Kündigung unbefristetes Arbeitsverhältnis während Krankheit

30. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)
Kündigung unbefristetes Arbeitsverhältnis während Krankheit

Morgen,

mein Freund ist seit einer Woche krankgeschrieben, weil er eine starke Magenentzündung und Herzprobleme (hat Langzeit-EKG bekommen) hat. Dies weiß auch sein Chef.
Heute machen wir den Briefkasten auf und siehe da...die Kündigung.
Die Kündigung ist fristgerecht zum 31.05, aber es steht kein Grund in der Kündigung.

Mein Freund ist seit dem 01.03.07 bei der Firma beschäftigt (war vor dem Bund schon mal dort, deshalb das zweite Mal) und ist das erste Mal krank! Selbst in der Zeit vor dem Bund war er dort nie krank.

Er geht natürlich heute sofort aufs Arbeitsamt, denn wir sind auf sein Gehalt angewiesen. Haben 6 Monate alten Sohn und ich kann in meine Firma nicht mehr zurück.

Ist die Kündung rechtens oder darf ich Heute auch noch aufs Arbeitsgericht wandern?

Liebe Grüße
Angi

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

es kommt darauf an wieviele ma.
bei >10 haben sie kündigungsschutz und müssen aber klagen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

wir glauben das inzwischen keine 10 mitarbeiter mehr dort sind. wir wissen das leider nicht genau, da diese firma mehrere 'sparten' hat und er nicht alle mitarbeiter kennt.

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#3
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Wenn das KSchG nicht einschlägig ist, macht es das nicht einfacher. Doch selbst wenn, besteht für den Arbeitgeber grds. auch die Möglichkeit der personenbedingen (krankheitsbedingten) Kündigung, auch während der Arbeitsunfähigkeit, allerdings wäre eine Negativprognose erforderlich wäre, was im vorliegenden Fall sicher nur schwer nachzuweisen wäre.

Hat Ihr Freund eine Rechtsschutzversicherung, die Arbeitsrecht mit einschließt? Wenn ja, dann am besten unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.

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#4
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

nein wir haben leider keine rechtschutz.
dafür hat das geld leider nie gereicht. knabbern jetzt schon am absoluten minimum.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Syndia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 20x hilfreich)

Also erstens ist das Arbeitesverhältnis wohl unbefristet. Und wenn ich mich recht erinnere, sollte ein Grund genannt werden, denn sonst ist die Kündigung anfechtbar.

Würd auch sagen, Rechtschutzversicherung -> Arbeitsgericht.

Im Normalfall trägt sogar der Arbeitgeber bei so einer "lapidaren" Angelegenheit die Kosten. Aber je nachdem wie lang man in einer Firma gearbeitet hat, besteht sogar die Möglichkeit der Ausbezahlung einer Abfindung. Würd ich aber beim Fachanwalt alles vorab klären.

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@Syndia Im Kündigungsschreiben selbst muss noch kein Grund genannt werden. Wenn da erst mal keiner steht, ist die Kündigung deshalb nicht unwirksam.

Für die Kündigungsschutzklage hat er ab Erhalt der Kündigung 3 Wochen Zeit. Es wär natürlich schon gut zu wissen, ob die Firma nun mehr als 10 Arbeitnehmer im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes hat.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Man kann auch ohne Anwalt eine Kündigungsschutzklage machen.

Die Gerichtskosten sind nicht besonders hoch, für den Fall das man unterliegt.

Wenn man gewinnt, bezahlt der AG die Gerichtskosten.

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#8
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

@alle:
War es nicht so, dass die Arbeitsagentur Probleme mit der Zahlung macht, wenn kein Grund vorliegt, weil sie von einer verhaltensbedingten Kündigung ausgehen kann ?
Denn dann setzt es eine Sperre von ALG1.

@angle07:
Um Einspruch / Klage einzureichen läuft auch seit dem Zeitpunkt eine Frist von 3 Wochen. Ansonsten ist die Kündigung gültig, auch wenn Rechtsfehler drin sein sollte.

Vielleicht klärt auch ein Anruf beim Arbeitgeber auf, warum er sich für eine Vertragsauflösung entschieden hat.

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#9
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

mal was anderes... wie lange ist die gesetzliche kündigungsfrist bei einem unberfristeten arbeitsverhältnis?

er hat im vertrag stehen das mit der gesetzlichen kündigunsgfrist gekündigt wird und keine zeitangabe.

wir vermuten das die firma im moment unter 10 personen beschäftigt hat. dies ist aber schwer zu wissen, weil die angestellten dort dauernd gewechselt werden.

er war jetzt seit dem 01.03.07 dort beschäftigt, hatte dort einen halbjährigen zeitvartrag der am 01.08 auf einen unbefristeten verlängert wurde.

die firma selbst wird uns keinerlei auskünfte geben. dies ist eine spedition die leider nicht sehr nett mit ihrem mitarbeitern umgeht. ich sage nur min. 12 stunden am tag arbeiten bei 5 tage die woche bzw. 6 tage, wobei der samstag mit 50 eur extra vergütet wird.
bruttolohn von 1380 eur...reine ausbeute, aber er ist trotzdem lieber arbeiten gegangen wie einen auf arbeitslos zu machen.

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#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Kündigungsfrist steht hier :
Siehe §622 BGB :
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Ende Mai ist demnach wohl in Ordnung.

