Kündigung trotz Krankheit bei 420 Euro Job

5. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 73x hilfreich)
Kündigung trotz Krankheit bei 420 Euro Job

Hallo!
ich bin 43, arbeite seit 1.2.2011 in einem Hotel.
Ich bin dort auf 420 Euro gemeldet, eine Arbeitszeit von 4 mal in der Woche je 4 Stunden ist vereinbart.
Rausbekommen hab ich gerade mal 257 Euro netto.
Nun ja dafür bin ich sogar noch einfache Strecke 15km gefahren, zudem noch Wochend und Feiertagsarbeit ohne Zuschlag, ich hab dort als Zimmermädchen gearbeitet.
Vorletzte Woche bin ich krank geworden.Hab mein Krankmeldung rechtzeitig abgegeben.
Ich muss erwähnen die Besitzer sind Ungarn mit wenig Deutschkentnissen, Arbeitstelle ist im bayerischen Wald.
Auf alle Fälle konnt ich dann wieder einige tage arbeiten.
leider wurd ich jetzt wieder krank und habe dies am Freitag gesagt und ihr mitgeteilt dass ich diesen Montag wieder zum Arzt muss weil die Krankmeldung vorerst bis Sonntag läuft.
Und dass ich aber weiter krank bin.
Nun war ich gestern morgen beim Arzt bekam Krankmeldung bis zum 10.April 2011.
Und die hab ich sofort versandt.
Und was kommt heute?
Ein Anruf ich brauche gar nciht mehr kommen ich sei gekündigt, meine Unterlagen erhalte ich noch.
ich hab aber bis heute keine Lohnabrechnung gesehen.
Und ich hab die Chefin aufgefordert mir diese zu senden.Einen Zettel vom Arbeitsamt denn ich muss wegen des geringen Verdienstes Hartz4 beantragen hab ich ihnen auch mitgeschickt, denn müssen sie mir auch ausfüllen.
Dem Amt die mir Sperre verhängen wenn mir die Chefin anlasten könne es sei mein Verschulden die Kündigung,hab ich dies auch mitgeteilt.
Die wissen aber auch noch nciht was geschieht, weil es sich ja erst herausstellen muss zu welchem Termin und welchem grund sie mir kündigt.
Mich würde interessieren ob es stimmt, dass mir Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zusteht.
Dann wie muss ich weiter verfahren wenn ich weiter krank bin:
krankmeldung weiter an Arbeitgeber senden?
Dürfen die mir wegen Krankheit kündigen?
Hab ich hinterher Anspruch auf Krankengeld bei der Krankenkasse?
Wie kann ich mich wehren wenn die Chefin behauptet ich hätte mich zu spät krankgemeldet?
Ich hab die Krankmeldung ja am selben tag versandt.
Wie sie ausgestellt wurde.
Dies müsste doch reichen oder?

Vielen Dank für alle Antworten

-----------------
" "

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

viele fragen :)

1. eine kündigung muß zwingend schriftlich erfolgen
solange dies noch nicht geschehen ist, bist du nach wie vor
ungekündigt beschäftigt
wenn du weiterhin krank bist, dies dem AG unverzüglich
(nachweislich,z.b. telefonisch mit zeugen) melden und die AU
hinschicken
2. da du noch keine 6 monate dort beschäftigt warst, kann der
AG dich ohne grund fristgemäß kündigen
außer es wäre ein befristeter vertrag, der keine ordentliche
kündigungsmöglichkeit vorsieht
3. nach 4 wochen beschäftigungsdauer muß der AG entgeltfortzahlung
im krankheitsfall für die dauer von 6 wochen bezahlen
diesen anspruch hat jeder arbeitnehmer

den rest lasse ich mal den anderen zum beantworten :sweat:



-----------------
""

-- Editiert am 05.04.2011 13:12

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


na joker,
dann les dich mal ein bisschen ein.... :party:

http://www.rechtsrat.ws/lexikon/kuendigung.htm

und die kleinbetriebsregelung hast du auch schlampig
wiedergegeben
http://www.bwr-media.de/themen/personal/kuendigung/03972_kuendigungsschutz-im-kleinbetrieb--das-muessen-sie-beachten.php

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.814 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen