Kündigung per Einwurfeinschreiben - verspätet

16. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Markus Petri
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung per Einwurfeinschreiben - verspätet

Hallo,

habe da ein Problem mit einer Kündigung durch meinen Arbeitgeber.
Folgendes hat sich zugetragen:
Die Kündigungsfrist in meinem Arbeitsvertrag ist der 15.11.04.
Heute am 16.11.04 habe ich ein Einwurfeinschreiben von meinem Arbeitgeber erhalten, mit der Mitteilung das er den Arbeitsvertrag fristgerecht kündigt.
Das Einschreiben wurde vom Arbeitgeber am 12.11.04 aufgegeben und laut Tracking-Dienst der Post am 13.11.04 ausgeliefert.
Ich habe es aber definitiv erst heute am 16.11.04 in unserem Briefkasten mit einer Menge anderer Post vorgefunden.
Samstag und auch Montag (13/15.11.04) war definitiv keine Post im Briefkasten, wie kann sowas passieren??
Was soll man nun am besten tun, wie ist die Rechtslage im Bezug auf die Beweiskraft bei Einwurfeinschreiben?
Bin für jeden Tip dankbar!

Gruss
Markus

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Die Kündigungsfrist in meinem Arbeitsvertrag ist der 15.11.04.

Der 15.11. ist keine Kündigungsfrist, sondern ein Datum.

Was steht denn jetzt genau in Deinem Arbeitsvertrag zur Kündigungsfrist und zu welchem Datum hat der AG gekündigt?

Was die Fristen angeht, so wirfst Du hier einige Begriffe durcheinander, so dass mir noch nicht klar ist, ob es überhaupt einen Unterschied macht, wann der Brief zugestellt wurde.

Wenn die Post bestätigt, dass der Brief am 13.11. eingeworfen wurde, dann gilt er auch an diesem Tag als zugestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Was hast du denn für eine Kündigungsfrist? Soweit ich weiß, können AGs doch nur zum Monatsletzten kündigen, oder irre ich da?

Oder bist du noch in der PRobezeit? Dann gilt wohl die 14-tägige Kündigungsfrist und es würde passen.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ich glaub Ihnen sofort, dass Sie Samstag und Montag keine Post im Briefkasten hatten und die Post trotzdem behauptet, am 13.11. ausgeliefert zu haben. Die sind meiner Erfahrung nach immer unzuverlässiger und die Briefausträger völlig überlastet.

Sie müssen leider davon ausgehen, dass ein Einwurfeinschreiben mit dem 13.11. vor Gericht als zugestellt gilt, wenn die Post das behauptet.
Dann hat ihr Arbeitgeber rechtzeitig die Kündigung rausgeschickt.

Ich weiß jedoch nicht, wie die Lage juristisch eingeschätzt werden würde, wenn Ihre Nachbarn bestätigen würden, an diesen Tagen ebenfalls keine Post erhalten zu haben. würde ich sicherheitshalber mal nachfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

@karamel
Es gilt hier wohl die Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende und da ist der 15.11. der Stichtag. Ist z.B. im öffentlichen Dienst so.
LG
Olympia

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Danke für die Info!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Es gilt hier wohl die Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende und da ist der 15.11. der Stichtag. Ist z.B. im öffentlichen Dienst so.

Dann schau Mal auf den Kalender. Ich vermute nämlich auch so eine Kündigungsfrist, darum habe ich auch so nachgefragt. Dann ist aber der 19.11. der Stichtag.

Und wenn das so ist, dann braucht man sich nicht darüber zu streiten, ob der Brief nun am 13.11. oder am 15.11 eingetroffen ist.

Selbst bei 14-tägiger Kündigungsfrist zum Monatsende wäre der 16.11 der Stichtag.

Und wenn die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatende oder zum 15. gilt, dann wäre der 17.11. der Stichtag.

Unter welchen Bedingungen der 15.11. ein Stichtag für das Kündigungsschreiben sein kann, ist mir daher völlig schleierhaft.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Klaus_aus_der_Pfalz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

Kündigungsfristen hängen mit der Betriebszugehörigkeit zusammen. Schau´ mal im BGB § 622 nach

Gruß
Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

ups, ja das stimmt. Im Falle von 6 Wochen zum Quartalsende wäre es in diesem Jahr der 19.11. Entschuldigung, ich habe jetzt erst in den Kalender geschaut. Natürlich ist es auch eine Frage der Betriebszugehörigkeit. Je länger man in einem Betrieb arbeitet, umso länger können die Kündigungsfristen werden. Also müsste man hier in diesem Fall wissen, was steht im Arbeitsvertrag oder welcher Tarifvertrag liegt zu Grunde und wie lange ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit.
LG
Olympia

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen