Kündigung trotz Schwangerschaft? Muss ich Angst haben?

29. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
claudissimo89
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung trotz Schwangerschaft? Muss ich Angst haben?

Hallo Zusammen,
ich bin ein bisschen am verzweifeln und schreibe jetzt deswegen einfach mal hier rein. Hoffentlich kann mir jemand "helfen".
Folgendes, ich bin Angestellte und arbeite in einem Büro. Während Corona war ich in Kurzarbeit und habe nur noch 2 Tage die Woche gearbeitet. Nicht wegen zu wenig Arbeit sondern weil meine Chefin mir das angeboten hat weil ich einen 3-jährigen zuhause hab um den ich mich kümmern muss. In der Zeit ist meine Arbeit natürlich nicht so erledigt worden wie normalerweise wenn ich 5 Tage arbeite. Wäre aber auch gar nicht möglich gewesen. Ich habe einen Sohn zuhause und musste selbstverständlich für ihn da sein. Ich hab mir Mühe gegeben, es ging aber halt einfach nicht, dass ich meiner Arbeit gerecht wurde.
Meine Kollegen, die lieber youtube-Videos anschaut, sobald keine Chefs mehr im Büro sind, als zu arbeiten (24 Jahre alt und keine Kinder) hat aber meine Arbeit auch nicht übernommen. :augenroll:
Nachdem die Kurzarbeit vorbei war, war die Stimmung mit meiner Chefin ziemlich beschissen. Leider kam es dann nach einer Woche zum Streit weil die mich nur noch angemotzt hat und mit nichts mehr zufrieden war. Ich hatte sie gefragt warum sie so respektlos mit mir spricht. Dann ist sie richtig laut geworden. Ich hab mir nach der Kurzarbeit wirklich Mühe gegeben meine Arbeit wieder gut zu machen, das dauert halt aber nun mal seine Zeit nach so langer "Auszeit". Es kam dann zum Streit und ich musste mir heftige Dinge von ihr an den Kopf werfen lassen. Ich hab mich am selben Tag noch krank schreiben lassen weil ich zu dem Zeitpunkt in der 8. Woche schwanger war und ich Angst hatte, dass mit meinem Baby etwas ist wenn ich mich so einem Stress aussetze. Dazu muss ich auch sagen, dass ich letztes Jahr einen Abgang hatte und somit noch mehr Angst hatte... Ich habe dann vorerst ein Beschäftigungsverbot für 3 Wochen bekommen, welches ich direkt per Einschreiben an meine Chefin geschickt habe. Somit hab ich ihr damit meine Schwangerschaft mitgeteilt oder seh ich das richtig? :???:
Vor ein paar Tagen hab ich gesehen, dass meine Stelle neu ausgeschrieben ist. :???: :???: :???: Können die das so einfach machen? Ich bin ja erstmal nur 3 Wochen krank geschrieben. Mein Pan ist natürlich, dass ich mir ein BV hole aber das wissen die ja nicht. Wollen die mich vielleicht kündigen? Dürfen die das überhaupt?
Oh man, mich macht das fertig. Ich kann nicht mehr schlafen und habe einfach Angst, denn ohne meinem Gehalt haben wir ein richtiges Problem.
Ich danke euch jetzt schon mal für eure Antworten!
Eure Claudissimo

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
claudissimo89
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Diese Seite kenn ich schon. Nur
Bei Vorliegen von verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen, die mit der Schwangerschaft in keinem Zusammenhang stehen, kann die zuständige oberste Landesbehörde eine Kündigung von Schwangeren ausnahmsweise legitimieren.
irritiert mich. Das kann ja jeder Arbeitgeber einfach behaupten auch wenn es nicht stimmt. Nur damit dieser fein raus ist...

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ja klar: Wenn du z.B deine Chefin beleidigst oder ihr gar eine reinsemmelst - das ist durch keine Schwangerschaft zu rechtfertigen.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Das kann ja jeder Arbeitgeber einfach behaupten auch wenn es nicht stimmt. Nur damit dieser fein raus ist...