Die Firma muss auf jeden Fall eine Arbeitsbescheinigung an die Entlassenen ausstellen, die an die Arbeitsagentur weitergegeben wird, damit ALG1 beantragt werden kann. Da steht auch der Kündigungsgrund drin.
Wenn "(dringend) betriebsbedingt" z.B. wegen Auftragsmangels drinsteht ist das in Ordnung.
Wenn irgendein Verhalten angeprangert wird, kann es Ärger geben. Dagegen wäre anzugehen.


Die Mitarbeiteranzahl ist interessant, die Firma kann durchaus noch an anderen Standorten oder im Homeoffice Mitarbeiter haben.
Azubis zählen z.B. nicht mit.

Die Sozialversicherung müsste Auskunft darüber geben können, wieviele feste Mitarbeiter eine Firma tatsächlich hat.
Kennt jemand Ansprechpartner ? Mal im Sozialrechtforum nachfragen.

60 Stundenwochen sind normalerweise illegal. Fraglich ob es sich lohnt die Überstunden nachträglich einzuklagen.Diese Überstunden müssten auch im Einzelnen nachgewiesen werden. Behauptung reicht nicht.
teht dazu was im Vertrag ?

Nicht vergessen innerhalb von 3 Werktagen bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend bzw. arbeitslos zu melden.



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#12
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

@SVielha:

1. Mit welcher Begründung soll gegen die Kündigung geklagt werden?

2. Ist es nicht so, dass vor dem Arbeitsgericht, zumindest in der Erstinstanz, im Gegensatz zu den ordentlichen Gerichten, Kostenteilung besteht, d.h. der Unterliegende eben nicht alles bezahlt?

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die eigentlichen Gerichtkosten zahlt der Verlierer. Beim Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz aber jeder seine eigenen Auslagen, z.B. die Anwaltskosten.

Bei einem niedrigen Gehalt kann übrigens Anspruch auf Prozesskostenhilfe bestehen. Gehe doch zum zuständigen Arbeitsgericht und informiere Dich dort bei einem Rechtspfleger.

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#14
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

leider hat sich heute etwas neues ergeben.

mein freund ist weiterhin krank geschrieben. hat diese krankmeldung gestern abend bekommen und gleich versucht den ag zu erreichen. sms wurde auch geschickt.
angeblich kam nie etwas an.

nun bekam er heute bei abgabe der krankmeldung eine fristlose kündigung.

abmahnungen bekam er keine.

was nun?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Bei Hinnahme einer fristlosen Kündigung gibt es schnell eine Sperre beim Arbeitslosengeld.

Es bestand ja schon eine Kündigung zum 31.5.

Es sollte ausreichend sein, eine Krankschreibung vom Abend, am nächsten Morgen vorbeizubringen.


Allein schon deshalb sollte gegen die Kündigungsfrist angegangen werden, und zwar bald.

Wenn keine RV besteht zum Arbeitsgericht gehen und zusammen mit den freundlichen Rechtspflegern eine entsprechende Klageschrift aufsetzen.
Die werden dort auch eine erste Einschätzung geben können.
3-Wochen-Frist nicht vergessen.


Sieht für uns interessierte Laien hier ziemlich rechtswidrig aus, es muss dann auch gleichzeitig noch auf den Restlohn vom Monat Mai geklagt werden.

Wieviele LKWs hat die Spedition ?
Dann lässt sich auch eher die Angestelltenzahl nachvollziehen.


Schon arbeitssuchend gemeldet ?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@maestro

arbeitsuchen während einer au geht nicht, nur ab.los.

@angle

klage gegen die fristlose. nicht nur wegen sperre des alg1 sondern auch wegen des makels auf dem lebenslauf und im zeugnis.
ggf klage aufs gehalt und bei der gkv melden wegen des krankengeldes.
wenn dazu weitere fragen sind, bitte im soz.recht posten.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

nabend,

danke für eure antworten.

nehmen die fristlose natürlich nicht hin. wollten so oder so diese woche aufs arbeitsgericht, nur müssen wir da nach darmstadt (kommen aus ecke mannheim, hessen).
müssen also erst babysitter für unser kind für donnerstag organisieren das wir fahren können.

spedition hat 2 lkw und 1 großen sprinter. das ist aber nur die, die gewisse märkte betrifft. die firma arbeitet auch noch für 2 andere firmen. daher weiß ich auch nicht wieviele lkw's noch bestehen.

arbeitslos ist er seit heute gemeldet. ist als er die kündigung bekam gleich hin und musste heute das formular abgeben (bekommt also auch rückwirkend, falls von nöten).

werde morgen früh noch schreiben aufsetzten das wir der fristlosen widersprechen und diese nicht akzeptieren. dies geht dann per einschreiben mit rückschein an den ag raus.
er bekam die fristlose ja heute persönlich vom chef übergeben.

bin mal gespannt wie das mit der klage läuft. ist das erste mal das wir so was machen.
mein rechtsstreit mit meinem ag damals habe ich per anwalt klären können, aber das können wir jetzt nicht mehr, da mich der spaß damals 300 eur gekostet hat.

schönen abend euch noch

liebe grüße
angi und familie

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@angle

quote:
werde morgen früh noch schreiben aufsetzten das wir der fristlosen widersprechen und diese nicht akzeptieren. dies geht dann per einschreiben mit rückschein an den ag


überflüssige geldausgabe. eine kündigung ist eine einseitige willenserklärung, der man weder widersprechen noch einspruch o.ä. erheben kann.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

oki danke für den tip.

dachte ich muss da auch was schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Normalerweise steht im Arbeitsvertrag welches Arbeitsgericht zuständig ist.
Meistens das am Sitz der Firma.

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