Kündigen wird er mir auch nicht, im Gegenteil, er will mich unbedingt behalten. Bin aber fest entschlossen per 15.01.08 zu kündigen und die Firma zu verlassen. Kann ich die Firma sofort verlassen, weil er mir das versprochene Gehalt nicht bezahlt, ohne rechtlichen folgen für mich?

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