Kündigung per Einschreiben

2. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)
Kündigung per Einschreiben

Guten Morgen,

ich habe folgendes Problem:
Am 25.02.2013 habe ich meine Kündigung per Einschreiben zu meinem AG geschickt. Heute habe ich die Sendungsverfolgung bei der deutschen Post überprüft, dort steht das die Sendung noch in der Zustellung ist?!
Ich habe 4 Wochen Kündigungsfrist, fange am 01.04. eine neue Stelle an. Mein jetziger AG hat also meine Kündigung noch nicht erhalten.... :(
Ich bin davon ausgegangen das die Zustellung höchstens 2-3 Tage dauert. Wenn die Kündigung meinen AG jetzt verspätet erreicht, ist sie dann unwirksam?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

wurde die Kündigung per Übergabeeinschreiben oder Einwurfeinschreiben gesendet? Wenn Übergabeeinschreiben, dann haben Sie die allerungünstigste Variante gewählt.

Wie weit ist es bis zum Betrieb? Man kann nur anraten, sofort noch heute einen Brief mit einem weiteren Kündigungsschreiben zu den üblichen Zustellzeiten mit Zeuge im Firmenbriefkasten einzuwerfen.

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#3
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Einschreiben mit Unterschrift des Empfängers. Bis zu meinem AG sind es ca. 50 km und Samstag ist kein Arbeitstag.

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@florian3011

quote:
Wird dort heute nicht gearbeitet, ist auch ein persönliches Einwerfen in den Briefkasten nicht mehr fristgerecht.


Magst Du das begründen? Warum soll es notwendig sein, dass an dem Tag gearbeitet wird? Bei einer Zustellung Sonntags wäre das sicherlich so. Aber Samstag ist ein ganz normaler Werktag, an dem bundesweit Briefe zugestellt werden. Wenn im Unterschied der AG kündigt und der Brief mit der Kündigung dem AN am Samstag zugeht, dann wäre die Kündigungsfrist eingehalten oder nicht?

quote:
Einschreiben mit Unterschrift des Empfängers.


Dumm gelaufen, würde ich meinen.

quote:
Bis zu meinem AG sind es ca. 50 km


Eine Stunde fahrt mit dem Auto. Dürfte machbar sein.


-- Editiert 1000kleinesachen am 02.03.2013 10:36

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#6
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Jetzt muss ich mir was überlegen... Vielen Dank für die Antworten.

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#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Das wäre für mich dann eine Ungleichbahandlung bezüglich der Kündigungsfrist von AG und AN.

quote:
(und da muss die Kündigung dann zur üblichen Zeiten drin sein, nachts einwerfen zählt auch nicht mehr)


Das ist mir bewusst.

quote:
ist das hier beim AG nicht der Fall, was der TE auch weiss.


Diesen Teilsatz bringe ich nicht mit der Rechtsprechung in Einklang, wonach selbst dann eine Kündigung dem AN fristgerecht und wirksam zugeht, wenn der AG weiss, der AN ist gerade in den 4-wöchigen Urlaub gefahren.

Mich überzeugt es daher noch nicht so recht. Es ist nicht das Problem des AN, wenn der AG Samstag nie in den Briefkasten schaut.

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#9
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)



@florian 3011
"Wenn der AG sie nicht akzeptiert, weil sie zu spät eingegangen ist, dann ist sie unwirksam, ja."

ist das so ?

muß sie der AG akzeptieren ?
wäre sie unwirksam, weil nicht fristgerecht ?

na,na,na..... :???:

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#11
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)

also wird die Kündigung an sich nicht unwirksam, sondern nur der Zeitpunkt , zu wann das Arbeitsverhältnis gekündigt sein soll bzw. endet,verschiebt sich

ob dies jedoch für den AN irgendwelche Folgen hätte, falls er trotzdem nicht mehr zur Arbeit erscheint, liegt daran, ob der AG irgendeinen Schaden beziffern und nachweisen könnte bzw. fordern würde, der sich aus dieser Vertragsverletzung ergibt

akzeptieren muß der AG nicht die einseitige Willenserklärung "ich kündige", die steht aus so im Raum, sondern nur den Umstand, daß die Kündigung nicht fristgerecht zuging , aber trotzdem zum gewünschten Zeitpunkt wirksam werden soll

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#13
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Das wäre für mich dann eine Ungleichbahandlung bezüglich der Kündigungsfrist von AG und AN.


Das sehe ich nicht so.

Ein Arbeitnehmer kann direkt nach Erhalt der Kündigung schon am Samstag und Sonntag Bewerbungen schreiben.

Ein Arbeitgeber kann seine Suche nach einem Ersatz erst am Montag beginnen.

Will man hier überhaupt von einer Ungleichbehandlung sprechen, wäre sie zumindest sachlich begründet.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#14
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ein Arbeitnehmer kann direkt nach Erhalt der Kündigung schon am Samstag und Sonntag Bewerbungen schreiben.

Ein Arbeitgeber kann seine Suche nach einem Ersatz erst am Montag beginnen.


Aha, interessante Ansicht. Und warum kann der AG mit seiner Suche nicht am Samstag beginnen? Werden da keine Zeitungen mehr gedruckt? Internet gechlossen?

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Schon mal dran gedacht, dass die Post niemanden antraf, der unterschrieben hat/ unterschreiben wollte und deswegen einen Benachrichtigungszettel im Briefkasten hinterlegt hat? Das allerdings fristgerecht?
Dass der Arbeitgeber aber ahnt, was es ist und dass er deswegen das evtl. nicht oder verspätet bei der Post abholt?

Nur um eure Diskussion mal anzufeuern ;-)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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