Kündigung trotz 50% Behinderung

29. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Gina2012
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)
Kündigung trotz 50% Behinderung

Hallo!
Mein Mann hat heute seine kuendigung bekommen und soll sich die naechsten Tage auch Urlaub nehmen.
Die Vorgeschichte ist etwas länger, er hatte schon mal eine Kündigung bekommen, die der Chef dann aber zurück bekommen hat.
Dieses wie letztes mal hieß es aus betrieblichen gründen. Er arbeitet da nun knapp 3 Jahre und war unbefristet.
Dieses Jahr wurde ihm ein 50% behindertenausweis ausgestellt.
Er Arbeiter nur 30h die Woche bei geringer Bezahlung, so das er nach der Arbeit noch einen 450€ Job anfangen musste. Dies hat er leider vergessen den Chef mitzuteilen, da er zuvor immer selbstständig war. Darauf hin hat der Chef schon gesagt er soll sich bitte die naechsten Monate was neues suchen, das war vor ca.3-4 Wochen und das er nun erst mal weiter seinem Minijobs machen kann.
Heute dann die Kündigung-ist diese rechtens auch mit seiner Behinderung?

Danke schon mal!

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31 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Dafür wären erstmal ein paar Infos nötig: Hat er dem Chef auch mitgeteilt, daß er behindert ist? Und wenn ja: Hat das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt? Und was ist das für eine Kündigung: Fristlos? Fristgerecht?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119338 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat:
Kündigung trotz 50% Behinderung

Behinderung ist kein Freifahrtschein und schützt auch nicht vor der Kündigung. Sie erschwert nur die Kündigung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Gina2012
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

2 wöchige Kündigungsfrist.
Ja, als er den Ausweis hatte, hat er es dem Chef sofort mitgeteilt.
Soweit mein Mann sagte weiß das Integrationsamt noch gar nicht Bescheid.

Das weiß ich selber das es kein freifahrtschein ist, aber er hat sich sonst nix Zu Schulden kommen lassen außer das er nicht Bescheid gesagt bei dem Job.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Ja, dann ist es wohl nicht rechtens, da die Zustimmung des Integrationsamtes fehlt und die Kündigungsfrist zu kurz ist (müßte ein Monat zum Monatsende sein). In dem Fall begibt sich der Gatte zum Arbeitsgericht und erhebt entsprechend Kündigungsschutzklage, und zwar binnen 3 Wochen.

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#5
 Von 
Gina2012
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Zwei Wochen stimmt doch nicht, es sind vier Wochen und zwar zum 31.07.
aber das Amt weiß trotz alle dem nicht Bescheid und da wollte er heute mal anrufen.
Wie gesagt es werden da immer wieder neue Leute neu eingestellt und der Chef meinte auch das er kein Zuschuss fuer ihn beantragt hat (soll man ja als AG bekommen), weil er ihn nicht als behindert ansieht.

Muss er sich in dem fall nun schon beim Arbeitsamt melden?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Muss er sich in dem fall nun schon beim Arbeitsamt melden? Natürlich - wovon will er denn ab August leben? Daß er klagt, heißt ja erstmal nicht, daß er weiter Gehalt bekommt.

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#7
 Von 
Gina2012
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Er hat dem Chef heute gesagt das die Kündigung nicht rechtens ist, soll er trotzdem noch Arbeitsgericht?
Er ist stinkesauer.

Es war heute sogar Ein neuer Bewerber auf seine Stelle da, obwohl es hiess das er dafür kein Geld mehr hat.

Geschaeftshandy musste er auch schon abgeben ohne das er zeit hatte was zu löschen.
Und er soll sich nächste Woche Urlaub nehmen...

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119338 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat:
Er hat dem Chef heute gesagt das die Kündigung nicht rechtens ist, soll er trotzdem noch Arbeitsgericht?

Wäre anzuraten ...



Zitat:
Geschaeftshandy musste er auch schon abgeben ohne das er zeit hatte was zu löschen.

Ein Glück.
Das vernichten der Daten hätte durchaus unangenehme Folgen gehabt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Gina2012
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Er wollte nun noch eine Woche warten ob der Chef es schriftlich zurück gibt das er die Kündigung zurueck nimmt. Ansonsten geht er zum Gericht.

Der Chef hat nun alle privaten Bilder. Hoffe er stellt damit nix an.

