Kündigung probezeit Ausbildung

16. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
go501534-36
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung probezeit Ausbildung

Hallo zusammen! Ich habe eine Ausbildung als Heilerziehungspflegerin in Baden-Württemberg angefangen, und innerhalb der Probezeit ( die beträgt sechs Monate) gekündigt. Jetzt wurde mir gesagt, dass ich nicht fristlos kündigen könnte, sondern erst vier Wochen zum Monatsende, zudem müsste ich nicht mehr in die Schule sondern nur arbeiten. Träger ist die Caritas. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das rechtens ist bzw ob da das Pflegeberufsgesetz greift. Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus.
Ich freue mich über Antworten!

-- Editiert von go501534-36 am 16.10.2018 11:45

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5370 Beiträge, 2455x hilfreich)

Was steht denn im Vertrag zum Thema Probezeit und Kündigung?

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#2
 Von 
go501534-36
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Im vertrag steht das der Auszubildende während der Probezeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen kann. Was mir jedoch seltsam vorkommt.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36621 Beiträge, 13620x hilfreich)

Wieso ist das seltsam?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7427 Beiträge, 3071x hilfreich)

Eine völlig gängige Regelung. Allerdings müsste der Arbeitgeber dann für Kündigungen die gleiche Frist haben. Einen Arbeitnehmer länger zu halten bzw mit einer längeren Kündigungsfrist zu verlieren als der Arbeitgeber für sich in Anspruch nimmt, geht nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111109 Beiträge, 38552x hilfreich)

Zitat (von go501534-36):
Jetzt wurde mir gesagt, dass ich nicht fristlos kündigen könnte,

Wie kommt man darauf das man fristlos kündigen könne?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14895 Beiträge, 8822x hilfreich)

Zitat:
Wie kommt man darauf das man fristlos kündigen könne?

... z.B. weil das sowohl im §22 BBiG als auch im §22 PflBG so drinsteht - es geht ja noch um die Probezeit.

Allerdings handelt es sich bei der Ausbildung als Heilerziehungspflegerin nicht um eine Ausbildung im Sinne des BBiG und das PflBG ist zwar beschlossen, gilt aber im Wesentlichen erst ab 1.1.20.



Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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