Hallo,
folgender Fall:
Neuanstellung zum 01.01.2019, 6 Monate Probezeit
endet am 30.06.2019. Kündigungsfrist 2 Wochen zum 15. oder Monatsende. Nach Probezeit 3 Monate Kdg-Frist.
AN möchte heute (25.03.2019) schriftliche Kdg gerne zum 31.08.2019 vorausschicken. MUSS AG dieses Kdg-Datum akzeptieren? Und kann AG da Probezeit auch nur die 2 Wochenfrist als nächstmöglichen Austritt anbieten?
Danke!
Kündigung raus in Probezeit - muss AG genehmigen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Eigenkündigungen verschickt man normalerweise zum letztmöglichem Termin um einer früheren Kündigung durch den AG entgegenzuwirken.
ZitatAN möchte heute (25.03.2019) schriftliche Kdg gerne zum 31.08.2019 vorausschicken. MUSS AG dieses Kdg-Datum akzeptieren? :
Eine arbeitnehmerseitige Kündigung in der Probezeit zum 31.08.2019 ist nicht zu beanstanden.
ZitatUnd kann AG da Probezeit auch nur die 2 Wochenfrist als nächstmöglichen Austritt anbieten? :
Der Arbeitgeber kann - unabhängig von der bereits vorliegenden Kündigung des Arbeitnehmers - eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der vereinbarten Kündigungsfrist aussprechen.
ZitatEigenkündigungen verschickt man normalerweise zum letztmöglichem Termin um einer früheren Kündigung durch den AG entgegenzuwirken. :
Die - zweifelhaften - Beweggründe des Fragestellers sind hier nachzulesen:
https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Unterstellung-von-AG-626-BGB-zulaessig-__f551449.html
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 25.03.2019 07:30
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
/// AN möchte heute (25.03.2019) schriftliche Kdg gerne zum 31.08.2019 vorausschicken. MUSS AG dieses Kdg-Datum akzeptieren?
Jein - überleg' Mal selbst. Die Kündigung würde gelten. Auch der K-Termin.
Nur hättest du morgen höchstwahrscheinlich die Gegenkündigung zum 15.04.2019 auf dem Tisch. Die Gegenkündigung unterläuft einfach die Frist deiner Kündigung und es gilt dann der für den früheren Zeitpunkt ausgesprochene Termin.
-- Editiert von blaubär+ am 25.03.2019 09:31
ZitatMUSS AG dieses Kdg-Datum akzeptieren? :
Nein.
ZitatUnd kann AG da Probezeit auch nur die 2 Wochenfrist als nächstmöglichen Austritt anbieten? :
Klar kann er das. Oder er lässt das mit dem anbieten und kündigt direkt.
ZitatEigenkündigungen verschickt man normalerweise zum letztmöglichem Termin :
Das wäre ziemlich dumm, denn dann hat man keine Reserve mehr, wenn die Kündigung nicht ankommt oder verspätet ankommt.
/// Eigenkündigungen verschickt man normalerweise zum letztmöglichem Termin
Ich schlage vor, diesen Satz so auszuweiten: Eine Kündigung stellt man tunlichst so zu, dass eine Gegenkündigung zu einem unerwünschten früheren Termin nicht mehr möglich ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
15 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
19 Antworten