mein chef will mich loswerden ... bin seit fast 10 jahren in der firma beschäftigt ... war bis oktober letzten jahres im erziehungsurlaub ... nach meiner kenntnis habe ich 4 monate kündigungsfrist ... er bietet mir 4.500,00 € mit kündigung zum 31.05. und freistellung bis dahin ... ist das nicht in wenig zu wenig ??? und bin ich dann nicht noch 2 monate für arbeitslosengeld gesperrt ???
Kündigung u. Abfindung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Blum, ein Aufhebungsvertrag birgt das Risiko einer Sperrzeit (12 Wochen) und bei Zahlung einer Abfindung eine Anrechnung für den Zeitraum bis zum vertraglichen Kündigungsende.
Wie viele Mitarbeiter hat die Firma?
9 angestellte und 6 azubis
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quote:
9 angestellte
Waren die alle bereits am 31.12. 2003 dort beschäftigt? Und sind das alles Vollzeitkräfte oder sind auch Leute dabei, die nicht mehr als 20 bzw. 30 Stunden pro Woche arbeiten?
(es geht nur darum deinen Kündigungsschutzstatus abzuklären)
-- Editiert von venotis am 08.03.2006 23:05:52
Sehr ausführlich zum Thema Aufhebungsvertrag:
http://www.hensche.de/Infos_Arbeitsrecht_Abfindung.html
Eines ist wohl auch noch wichtig:
Sie müssen die 4500,-€ voll versteuern. Es gibt seit dem 01.01.06 keinen Freibetrag mehr.
alle 9 angestellten waren schon vor dem 31.12.2003 da ... wobei einer zu 01.12.2003 eingestellt wurde ...
ich habe auch gehört das ich eine abfindung versteuern muß ... deswegen finde ich es auch zu wenig ... und wenn ich dann noch höre, dass ich vom arbeitsamt gesperrt werde ... wird die abfindung nicht einmal meine laufenden kosten für den gesperrten zeitraum tragen ... werde jetzt gleich zur arbeit stieleln und mich lieb und nett verhalten ... danke schon einmal ... vieleicht wäre es gut einen anwalt zu rate zu ziehen ... ist doch ganz schön komplex ... kennt jemand einen guten und der auch kurzfristig termine vergibt ???
danke für den link
Du hast übrigens keinen besonderen Kündigungsschutz, weil Du in Elternzeit warst.
Die 4 Monate Kündigungsschutz, von denen Du sprichst, ist für die Zeit nach der Entbindung.
Ally
@Ally McBeal
Bei mehr als 10 Jahren betriebszugehörigkeit hat man eine Küdnigungsfrist von 4 Monaten. Das war hier gemeint.
Die Höhe der Abfindung sollte mindestens 0,5 gehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit betragen.
Bei einer Kündigung muss Dein Chef wahrscheinlich das Kündigungsschutzgesetz beachten. Welche Schwierigkeiten (Sozialauswahl) das für den Chef im Detail macht, kann man aber ohne weiteres Hintergrundwissen nicht beurteilen.
Daher möchte er einen Auflösungsvertrag unterschreiben. In so einer Situation droht fast immer eine Sperre durch das Arbeitsamt.
Also ich habs jetzt 3 x gelesen, da steht ncihts von einem Auflösungsvertrag, sondern von einer Kündigung zum 31.05. mit Freistellung bis dahin, also gibt es auch keine Sperre vom AA.
P.
quote:
Also ich habs jetzt 3 x gelesen, da steht ncihts von einem Auflösungsvertrag, sondern von einer Kündigung zum 31.05. mit Freistellung bis dahin, also gibt es auch keine Sperre vom AA.
Pumalein, es ist egal was da drüber steht, wenn man sich auf eine verkürzte Kündigungsfrist und eine Abfindung einigt , dann kann da 10 mal 'Kündigung' drüber stehen, es kommt auf den Inhalt bzw. die Fakten an.
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