Kündigung probezeit Ablauf Frage

28. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
josef2203
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung probezeit Ablauf Frage

Ich habe gestern die Kündigung erhalten obwohl meine Probezeit heute offiziell enden würde.

Im Arbeitsvertrag steht in der Probezeit kann 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.Nach der Probezeit 3 Monate zum Monatsende. Müsste ich jetzt nicht 3 Monate weiterhin mein Gehalt bekommen. Der AG hat außerhalb der Frist gekündigt.




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20414 Beiträge, 7378x hilfreich)

Bitte genauer: wann endete die PZ, wann genau hast du die Kündigung erhalten?
Nota: Auch eine Kündigung am letzten Tag der Probezeit ist eine Kündigung in der PZ.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130716 Beiträge, 41574x hilfreich)

Zitat (von josef2203):
Ich habe gestern die Kündigung erhalten obwohl meine Probezeit heute offiziell enden würde

Umgekehrt, Du hast gestern die Kündigung erhalten weil Deine Probezeit heute offiziell endet.



Zitat (von josef2203):
Der AG hat außerhalb der Frist gekündigt.

Nö, hat er nicht.
Da Deine Probezeit erst heute endet, war die die Kündigung gestern noch innerhalb der Frist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42947 Beiträge, 14806x hilfreich)

Die Kündigungszeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses muss nicht innerhalb der Probezeit liegen, die Kündigung muss nur innerhalb der Probezeit ausgesprochen und das Dokument dem Arbeitnehmer zugegangen sein. Das Arbeitsverhältnis endet dann nach der Probezeit; allerdings mit der verkürzten Frist.

wirdwerden

-- Editiert von User am 28. Februar 2026 11:19

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40953 Beiträge, 6614x hilfreich)

Zitat (von josef2203):
Müsste ich jetzt nicht 3 Monate weiterhin mein Gehalt bekommen.
Nein.

Beispiel:
ein Arbeitsvertrag mit Kündigungsfristen nach §622 BGB
Ende der Probezeit 28.02.26--->Kündigung am 27.02.26 (noch in der Probezeit) erhalten---> Kündigung zum 15.03.26. ( 2 Wochen).

§622 (3) BGB
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Falls das auf deinen Vertrag zutrifft, wäre das korrekt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
josef2203
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Bitte genauer: wann endete die PZ, wann genau hast du die Kündigung erhalten?
Nota: Auch eine Kündigung am letzten Tag der Probezeit ist eine Kündigung in der PZ.


Kündigung lt Vertrag in der Probezeit: 4 Wochen zum Monatsende.

Probezeitende: 28.02
Kündigung bekommen:27.02

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130716 Beiträge, 41574x hilfreich)

Zitat (von josef2203):
Kündigung lt Vertrag in der Probezeit: 4 Wochen zum Monatsende.

Probezeitende: 28.02
Kündigung bekommen:27.02

Also innerhalb der Frist gekündigt, somit wirksam.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
josef2203
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Also innerhalb der Frist gekündigt,

Den Monat März müssen die bezahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40953 Beiträge, 6614x hilfreich)

Ja. Werden sie und müssen sie.
Im Monat März bist du noch beschäftigt.
Dein Job endet am 31.3.--->wegen 4 Wochen K-Frist zum Monatsende.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(672 Beiträge, 100x hilfreich)

Zitat (von josef2203):
Den Monat März müssen die bezahlen?


Ja, aber Sie müssen den Monat auch noch Arbeiten wenn Sie nicht unwiderruflich freigestellt werden.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42947 Beiträge, 14806x hilfreich)

Auch bei widerruflicher Freistellung kann er zu Hause bleiben. Nur, er kann jederzeit wieder reingeholt werden, und der nicht umsetzbare Urlaub muss deshalb nach Vertragsende abgegolten werden.

wirdwerden

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