Kündigung über Abmahnungen

11. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
eflower
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 13x hilfreich)
Kündigung über Abmahnungen

Ein Kollege an einer Privatschule soll nach über 20 Dienstjahren durch eine jüngere Kollegin "ersetzt" werden. Das hat man ihm aber nicht mitgeteilt, sondern es wird nun versucht, das Arbeitsverhältnis über Abmahnungen zu beenden. Jedes kleine Zuspätkommen dient als Grund. Nun sind es drei Abmahnungen - reicht das zur Kündigung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die alte Mähr, dass nach 3 Abmahnungen die Kündigung fällig sei.
Nein, diese Automatik gibt es nicht.
Wohl kann wegen wiederholten Zuspätzkommens, wenn es konsequent abgemahnt worden ist, gekündigt werden, aber vor Gericht wird der AG darlegen müssen, dass das und warum das eine schwere Beeinträchtigung sein soll. Also aufpassen.

(Bei wirklich relevanten Verstößen gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten, kann durchaus nach der ersten Abmahnung gekündigt werden. In ganz schweren Fällen auch ohne Abmahnung)

-- Editiert am 11.05.2009 16:13

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