Kündigung raus in Probezeit - muss AG genehmigen?

25. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
JKG*11
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 11x hilfreich)
Kündigung raus in Probezeit - muss AG genehmigen?

Hallo,

folgender Fall:

Neuanstellung zum 01.01.2019, 6 Monate Probezeit endet am 30.06.2019. Kündigungsfrist 2 Wochen zum 15. oder Monatsende. Nach Probezeit 3 Monate Kdg-Frist.

AN möchte heute (25.03.2019) schriftliche Kdg gerne zum 31.08.2019 vorausschicken. MUSS AG dieses Kdg-Datum akzeptieren? Und kann AG da Probezeit auch nur die 2 Wochenfrist als nächstmöglichen Austritt anbieten?

Danke!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Andreas.Krueger
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 51x hilfreich)

Eigenkündigungen verschickt man normalerweise zum letztmöglichem Termin um einer früheren Kündigung durch den AG entgegenzuwirken.

Signatur:

Das Gute am Internet ist, daß jeder mitmachen kann.
Leider macht jeder Idiot mit ...

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von JKG*11):
AN möchte heute (25.03.2019) schriftliche Kdg gerne zum 31.08.2019 vorausschicken. MUSS AG dieses Kdg-Datum akzeptieren?


Eine arbeitnehmerseitige Kündigung in der Probezeit zum 31.08.2019 ist nicht zu beanstanden.

Zitat (von JKG*11):
Und kann AG da Probezeit auch nur die 2 Wochenfrist als nächstmöglichen Austritt anbieten?


Der Arbeitgeber kann - unabhängig von der bereits vorliegenden Kündigung des Arbeitnehmers - eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der vereinbarten Kündigungsfrist aussprechen.

Zitat (von Andreas.Krueger):
Eigenkündigungen verschickt man normalerweise zum letztmöglichem Termin um einer früheren Kündigung durch den AG entgegenzuwirken.


Die - zweifelhaften - Beweggründe des Fragestellers sind hier nachzulesen:

https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Unterstellung-von-AG-626-BGB-zulaessig-__f551449.html

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 25.03.2019 07:30

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// AN möchte heute (25.03.2019) schriftliche Kdg gerne zum 31.08.2019 vorausschicken. MUSS AG dieses Kdg-Datum akzeptieren?

Jein - überleg' Mal selbst. Die Kündigung würde gelten. Auch der K-Termin.
Nur hättest du morgen höchstwahrscheinlich die Gegenkündigung zum 15.04.2019 auf dem Tisch. Die Gegenkündigung unterläuft einfach die Frist deiner Kündigung und es gilt dann der für den früheren Zeitpunkt ausgesprochene Termin.

-- Editiert von blaubär+ am 25.03.2019 09:31

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von JKG*11):
MUSS AG dieses Kdg-Datum akzeptieren?

Nein.



Zitat (von JKG*11):
Und kann AG da Probezeit auch nur die 2 Wochenfrist als nächstmöglichen Austritt anbieten?

Klar kann er das. Oder er lässt das mit dem anbieten und kündigt direkt.



Zitat (von Andreas.Krueger):
Eigenkündigungen verschickt man normalerweise zum letztmöglichem Termin

Das wäre ziemlich dumm, denn dann hat man keine Reserve mehr, wenn die Kündigung nicht ankommt oder verspätet ankommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// Eigenkündigungen verschickt man normalerweise zum letztmöglichem Termin

Ich schlage vor, diesen Satz so auszuweiten: Eine Kündigung stellt man tunlichst so zu, dass eine Gegenkündigung zu einem unerwünschten früheren Termin nicht mehr möglich ist.

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