Kündigung richtig

11. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Bubi317
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung richtig

Hallo! Mein Sohn hat heute seinen Minijob gekündigt. Wir wollten das fristgerecht mit 4Wochen die gesetzlich geregelt sind machen. Leider haben wir das falsche Datum angegeben, nämlich den 15.8.22 und nicht wie eigentlich gewollt den 15.9.22. Der Arbeitgeber hat uns umgehend die Kündigung bestätigt. Wörtlich hieß es:
Ihre Kündigung haben wir erhalten und bestätigen diese hinsichtlich der Kündigungsfrist zum 31.08.22.
Jedoch bin ich der Meinung, dass die 4 Wochen nicht eingehalten werden und frühestens zum 08.09.22 oder 15.09.22 möglich wäre. Was meint ihr? Vielen Dank.
MfG Anja

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1491x hilfreich)

Was steht denn zum Thema Kündigung im Arbeitsvertrag?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Bubi317
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

Ja wahrlich - Korrekturlesen ist eine Kunst für sich.
Es könnte hilfreich sein, den Wortlaut eures Kündigungsschreibens zu lesen. Wichtig ist auch zu wissen, wann genau die Kündigung beim AG eingegangen ist.
Sollte eure Kündigung am 1. oder 2. August beim AG gewesen sein, hätte er euren Fehler stillschweigend korrigiert und die Kündigung verstanden als mit der gesetzlichen Frist gekündigt zur Monatsmitte oder zum Monatsende - zum Monatsende hätte gepasst, zur Monatsmitte August aber nicht.

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#4
 Von 
Bubi317
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben geschrieben:
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Dies ist der 15.8.22 ( eigentlich 15.9.22)
Er hat die Kündigung persönlich heute abgegeben und der Arbeitgeber hat einen Eingangsstempel und Vermerk 08.09. draufgemacht.
Die Antwort kam eine halbe Stunde später per Mail:
Ihre Kündigung haben wir erhalten und bestätigen diese hinsichtlich der Kündigungsfrist zum 31.08.22.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

.... dann macht auch der AG einen Fehler, wenn er die Kündigung zu einem Termin bestätigt, der weder dem im Kündigungsschreiben entspricht noch einem fristgerechten.
Ihr könnt umgehend dieser Bestätigung resp. dem dort genannten Datum widersprechen und auf den intendierten Termin hinweisen - ob es was bringt ist nicht abzusehen.
Der AG kann im Grunde auch die Kündigung mit dem falschen Termin akzeptieren. Dann hätte er das aber auch schreiben müssen.

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#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Ist der Sohn eventuell noch in einer vereinbarten Probezeit?

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#7
 Von 
Bubi317
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Mein Sohn trägt schon seit mehr als 3 Jahren für unseren örtlichen Verlag am Freitag die Zeitungen aus. Er ist noch minderjährig.

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#8
 Von 
Bubi317
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Mein Sohn trägt schon seit mehr als 3 Jahren für unseren örtlichen Verlag am Freitag die Zeitungen aus. Er ist noch minderjährig.

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