Kündigung und Brückentag

1. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
ya316088-9
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung und Brückentag

Hallo,

ich hätte da mal eine frage bezüglich Kündigungsfristen.
Bin gerade im Öffentlichen Dienst tätig.
Kann ich da auch zum 15. Kündigen, oder nur zum Monatsende?

Es geht mir darum, dass ich am Samstag die Zusage für einen neuen Job bekommen habe. Jetzt wollte ich natürlich zum Monatsende kündigen, aber da heute Feiertag ist und am 30.04 in der Firma ein Brückentag war (keiner hat da gearbeitet, auch nicht in der Verwaltung) konnte ich nicht kündigen. Gibt es dafür eine spezielle Regelung, oder kann ich erst zum 15.05 oder sogar erst zum 30.05 kündigen?

Ich freue mich auf eure Antworten


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Was steht denn zur Kündigungsfrist in Ihrem Arbeitsvertrag?

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#2
 Von 
umaack
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo und Guten Morgen,

wie lange bist du denn bei deinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt ?

Die Kündigungsfrist eines Arbeitsverhältnis ist im Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ) § 626 Abs.1 geregelt und kann mit einer Kündigungsfrist bis von 4 Wochen entweder zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

mit freundlichen Grüßen
umaack
Detektiv/Privatermittler

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Die Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers im Öffentlichen Dienst steht regelhaft in einem Tarifvertrag und entspricht nicht automatisch den gesetzlichen Kündigungsfristen.

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#4
 Von 
umaack
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Das stimmt, wie in anderen Bereichen wie z.B. Sicherheitsdienste usw. auch.

Das Arbeitsverhältnis kann ordentlich gekündigt werden; Kündigungsfrist und -termin richten sich nach §34 Absatz 1 TVöD.

MFG


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#5
 Von 
ya316088-9
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem TVöD, ansonsten steht nichts über Kündigung speziell im Arbeitsvertrag. Habe im Januar meine Lehre in diesem Betrieb beendet und habe seidem einen festen Arbeitsvertrag, im TVöd steht ja, das meine Kündigungsfrist nur 2 Wochen ist, wenn ich nicht länger als 6 Monate dort gearbeitet habe. Bezieht sich diese Kündigungsfrist jetzt nur auf meinen jetzigen Arbeitsvertrag ( der läuft ja erst seid 3 1/2 Monaten) oder fließt da die Lehrzeit auch schon mitrein (war aber ein extra Arbeitsvertrag)

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#6
 Von 
umaack
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Du hast doch einen Lehrvertrag ( TVAöD ) und einen Arbeitsvertrag ( TVöD )

Wurde die Lehrzeit in deinem Arbeitsvertrag übernommen ?
Als Auszubildende(r) habt Ihr den TVAöD, dass wäre dann ein anderer Vertrag, danach wird die Lehrzeit nicht mit mit Angestellten Vertrag berechnet.

mfg.

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#8
 Von 
Raoul
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Geh doch mal zur Personalabteilung und schildere dein Problem. Vielleicht machen sie ja einen Auflösungsvertrag. Dann kannst du schon zum Termin X vorher gehen. Bei uns ist das kein Problem.

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