Hallo,
ich habe eine Frage zum Kündigungsschutz! Ich arbeite seit 2001 befristet (ABM-Maßnahme)mit dreimaliger Verlängerung und ab 2006 unbefristet mit 3 anderen Mitarbeitern, die dort schon länger als ich arbeiten, und einem Vorgesetzten in einer Außenstellen eines größeren Betriebes. Wie sieht das Gesetz dort den Kündigungsschutz?
Vielen Dank für Euche Hilfe
Caecilia
Kündigung - unbefristet Kündigungsschutz
17. April 2008
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Frage vom 17. April 2008 | 11:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung - unbefristet Kündigungsschutz
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#1
Antwort vom 17. April 2008 | 11:30
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... k-fristen vmtl. nach § 622 bgb, wenn nichts anderes vereinbart ist. k-schutz im sinne des kschg nur dann, wenn die firma mehr als 10 beschäftigte hat.
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