Kündigung rechtskräftig? Einfach so, ohne Grund?

29. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Hotte76
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung rechtskräftig? Einfach so, ohne Grund?

Ich bin seit dem 7.8. krankgeschrieben wegen Rückenbeschwerden und habe heute per Post folgende Kündigung erhalten:

Betreff: Kündigung

Sehr geehrter Herr D. !

Hiermit erhalten Sie die Kündigung zum 30.09.07

Ich wünsche Ihnen für ihren weiteren Lebensweg alles Gute.

Hochachtungsvoll

Kann man einen Arbeitnehmer einfach so kündigen ohne einen Grund anzugeben? Meinen Rücken hab ich mir in der Firma kaputt gemacht, weil wir die Ladungen per Hand von LKW's abladen mussten, anstatt einen Gabelstapler zu kaufen.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Angabe eines Grundes in der Kündigung ist nicht notwendig. Ggf. braucht der AG aber einen 'besonderen' Grund für die Kündigung. Das ist dann der Fall, wenn das KSchG auf Dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Dafür muss es bereits 6 Monate bestehen und der Betrieb muss mehr als 10 AN haben.

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@hotte

wieviele mitarbeiter? wie lange beschäftigt?

kündigungsschutzklage würde ich einreichen, zumal kein grund angegeben ist. bitte die 3 wochen frist beachten und sofort arbeitslos melden.

sunbee

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#3
 Von 
Hotte76
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@sunbee

beschäftigt seit 4 Jahren
11 Mitarbeiter

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@hotte

gute sogar sehr gute aussichten auf kündigungsschutz.
ich würde klagen, bitte die frist beachten, keine stunde länger als die 3 wochen

sunbee

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Arbeiten die 11 Mitarbeiter alle Vollzeit? Hast Du den Chef mitgezählt?

Kündigungsschutz hast Du nur bei mehr als 10 Vollzeitmitarbeitern.

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#6
 Von 
Hotte76
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sieben Angestellte, drei Teilzeit und der Chef.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Dann gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Der Chef kann dann jederzeit ohne Begründung kündigen.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ergänzung:
Es müsste noch geprüft werden, wieviele der jetz Beschäftigten bereits am 31.12.2003 bei Deiner Firma angestellt waren. Wenn Du da auf mehr als 5 kommst, wobei Teilzeitbeschäftigte nur mit 0,5 zählen, dann hast Du wahtrscheinlich doch Kündigungsschutz.

Du selbst hast ja am 31.12.2003 bereits dort gearbeitet.

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#9
 Von 
Hotte76
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@hh

hab mich vertan, seit September 2004 arbeite ich dort (also 3 Jahre).
Es sind dort 6 Personen länger beschäftigt als ich die Vollzeit arbeiten und 2 Personen die Teilzeit arbeiten und vor mir auch schon da waren.

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn Du selbst erst nach dem 31.12.2003 angefangen hast, dann gilt für Dich bei einer Kündigung die Grenze von 10 Vollzeit-MA für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes.

Da Du keinen Kündigungsschutz hast, kann Dir Dein AG jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Er muss lediglich die Kündigungsfrist einhalten.

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#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@hh

den grund erfährt man aber, wenn man klagt, oder hat sich das auch geändert?

sunbee

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#12
 Von 
Hotte76
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

schade :(

Spielt es denn evtl. noch eine Rolle, dass ich momentan noch krank geschrieben bin?

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#13
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo Hotte,


falls du eine Rechtsschutzversicherung hast oder in einem Alter bist, in dem es noch schwerer wird was neues zu finden, würde ich schon mal probieren, wenn die Frist von 3 Wochen noch nicht um ist, zu klagen.


Vielleicht sind in der Kündigung Formfehler enthalten. Wer hat die Kündigung unterschrieben?

Bei einer GbR z.B. müssen alle Gesellschafter unterschrieben haben.

Gerade bei so einer kleinen Firma, die nicht ständig mit Kündigungen zu tun haben, schleichen sich fix Fehler ein!







-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@hotte

genau das, was @apothekenpferd schreibt, würde ich machen.

zu deiner frage: man kann, engegen der weit verbreiteten meinung, während erkrankung gekündigt werden.
allerdings wegen erkrankung nur in wenigen, streng geregelten, fällen

ein trost bleibt: du mußt dich arb,los melden, aber nicht arb.suchend während der au. du erhältst dann krankengeld und zwar auf basis des gehalts. ist mehr als alg1 und erst recht mehr, als wärst du erst während der arb.losigkeit krank geworden.
stell also gleich den entsprechenden antrag bei der gkv



sunbee

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