Hallo,
mein Chef bat mich heute zu einem Personalgespräch und konfrontierte mich mit meiner eventuellen Kündigung. Der Firma ginge es schlecht und da müsse er sparen. Er weiss aber schon das er mich nicht kündigen darf (da ich behindert bin)und stellte mich vor die Entscheidung selber zu kündigen- mit Abfindung -anderenfalls müsse er im Februar Insolvenz anmelden, da er keine Löhne mehr zahlen kann usw.
Meiner Kollegin, die vor mir zum Gespräch war hat er von alledem nichts erzählt. Als wir uns daraufhin unterhalten haben, ist ihr das Gesicht fast eingeschlafen und sie hat mir versichert nichts davon zu wissen. Ich habe meinen Chef zum Arbeitsende noch einmal darauf hin angesprochen, ob er meiner Kollegin das auch gesagt hat und er hat mir ohne mich dabei anzuschauen, dies bestätigt. Ich habe mich jetzt entschieden diese Kündigung nicht anzuerkennen und einen Anwalt aufzusuchen und mich beraten zu lassen. Verhalte ich mich richtig?
Gruß Elsa
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Kündigung trotz Behinderung
14. Dezember 2011
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Frage vom 14. Dezember 2011 | 20:39
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung trotz Behinderung
#1
Antwort vom 14. Dezember 2011 | 22:04
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2540x hilfreich)
Sie sind gleichgestellt oder der GDB ist mindestens 50? Dann benötigt der AG die Zustimmung des Integrationsamtes bevor er die Kündigung aussprechen kann.
quote:
und stellte mich vor die Entscheidung selber zu kündigen- mit Abfindung -anderenfalls müsse er im Februar Insolvenz anmelden, da er keine Löhne mehr zahlen kann usw.
Darauf sollte man sich nur einlassen, wenn man einen neuen Job hat. Sehr hoch wird das Abfindungsangebot nicht sein, wenn es dem AG wirklich schlecht gehen sollte. Wenn der AG trotzdem die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen muss, sehen Sie nichts von der versprochenen Abfindung.
Wieviel AN beschäftigt der Betrieb?
quote:
Ich habe mich jetzt entschieden diese Kündigung nicht anzuerkennen und einen Anwalt aufzusuchen und mich beraten zu lassen. Verhalte ich mich richtig?
Einen Anwalt zur Beratung hinzuzuziehen ist immmer sinnvoll bei einer Kündigung. Der wird aber erst richtig aktiv werden können, wenn die schriftliche Kündigung tatsächlich vorliegt. So weit scheint es ja noch nicht zu sein.
Nur als ergänzender Hinweis: Die eigenen RA-Kosten müssen Sie als AN in der 1. Instanz selber tragen.
#2
Antwort vom 15. Dezember 2011 | 09:31
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 15. Dezember 2011 | 13:05
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1042x hilfreich)
Suche Alternativen, bewirb dich !!! Hast du einen anderen Arbeitsplatz kann man mit einer Abfinden ein Geschäft machen.
Du bist kündbar ! Die Zustimmung des Integrationsamts ist keine wirkliche Hürde.
Erst man "Zeit schinden"
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