Kündigung ohne schriftlichen Arbeitsvertrag

2. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
go305453-58
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung ohne schriftlichen Arbeitsvertrag

hi Leute,

ich habe ein problem ich habe am 30.06.11 meine Kündigung zum 14.07.11 meinem Arbeitsgeber nach arbeitsende gegen 19:40 Uhr in den briefkasten geworfen
ich arbeite seit 16.03.11 in diesem betrieb und habe keinen schriftlichen Arbeitsvertrag jetzt gehe ich davon aus dass ich eine 6monatige Probezeit habe aber er will mich erst zum 30.07.2011 aus der firma gehen lassen ich habe aber bereits einen neuen arbeitsvertrag zum 15.07.11 den ich gerne auch an diesem tag anfangen würde.
mein arbeitgeber sagt diese Kündigung sei nicht rechtskräftig zum 14.07. sondern erst zum 30.07. ich will aber nciht mehr solange dort bleiben. was mach ich jetzt????

wenn ich mich richtig entsinne ist die probezeit gesetzlich 6 monate und die kündigung 2 wochen (nicht termingebunden) wie stehen meine chancen wenn es zu einem Rechtsstreit kommt wenn ich meine kündigung durchsetze?
gibt es vielleicht nützliche prezedenzfälle oder gesetzespassagen?




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-- Editiert am 02.07.2011 01:09

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pförtnerin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

---> ganz einfach!
Die ersten sechs Monate des Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit können beide Parteien den Anstellungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
--->BAG, 8 AZR 897 08

Glaube aber, Du kannst auch fristlos kündigen ohne Angabe von Gründen.
Wäre allerdings nur ratsam, wenn man direkt etwas anderes hat!!!

lg + viel Glück !


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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17336 Beiträge, 6461x hilfreich)

du kommst zum 15.7. gerade noch so raus, wenn du dich fest darauf berufst, dass eine probezeit vereinbart war. siehe §622 abs.1 ziff 3 bgb.
dein AG beruft sich auf denselben paragrafen, jedoch abs.1 ziff 1 (vier wochen zum 15 oder ultimo)

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

@ Pförtnerin

Wenn man so überhaupt keine Ahnung hat, sollte man bei Rechtsthemen lieber keine Tipps geben. Du hättest mit beiden deiner Aussagen nicht weiter daneben liegen können.

quote:
---> ganz einfach!
Die ersten sechs Monate des Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit können beide Parteien den Anstellungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
--->BAG, 8 AZR 897 08


Der Satz steht zwar tatsächlich in dem BAG Urteil, er gibt aber nicht die allgemeine Rechtslage, sondern die zwischen den Parteien geschlossene Probezeitvereinbarung wieder.
Es gibt keine automatische Probezeit kraft Gesetzes. Diese muss vereinbart werden.


Zitat:
Glaube aber, Du kannst auch fristlos kündigen ohne Angabe von Gründen


Und ich weiß, dass es nicht so ist.


Gruß
AZ

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-- Editiert am 02.07.2011 08:24

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