Hallo,
Ich arbeite seit September 2014 in einem international tätigen Unternehmen als Aushilfskraft. Im Vertrag selber steht pro Woche 4 Stunden Arbeitszeit, die aber IMMER überschritten werden und dann ausgezahlt werden am Monatsende, das Unternehmen handhabt das bei allen Aushilfen so. Das heißt wöchentlich kommt man auf eine Arbeitszeit von 13-18 Stunden.
Vertragsbegin war 2014 6 Monate, 2015 März verlängert um ein weiteres Jahr bis 2016 März. Info bekommen das der Vertrag nicht mehr verlängert wird da das Unternehmen STellen abbauen will. In der Regel wird das bei allen Aushilfen im Unternehmen so gehandhabt da man bei einer weiteren Vertragsverlängerung den Vertrag anscheinend auf Unbefristet verlängern müsste, was das Unternehmen jedoch bei Aushilfen sehr ungern macht da es sich die Freiheiten lassen will die aushilfen relativ einfach loszuwerden.
Meine Fragen nun:
Steht mir nach Über einjähriger Zugehörigkeit beim Unternehmen irgendein Kündigungsschutz zu ?
Wenn nein habe ich das Recht auf Arbeitslosengeld ? Ich habe im Durchschnitt pro Monat 800 Euro netto verdient. In den Abrechnungen waren soweit ich mich erinnern kann Abzüge für die Rente, Krankenkasse und der restliche schmarn, brutto kam ich eigentlich immer über 1000 Euro.
Ich Besuche ein Gymnasium falls das irgend
eine rollte spielen sollte im Bezug auf Schüler/Student
Danke !
Kündigung rechtens? Anspruch auf ALG?
13. Februar 2016
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Frage vom 13. Februar 2016 | 02:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung rechtens? Anspruch auf ALG?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 13. Februar 2016 | 06:54
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3493x hilfreich)
Schüler + ALG schließen sich aus!
#2
Antwort vom 13. Februar 2016 | 08:32
Von
Status: Legende (18405 Beiträge, 6755x hilfreich)
'Befristeter Vertrag' bedeutet eben genau dies, dass der Vertrag mit Fristende ausläuft, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ansonsten könnte der Vertrag durchaus noch einmal verlängert werden, da 2 Jahre ja wohl noch nicht ausgeschöpft sind und eine dritte Verlängerung möglich wäre. Dann erst stünde das Thema unbefristete Übernahme an.
Randbemerkung wg. Gymnasium: Deine Kenntnisse in Sachen Interpunktion scheint mir ausbaufähig zu sein.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Februar 2016 | 10:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatSchüler + ALG schließen sich aus! :
Ich habe mal gelesen das dass nur zutrifft wenn die anzahl von Wochenstunden über 15 ist. Bei mir ist das so das diese Zahl nicht überschritten wird, weiß hierzu jemand mehr ?
Danke
#4
Antwort vom 14. Februar 2016 | 19:10
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8081x hilfreich)
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