Einem einzelnen Mitarbeiter kann auf diesem Wege nicht gekündigt werden.

Vielmehr kann einer Schwangeren z.B. dann gekündigt werden, wenn z.B. eine ganze Abteilung geschlossen wird und jedem in der Abteilung gekündigt wird.

Zitat:
Vor ein paar Tagen hab ich gesehen, dass meine Stelle neu ausgeschrieben ist.


Vielleicht rechnet Deine Chefin damit, dass Du in Elternzeit gehst und daher eine Nachfolgerin benötigt wird.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
claudissimo89
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ja klar: Wenn du z.B deine Chefin beleidigst oder ihr gar eine reinsemmelst - das ist durch keine Schwangerschaft zu rechtfertigen.


Das hab ich beides niemals gemacht!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
claudissimo89
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von hh):
Zitat:
Einem einzelnen Mitarbeiter kann auf diesem Wege nicht gekündigt werden.

Vielmehr kann einer Schwangeren z.B. dann gekündigt werden, wenn z.B. eine ganze Abteilung geschlossen wird und jedem in der Abteilung gekündigt wird.


Das ist sicherlich nicht der Fall, denn in der Firma gibt es nur eine Abteilung. Und da meine Stelle ja bereits wieder ausgeschrieben ist...

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ob die Zusendung des Beschäftigungsverbotes als Mitteilung der Schwangerschaft genügt, kann ich nicht sagen.

Ich würde die Mitteilung sicherheitshalber noch machen und zwar gerichtsfest -sicher ist sicher.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
claudissimo89
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Ich würde die Mitteilung sicherheitshalber noch machen und zwar gerichtsfest -sicher ist sicher.


Was heißt gerichtsfest?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 531x hilfreich)

Zitat (von claudissimo89):
Was heißt gerichtsfest?



So, dass die Mitteilung nachweisbar ist.

Versendung per Einschreiben (evt. per Fax vorab wo man einen Sendebericht erhält). Übergabe gegen Emfpangsbestätigung irgendsowas :-)

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von claudissimo89):
Ich habe dann vorerst ein Beschäftigungsverbot für 3 Wochen bekommen, welches ich direkt per Einschreiben an meine Chefin geschickt habe. Somit hab ich ihr damit meine Schwangerschaft mitgeteilt oder seh ich das richtig?
Wenn das Beschäftigungs-Verbot wegen Schwangerschaft attestiert wurde, dann siehst du das richtig. Wenn du erstmal nur 3 Wochen krank geschrieben bist, erkennt der AG das wohl nicht.

Ich bin der Meinung, 1x per Einschreiben mit richtiger Information sollte genügen.

Zitat (von claudissimo89):
Vor ein paar Tagen hab ich gesehen, dass meine Stelle neu ausgeschrieben ist
Ja, das kann der AG machen und das ist auch zulässig/nicht verboten.
Zitat (von claudissimo89):
Wollen die mich vielleicht kündigen?
Woher sollen wir das wissen? Das geht aus der Stellenausschreibung wahrscheinlich auch nicht hervor, oder?

Betriebsbedingte K--- kann nicht jeder AG einfach so behaupten.
Verhaltensbedingte K. kann auch nicht jeder AG so einfach...

Darf man fragen, was dein AG für eine Institution ist?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
claudissimo89
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wenn das Beschäftigungs-Verbot wegen Schwangerschaft attestiert wurde, dann siehst du das richtig. Wenn du erstmal nur 3 Wochen krank geschrieben bist, erkennt der AG das wohl nicht.


Ich habe keine Krankschreibung, sondern ein dreiwöchiges Beschäftigungsverbot. Da steht klar drin, dass das Leben von Mutter und kind gefährdet ist. Dennoch bin ich mittlerweile überzeugt, dass ich eine offizielle Meldung meiner Schwangerschaft per Einschreiben Rückschein schicken werde.


Zitat:
Woher sollen wir das wissen? Das geht aus der Stellenausschreibung wahrscheinlich auch nicht hervor, oder?