Muss erst das Amt zustimmen und darauf hin kann er erst kündigen?
Er telefoniert schon rum und schaut das er ihn anders unterbringen kann, um wahrscheinlich einer Klage aus dem weg zu gehen...?!

Wie sieht es bei einer neuen Stelle aus, muss er von vorne rein sagen das er 50% behindert ist oder erst bei Zusage?

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#10
 Von 
Gina2012
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Ach ja und in der jetzigen kuendigung Steht aus betrieblichen gründen, der Chef meinte das er in der naechsten kuendigung dann wohl einen anderen Grund nehmen wird.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119338 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat:
Er wollte nun noch eine Woche warten ob der Chef es schriftlich zurück gibt das er die Kündigung zurueck nimmt. Ansonsten geht er zum Gericht.

Ja, kann man machen. Immer auf die 3-Wochenfrist achten.



Zitat:
Der Chef hat nun alle privaten Bilder.

Missbrauch des Firmeeigentums für private Zwecke ...

Hoffentlich nicht auch noch privat telefoniert darauf ...



Zitat:
der Chef meinte das er in der naechsten kuendigung dann wohl einen anderen Grund nehmen wird.

Da wird er sich vermutlich einen Anwalt nehmen und das tun des Mitarbeiters in allen Belangen penibelst unter die Lupe nehmen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
berndrf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Auf jeden Fall innerhalb 3 Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht Klage erheben. Kann auch dort beim Arbeitsgericht mündlich bei der Rechtspfleger/in gestellt werden.
Ohne Zustimmung des Intergrationsamt ist jede Kündigung unwirksam.
Unbedingt mit dem Intergrationsamt zusammen setzen.
Weiterhin den Arbeitgeber audfordern:
Der Ar­beit­neh­mer muss vom Ar­beit­ge­ber aus­drück­lich sei­ne Wei­ter­beschäfti­gung ver­lan­gen, al­so erklären, dass er nach Ab­lauf der Kündi­gungs­frist bis zum rechts­kräfti­gen Ab­schluss des Kündi­gungs­schutz­ver­fah­rens bei un­veränder­ten Ar­beits­be­din­gun­gen wei­ter­beschäftigt wer­den möch­te.Am besten mit Einschreiben unde Rückschein.
Und dies innerhalb der 3 Wochenfrist, nach erhalt der Kündigung,

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#13
 Von 
Gina2012
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Am Freitag sind dann drei Wochen vorbei...
Heute sagte der Chef das er eine neue kuendigung ausstellt und sie andere hat er mündlich zurück genommen. Reicht es dann wenn er morgen sie neue Kündigung bekommt oder braucht er er noch schriftlich das er sie zurueck gezogen hat.
Die neue ist dann zum 30.08.2015

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#14
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich würde mir das schriftlich geben lassen, denn mündliche Zusagen nachzuweisen dürfte unmöglich sein.

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#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Nein, die mündliche Zusage reicht keineswegs aus. Der Chef muß Ihren Mann nur noch bis Freitag vertrösten und dann wird die 1. Kündigung wirksam. Ihr Mann sollte umgehend klagen.

http://www.ra-klose.com/html/kuendigungsschutz-schwerbehind.html

Zitat:
Beachten Sie aber, dass die Unwirksamkeit einer Kündigung - auch wenn Sie offensichtlich, z.B. wegen des Fehlens der Zustimmung nach § 85 SGB IX unwirksam ist, innerhalb von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung arbeitsgerichtlich mit der Kündigungsschutzklage geltend gemacht werden muss. Andernfalls gilt die Kündigung als wirksam.


1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Gina2012
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Mein Mann ist so gut gläubig, der Chef hat weiterhin keine neue kuendigung ihm zukommen lassen.
Nochmal meine Frage...würde es reichen wenn er eine neue kuendigung bekommt oder muss er es gleichzeitig die alte zurueck nehmen?
Kann er auch zum Anwalt um die Klage zu erheben oder muss er direkt zum Gericht?

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Gina2012
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Mein Mann ist so gut gläubig, der Chef hat weiterhin keine neue kuendigung ihm zukommen lassen.
Nochmal meine Frage...würde es reichen wenn er eine neue kuendigung bekommt oder muss er es gleichzeitig die alte zurueck nehmen?
Kann er auch zum Anwalt um die Klage zu erheben oder muss er direkt zum Gericht?

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat:
Kann er auch zum Anwalt um die Klage zu erheben oder muss er direkt zum Gericht?


