Hallo zusammen,
ich frage mich, ob man sein Arbeitsverhältnis auch per eMail rechtskräftig kündigen kann.
Ich kann mich düster erinnern, schon einmal etwas von einem Urteil gelesen zu haben, nach dem Kündigungen per eMail den schriftlichen Kündigungen in nichts nachstehen.
Sollte jemand einen Link zu dem genannten Urteil haben, lasst ihn mich bitte wissen. Ich selbst habe im WWW nichts dazu gefunden.
Danke im Voraus,
Van Lent
Kündigung per eMail rechtskräftig?
27. August 2003
Thema abonnieren
Frage vom 27. August 2003 | 13:21
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 7x hilfreich)
Kündigung per eMail rechtskräftig?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 27. August 2003 | 13:27
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
ich bin zwar kein RA, aber ich meine gehört zu haben, das eine Kündigung, egal ob vom AN oder AG ausgesprochen (bzw. geschrieben) immer einer persönlichen Zustellung bedarf. (Einschreiben, beispielsweise)
Würde mich auch mal interessieren...
SP
#2
Antwort vom 27. August 2003 | 15:29
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 7x hilfreich)
Die Frage hat sich erledigt, bin im WWW nun doch noch fündig geworden:
Seit dem 01.05.2000 muss eine Kündigung schriftlich erfolgen und die Unterschrift des Kündigenden enthalten. Einer Email fehlt die Unterschrift und gilt demnach nicht als rechtswirksames Kündigungsschreiben.
Quelle: http://www.arbeitsrecht.de/abisz/faq/kuendigungsschreiben.htm
Gruß,
Vant Lent
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