Hallo die frage ist leider etwas kompliziert.
Es geht um eine Angehörige.
Diese hatte zum 1.9 eine Ausbildung angefangen. Sie ist 17 und die Eltern haben den Arbeitsvertrag unterschreiben.
Blöd gelaufen aber ja sie hatte in der 2 Arbeitswoche einen betriebsunfall.
Hierzu muss man sagen das die Verletzung die daraus entstand, verschulden eines anderen Mitarbeiters war.
Nicht beabsichtigt aber durch grobe Unachtsamkeit.
Hätte somit verhindert werden können.
Die Verletzung war sehr schlimm und die wurde krankgeschrieben und konnte / kan selbst im Alltag nur sehr eingeschränkt agieren.
Kurz darauf kam eine Kündigung zu den Eltern. Dier Platz wurde mit einer Frist von 5 Tagen gekündigt.
Soweit wir bei der IHK nachlesen konnten, ist eine Kündigung in der ausbildung innerhalb der probezeit ok.
Aber wie sieht es bei Krankheit und Vorallem in diesem Fall aus ?
Natürlich wurde kein Grund in der Kündigung angegeben da probezeit.
Kündigung so rechtens ?
1. Oktober 2024
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Frage vom 1. Oktober 2024 | 15:00
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung so rechtens ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 15:11
Von
Status: Lehrling (1459 Beiträge, 256x hilfreich)
Genau so wie in allen anderen Fällen während der Probezeit.ZitatAber wie sieht es bei Krankheit und Vorallem in diesem Fall aus ? :
§ 22 (1) BBiG:
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
-- Editiert von User am 1. Oktober 2024 15:11
#2
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 16:23
Von
Status: Legende (18084 Beiträge, 6641x hilfreich)
Zitatbetriebsunfall :
Das ist der interessantere Teil deiner Anfrage. Wenn Betriebsunfall, dann auch Meldung an die BG.
Wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel sein sollte, stellt sich auch die Frage nach Schmerzensgeld.
Arbeitsrechtlich ist der Sachverhalt recht schlicht; traurig, aber ohne Besonderheit.
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