Kündigung trotz "Übernahmebestätigung"?

19. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
sorgenkind1202
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigung trotz "Übernahmebestätigung"?

Hallo Zusammen,

seit 2014 bin ich Auszubildender zum Kaufmann im Einzelhandel.
Nach einigen Startschwierigkeiten habe ich mich mittlerweile recht Gut in die Firma eingelebt und habe auch große Freude an der Ausbildung gehabt, welche ich nun voraussichtlich im Sommer beenden werde.

Bereits im Februar habe ich vom bisherigem Arbeitgeber eine "Weiterbeschäftigungsbestätigung" bekommen, was mich auch sehr gefreut hat.
Bei dem Schreiben handelt es sich um eine zeitlich befristete Weiterbeschäftigung.

Da zu diesem Zeitpunkt für mich klar war auch weiterhin dort meine Arbeit ausführen zu wollen, habe ich diese "Bestätigung" unterzeichnet. Es handelt sich hierbei definitiv nicht um einen Arbeitsvertrag, lediglich um ein Schreiben, indem hervor geht, dass ich nach der Berufsausbildung (für eine entsprechende Zeit) übernommen werde.

Nun habe ich allerdings ein besseres Angebot von einem anderem Arbeitgeber bekommen und möchte nach meiner Ausbildung nicht weiter übernommen werden, aber die Ausbildung selbstverständlich erfolgreich beenden.

Meine Frage ist, welche Gültigkeit und welche Rechtswirksamkeit hat die von mir unterzeichnete "Weiterbeschäftigungsübernahme"?
Denn im letztem Satz steht: "Bitte bestätigen Sie uns per Unterschrift auf diesem Schreiben die Annahme unseres Angebotes."

Kann ich dieses Schreiben widerrufen oder ist es trotzdem möglich zu kündigen? Oder muss ich das überhaupt?
Denn eigentlich endet meine Ausbildung automatisch mit dem bestehen der Abschlussprüfungen.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und bedanke mich im voraus.

Lieben Gruß,
euer Sorgenkind1202

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// "Bitte bestätigen Sie uns per Unterschrift auf diesem Schreiben die Annahme unseres Angebotes."
Egal. Zwar will der Arbeitgeber offenbar seine Zusage auf Übernahme durch Gegenbindung des AN absichern, aber was soll's? Es zwingt dich nur dazu, das künftige Arbeitsverhältnis zeitgerecht und vor dem Eintritt der Übernahme zu kündigen. Es hindert dich nicht, die Ausbildung zuende zu bringen.

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#2
 Von 
sorgenkind1202
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo blaubär+,

vielen Dank für deine Antwort.

Das bedeutet aber, dass ich nicht verpflichtet bin nach der Ausbildung dort zu arbeiten? Muss ich denn eine "Kündigung" bzw. Ein "Widerruf" schreiben ?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Wenn man unterstellt, dass durch deine Annahme des Weiterbeschäftigungsangebotes bereits der AV zustande gekommen ist, bietet sich die Kündigung an; bzgl. der K-Frist bietet sich nach § 622 Abs. 1 BGB die 4-Wochen-Frist zum Monatsende oder zum 15. an, je nachdem, was günstiger ist. Denn das wirst du wissen, dass die Ausbildung mit der Prüfung auch beendet ist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von sorgenkind1202):
Meine Frage ist, welche Gültigkeit und welche Rechtswirksamkeit hat die von mir unterzeichnete "Weiterbeschäftigungsübernahme"?

Dazu müsste man nicht nur den letzten Satz sondern alle Sätze der "Weiterbeschäftigungsübernahme" kennen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sorgenkind1202
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Zusammem,

vielen Dank für die Antworten.

Mehr steht nicht im Schreiben dri, nur das man sich für die bisherige Zusammenarbeit bedankt und man mich zeitlich begrenzt Weiterbeschäftigen möchte.

Viele Grüße :) Und Danke nochmal.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Kündige und gut ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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