Für einen Anwalt ist die Zeit schon fast zu knapp, den braucht er aber auch nicht.

MORGEN zum Gericht und Kündigungsschutzklage erheben.

EGAL was der Chef sagt, macht, noch machen will.

Ansonsten hat er sein Ziel wirklich erreicht: ihn so lange hinzuhalten, dass die Kündigung wirksam ist.

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#19
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Heute sagte der Chef das er eine neue kuendigung ausstellt und sie andere hat er mündlich zurück genommen. Reicht es dann wenn er morgen sie neue Kündigung bekommt oder braucht er er noch schriftlich das er sie zurueck gezogen hat.


Meine Güte! Ab zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage einreichen. Dabei hilft der Rechtspfleger auch am Gericht.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Gina2012
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Kann er auch morgen noch zum Gericht wenn die Kündigung zum 29.06 ausgestellt wurde?

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Warum war er Heute nicht bei Gericht? Junge, Junge!

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Gina2012
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Weil sein Auto kaputt ging und es in der Werkstatt ist, wird ihm gleich gebracht.
Dann holt er seine neue kuendigung und ab dann hat er wieder drei Wochen zeit oder?

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#23
 Von 
Gina2012
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Den Sinn versteh ich vom Chef trotzdem nicht.
Er kann doch erst kündigen wenn er die Zustimmung vom intigrationsamt hat.
Warum gibt es ihm eine neue mit wieder drei Wochen Frist um sich beim Arbeitsgericht zu melden?!

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

meiner Meinung nach ist die erste Kündigung noch wirksam.

Auf mündliche Zurücknahme derselbigen würde ich mich nicht verlassen.

Die neue Kündigung könnte nur eine Art Verschleierungstaktik sein.

Ohne Einwilligung des Integrationsamtes ist die Kündigung nicht wirksam und muß angefochten werden.

Sonst dürfte es auch Probleme beim Arbeitsamt geben.

Deswegen unbedingt dringendst Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Dort braucht man keinen Anwalt. Die Mitarbeiter helfen einem beim aufsetzen der Klage.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@Gina2012

Es kommt wirklich selten vor, dass jemand so Beratungsresistent ist wie Du. Das ist dann einfach nur Schade um die Zeit, die die User aufwenden. :bang:

-- Editiert von Moderator am 16.07.2015 21:16

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119338 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat:
Dann holt er seine neue kuendigung und ab dann hat er wieder drei Wochen zeit oder?

NEIN


Wie oft muss man das eigentlich widderholen bis es ankommt???
:bang:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Weil sein Auto kaputt ging und es in der Werkstatt ist, wird ihm gleich gebracht.


Er wird doch wohl schaffen mit einem Taxi oder Bus zum Arbeitsgericht zu fahren. Junge, Junge!

Zitat:
Dann holt er seine neue kuendigung und ab dann hat er wieder drei Wochen zeit oder?


Er soll nicht zum Arbeitgeber fahren, sondern zum Arbeitsgericht. Dort muss er zwingend an diesem Freitag eine Kündigungsschutzklage einreichen - sonst ist es für Alles zu spät!
Wenn er nicht weiss, wo das Arbeitsgericht ist, dann soll er eben zum nächsten Amtsgericht fahren.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat:
Er kann doch erst kündigen wenn er die Zustimmung vom intigrationsamt hat.

Nein.
Er kann schon vorher kündigen. Nur würde eine Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts vom Gericht für ungültig erklärt werden.
Aber wenn der Arbeitnehmer es verpennt vor Gericht zu gehen, dann hat der Arbeitgeber Glück, und die Kündigung bleibt auch ohne Zustimmung des Integrationsamtes wirksam.

Nochmal zum Mitschreiben:
Auch eine unzulässige Kündigung wird gültig, wenn der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig zum Gericht geht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wetten, dass (falls Gina2012) Heute bestimmt wieder was Anderes dazwischengekommen ist, weshalb man Heute wiederum nicht die Kündigungsschutzklage eingereicht hat.

Der Arbeitgeber wird sich am Montag ins Pfäustchen lachen.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat:
Der Arbeitgeber wird sich am Montag ins Pfäustchen lachen.

Doch erst Dienstag, oder?
Kündigung am Montag , dem 29.6. erhalten = letztmöglicher Tag für Klageeinreichung am Monatg, dem 20.7

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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