Kündigung unbefristeter Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag

2. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
nomelody
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung unbefristeter Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag

Guten Morgen zusammen!

Ich bin seit rund 10 Jahren tariflich bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftig. Der Tarifvertrag sieht eine 39 Stundenwoche für mich vor, mein Arbeitgeber hat aber vor rund 7 Jahren eine vertragliche Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag mit mir geschlossen (der Zusatzvertrag wurde mir seinerzeit so vorformuliert zur Unterschrift vorgelegt), die meine regelmäßige Arbeitszeit um eine Stunde auf 40 Wochenstunden erhöht.

Die Zusatzvereinbarung enthält eine Klausel, nach der beide Seiten die Zusatzvereinbarung ohne Angabe von Gründen einseitig mit einer Frist von einem Monat kündigen dürfen, wovon mein Arbeitgeber nun gebrauch machen will.

Nun meine Frage: Da die Zusatzvereinbarung von Anfang an weder befristet noch an irgendwelche konkreten Bedingungen (z. B. projektabhängige Mehrarbeit begrenzt auf die Dauer eines konkreten Projektes) geknüpft war, wüsste ich gerne, ob eine derartig willkürliche Kündigungsklausel - und letztlich Kündigung der Zusatzvereinbarung - rechtlich zulässig ist? Uns selbst wenn sie befristet gewesen wäre, müsste man nach 7 Jahren nicht von einer mehrfachen impliziten Verlängerung ausgehen und die Vereinbarung wäre damit entfristet worden?

Vorab vielen Dank für alle Antworten!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Nun, diese individuelle Zusatzvereinbarung hätte möglicherweise gar nicht abgeschlossen werden dürfen, wenn und da dein AG tarifgebunden ist. Das wäre eigens zu prüfen und würde möglicherweise nur dazu führen, dass eine Ausschlussfrist greift, so sie im AV oder TV vorgesehen ist. Da steht die Zulässigkeit des Zusatzvertrags zur Debatte.
Deine Überlegungen, ob die Kündigungsfrist für den Zusatzvertrag rechtlich stand hält, kommt reichlich spät, wenn der Vertragsteil nun gekündigt werden soll. Und welchem Ziel soll eine andere K-Frist dienen?
Wenn dein AG jetzt die Zusatzvereinbarung aufkündigt, heißt das ja wohl, dass er (wieder) zu den tariflichen Regelungen zurück will. Wenn du das bemängelst, frage ich: Was willst denn du? Wobei ich vermute, dass die zusätzliche Stunde nicht eigens vergütet worden ist.

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#2
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wobei ich vermute, dass die zusätzliche Stunde nicht eigens vergütet worden ist.


Warum sollte sich ein AN darüber "beschweren" wenn eine unbezahlte Arbeitsstunde entfallen würde. Ich gehe schwer davon das das die zusätzliche Stunde auch bezahlt wurde.

Ich sehe dementsprechend auch keinen Grund warum eine individuelle Vereinbarung über die Zusatzstunde nicht erlaubt sein sollte.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Nun, diese individuelle Zusatzvereinbarung hätte möglicherweise gar nicht abgeschlossen werden dürfen, wenn und da dein AG tarifgebunden ist.
Es gibt auch außertarifliche Verträge. Warum sollte das hier nicht möglich sein? Der AN wird ja nicht schlechter gestellt als im TV vereinbart.

Signatur:

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Zitat (von nomelody):
Da die Zusatzvereinbarung von Anfang an weder befristet noch an irgendwelche konkreten Bedingungen (z. B. projektabhängige Mehrarbeit begrenzt auf die Dauer eines konkreten Projektes) geknüpft war, wüsste ich gerne, ob eine derartig willkürliche Kündigungsklausel - und letztlich Kündigung der Zusatzvereinbarung - rechtlich zulässig ist?


Ja, das ist sie.

Zitat (von nomelody):
Uns selbst wenn sie befristet gewesen wäre, müsste man nach 7 Jahren nicht von einer mehrfachen impliziten Verlängerung ausgehen und die Vereinbarung wäre damit entfristet worden?


Sie war aber nicht befristet, so dass diese Überlegung im Zusammenhang mit dem dargestellten Problem sinnfrei ist.

Sollte die Klausel gegen irgendeinen Tarifvertrag verstoßen, so wäre sie insgesamt unwirksam. Das würde dem AN somit auch nicht helfen, da er ja offenbar daran interessiert ist, dass die Klausel weiterhin wirksam ist.

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#5
 Von 
Rasar
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Nein, das ist nicht zulässig.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Rasar):
Nein, das ist nicht zulässig.

Für diese Theorie gib es leider keine Rechtsgrundlage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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