Natürlich weiß das keiner. Die Frage war vielleicht undeutlich gestellt. DÜRFEN die mich kündigen?

Zitat:
Betriebsbedingte K--- kann nicht jeder AG einfach so behaupten.
Verhaltensbedingte K. kann auch nicht jeder AG so einfach...


Das seh ich eben genauso. Deswegen frag ich mich ja warum es online überall zu lesen ist, dass es möglich, wenn es doch eigentlich gar nicht möglich ist.

Zitat:
Darf man fragen, was dein AG für eine Institution ist?


Ein Dienstleister, die Firma produziert, verkauft und liefert Produkte an private Kunden und große Firmen

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Betriebsbedingte K--- kann nicht jeder AG einfach so behaupten.
Verhaltensbedingte K. kann auch nicht jeder AG so einfach...

Immer dieses "Bäckerblume-Niveau" in Deinen Antworten...

NATÜRLICH KANN ER ES - beim TS macht er es doch gerade. Schon gemerkt?

Also wird man sich damit auseinandersetzen müssen, mit dem Tatsachen und nicht mit "kann er doch gar nicht ..."


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Was glaubst du denn eigentlich, was der AG machen soll?

Deine Arbeit ist anscheinend schon die letzten Monate nicht vollständig erledigt worden (Gründe tun nichts zur Sache). Nun meldest du dich schwanger und fällst damit nochmals für längere und nicht absehbare Zeit aus.

Also ist es doch nur logisch, dass der AG jemanden sucht, der die Arbeit übernimmt.

Von einer Kündigung war doch nie die Rede (und diese wäre auch nur schwierig möglich, wie du ja schon festgestellt hast).

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#14
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Während der Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit kann er nicht kündigen (oder nur unter sehr engen Vorgaben).
Danach kann er dich natürlich kündigen.

Für deinen AG dürfte absehbar sein, dass du durch die Schwangerschaft ja ab einem bestimmten Zeitpunkt ausfallen wirst. Deine Arbeit muss ja aber irgendwie erledigt werden. Durch die Kurzarbeit ist ja schon ein "Arbeitsstau" entstanden, der ja auch irgendwie abgefangen werden muss. Nun will der AG das eben durch einen neuen AN abfangen. (DU hast ja eh vor weiterhin im BV zu bleiben, auch wenn dein AG das eben noch nicht weiss)

Du weisst nicht, ob der Vertrag befristet sein soll oder ob der AG eben nach deine Rückkehr einfach einen MA mehr beschäftigen will. Das ist auch nicht dein Problem.

Aktuell behältst du deinen Arbeitsplatz. Je nach BV, Mutterschutz und Elternzeit kostest du dem AG auch nicht mehr allzuviel ;-) . Was danach kommt. Darüber kannst du dir später noch Gedanken machen

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von claudissimo89):
Dennoch bin ich mittlerweile überzeugt, dass ich eine offizielle Meldung meiner Schwangerschaft per Einschreiben Rückschein schicken werde.
Nochmal? Ja, das geht.
Zitat (von claudissimo89):
DÜRFEN die mich kündigen?
Ja. Aber vielleicht ist die Kündigung dann nicht wirksam. Das würde dann im Fall des Falles ein Arbeitsgericht entscheiden.

Zitat (von claudissimo89):
warum es online überall zu lesen ist, dass es möglich, wenn es doch eigentlich gar nicht möglich ist.
Doch, es ist möglich, wenn auch sehr selten.
Und vor allem nicht einfach so.

Jetzt lass dich nicht verunsichern von einer Stellenanzeige, schlaf dich richtig aus, mach dich *gesund*--- für dich und für das Kind....und evtl. für die Firma.

Dann sieht man weiter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von claudissimo89):
Dennoch bin ich mittlerweile überzeugt, dass ich eine offizielle Meldung meiner Schwangerschaft per Einschreiben Rückschein schicken werde.

Einschreiben Einwurf reicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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