Kündigung und Abfindung Gastro

24. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
GastroK
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung und Abfindung Gastro

Hallo, ich hab da mal eine Frage:

Nämlich, ich bin seit Oktober 06 bei meinem Arbeitgeber in der Gastronomie eingestellt. Dieser betreibt 2 Firmen einmal das Hotel als GmbH dann noch 2 Aussenbetriebe an unterschiedlichen Orten als Gastro GmbH. Angefangen habe ich in einem dieser Gastro GmbH Betrieben 3/4 Jahre lang, wurde dann mit neuem Vertrag rüber in die Hotel GmbH geholt auch für 3/4Jahre,darauf hin eröffnete der 2te Gastro GmbH Laden und ich kam dahin, wieder mit neuem Vertrag. da bin ich nun auch seit bald einem Jahr eingestellt. Habe nun aber nun die Kündigung bekommen mit nur einer 14 tägigen Kündigungsfrist.Mit der Begründung das das ein eigenständiger Betrieb ist und mir nichts angerechnet werden kann von den anderen Betrieben.Genau das selbe ist auch mit der Abfindung, ein halber Monatlohn brutto. Selbige Begründung. Ich werde ohne wirklich ersichtlichen Grund gekündigt, man nannte es kolleteralschaden. Mit meiner Arbeit waren sie stets zufrieden.

Ist das so rechtens, oder sollte ich dagegen Einspruch/Klage erheben, und auch bei der Abfindung mich damit nicht zufrieden geben?

Denn Fakt ist alle meine Verträge wurden von ein und der selben Person unterschrieben. Und ach ja das Urlaubsgeld hab ich nach Betriebszugehörigkeit bekommen von der kompletten Dauer meiner Anstellung seit Oktober 06.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo.
Zur Abfindung kann ich dir folgendes Sagen.Ein Arbeitgeber ist rechtlich nicht verplichtet dir eine Abfindung zu zahlen.Also daher kannst du schoneinmal froh sein.
Auch die höhe der Abfindung ist der Regelfall(kannst du auch froh sein das du die überhaupt bekommst).Natürlich kannst du immer vors Arbeitsgericht ziehen.Dort wird allerdings ersteinmal versucht ein Verleich zu erziehlen.Was du versuchen kannst ist das du eine Weiterbeschäftigung erlangst wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist.
Ob das allerdings alles erfolgsverprechend ist kommt immer auf den expliziten Fall an.

Was im übrigen noch zu bedenken ist.Eine Abfindung ist IMMER Einkommensteuerpflichtig also Brutto!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GastroK
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mimic2007:

Das mit der Abfindung ist mir durchaus bewusst, dennoch sind sie bereit eine zu bezahlen, sie sind insofern bereit mir für dieses eine Jahr zu bezahlen, da ich nicht "Anspruch" habe auf mehr von den restlichen Arbeitsjahren in denen ich schon bei der Familie bin.
Und ja die Lohnsteuer wird abgezogen, auch das war mir bewusst.
Mfg GastroK

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