Am 29.01.2007, habe ich meine jetzige Stelle angefangen. Gestern hat mich mein Arzt wegen Grippe für die ganze Woche krank geschrieben. Heute bekam ich eine Email von meinem Chef, dass er mir so schnell wie das Gesetz ihm erlaubt
, kündigen möchte, denn ich wäre dem Stress bei der Arbeit nicht gewachsen (Blöds.i.n.n.). Ich bin mir ziemlich sicher, dahinter steckt eine Kollegin die mir gleich am ersten Tag klar machte, dass solange ich auf ihrer guten Seite bin, mir nichts passieren wird. Da ich die Kollegin sehr schnell durchschaut habe und ihr Spielchen nicht mitspielte (dem Chef bis heute nie was erzählt habe), denke ich, sie ist vielleicht dahinter, denn der Chef ist pro Monat, maximum 5-6 Tage in der Stadt und in der Firma und hat mich angefangen in den letzten 2 Wochen sogar zu loben.
Ich war als seine Sekretärin angagiert (welch ein Witz!) und habe täglich mitbekommen, wie unten, hinter seinem Rücken Dinge gemacht wurden, die er strikt verboten hat. Ein Beispiel: Wir haben unten eine Klinik, die anscheinend keine feste Öffnungszeiten hat. Die besagte Kollegin öffnet die Klinik immer eine 1/2 Stunde vor dem ersten Termin, was auch problemlos, 11:30 sein kann und ich kann mir nicht vorstellen, zumal mich oft Patienten anriefen und fragten, wieso unten niemand ans Telefon geht, dass das im Sinne der Firma ist. Ich habe sie einfach nur mal darauf angesprochen, aber das hat ihr nicht gepasst und bevor der Chef davon Wind bekommt, ist es besser, ich fliege.
Jetzt meine Fragen:
1. Ist eine Emailkündigung rechtens oder nicht?
2. Wenn die Kündigung per Post kommt, ist sie dann rechtens oder erst, wenn ich sie gegengezeichnet habe, was ich bis zum 12.03., ja vielleicht nicht machen kann?
3. Ein Freund meinte, dass mir für den Februar und den März zusammen, 3 Tage Urlaub zustehen würden. Stimmt das und wenn ja, kann ich gezwungen werden sie abzufeiern oder kann ich auf Auszahlung bestehen?
Morgen will sich mein Ex-Chef mit mir treffen. Warum weiß ich nicht. Meine Schwester hat den Verdacht, dass anhand einer Andeutung in meiner Antwort auf seine Email, er jetzt vielleicht wissen will, was in seiner Firma abgeht. Ich habe ihm lediglich geschrieben, dass ich seine Unterstellungen, er wüßte ja nie, wenn er nicht da ist, ob ich auch 40 Std. die Woche arbeite, unpassend finde und wenn er wissen will, wie seine Leute arbeiten, er sich monatlich eine Stundenliste pro Mitarbeiter ausdrucken soll.
Das Zweite in meiner Email war halt die Frage, ob er die Entscheidung selber getroffen hat oder die Hilfe anderer in Anspruch nahm. Dazu habe ich das, was ich oben über die Kollegin geschrieben habe beigefügt, dass sie mir halt klar machte, solange ich auf ihrer [...].
Noch zur Firma: Ich war seine vierter Sekretärin innerhalb von einem Jahr. Mit der ersten hat man sich nach drei Monaten außergerichtlich geeinigt (ich kenne den Grund nicht). Die Zweite ging nach einem tag und die Dritte nach drei Monaten. Es hat sechs Monate gedauert, bis ich eingestellt wurde.
-- Editiert von Franceska am 07.03.2007 01:23:15
Kündigung per Email / Anspruch auf Urlaubstage
7. März 2007
Thema abonnieren
Frage vom 7. März 2007 | 01:20
Von
Status: Praktikant (847 Beiträge, 213x hilfreich)
Kündigung per Email / Anspruch auf Urlaubstage
#1
Antwort vom 7. März 2007 | 01:47
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2339x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ist eine Emailkündigung rechtens oder nicht? <hr size=1 noshade>
Hallo, sie ist nicht gültig. Die Kündigung muss in Schriftform sein (BGB § 623 ), das ist eine mail nicht.
quote:<hr size=1 noshade>Wenn die Kündigung per Post kommt, ist sie dann rechtens oder erst, wenn ich sie gegengezeichnet habe, was ich bis zum 12.03., ja vielleicht nicht machen kann? <hr size=1 noshade>
Gegengezeichnet werden muss die Kündigung nicht. Sie läuft allerdings erst ab dem du sie erhalten hast (mal grob gesagt).
quote:<hr size=1 noshade>Ein Freund meinte, dass mir für den Februar und den März zusammen, 3 Tage Urlaub zustehen würden. <hr size=1 noshade>
Kommt drauf an wie viel Urlaub vereinbart ist, und wie lange das Arbeitsverhältnis noch geht (was wiederum von der Kündigungsfrist abhängt).
quote:<hr size=1 noshade>kann ich gezwungen werden sie abzufeiern oder kann ich auf Auszahlung bestehen? <hr size=1 noshade>
Das kann man sich nicht aussuchen, wie mans gerne hätte, da das Gesetz eigentlich davon spricht, das abgegolten wird, wenn der Urlaub nicht gewährt werden kann.
MfG
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