Kündigung und Gehaltskürzung

2. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Struja
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung und Gehaltskürzung

Sehr geehrte Damen und Herren, bei mir ist folgendes Passiert:

- der Arbeitgeber hat mir nach 9 Jahren betriebszugehörigkeit Fristgerecht zum 31.12.2007 gekündigt. Daraufhin hat er mir für den Monat Juni 600 Euro im Brutto gekürzt, und nachträglich für Mai 600 Euro . Als Begründung nannte er das er in den letzten 12 Monaten nicht mit meiner Arbeit zufrieden war!!! Was absolut nicht stimmt!!! Die Zahlen stimmten, ich half überall noch aus, auch wenn es nicht zu meinem Arbeitsgebiet gehörte. Muss dazu sagen, das ich in den letzten 18 monate 2 mal länger Krank war, 8 wochen wegen Bandscheibe und 6 Wochen wegen Sehneabriss in der Schulter. Jetzt meine Frage, ist irgendwas davon Rechtens was der AG gemacht hat? Er will mich jetzt die letzte Monate als Hilfsarbeite am Parkplatz arbeiten lassen, Einkaufswagenschieben, Mülltonnenleeren usw., obwohl es bei mir im Vertrag steht als was ich eingestellt bin, als Lager- und Wareneingangsleiter.!! Muss dazu sagen, das ich noch nie eine Rüge bekommen habe, schweige Abmahnung oder sowas.
Wurde immer gelobt, mein Gehalt wurde stetig angehoben.
Das ist jetzt der absolute Schock für mich. Bitte um Hilfe

Grüsse Struja

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Ich sehe keinen Grund, der die Gehaltskürzung rechtfertigt.

Wenn der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat, dann dürfte auch die Kündigung nicht zulässig sein.

Da hilft wohl nur noch die Einschaltung eines Anwaltes. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung erfolgen.

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#2
 Von 
Struja
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Und wie ist es, wenn ich die Arbeit mache, dürfen die mir dann das Gehalt kürzen, wenn ich den Hilfsjob mache?

Gruss
Strua

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#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Der AG kann nicht einfach das Gehalt nach gut dünken kürzen.

Das geht nur über einen Änderungsvertrag! Er muss dir das Gehalt zahlen, was vertraglich vereinbart wurde.

Und auf keinen Fall kürzen, schon gar nicht rückwirkend.

Die andere Arbeit kann er dir schon auftragen, aber wie gesagt, gleichzeitig Geld kürzen geht nur über Vertragsänderung. Wenn du den nicht unterschreibst, bedeutet es praktisch die Kündigung.

Aber die hast du ja leider schon.

Existiert ein BR? Wenn ja, wurde der beteiligt?

Was stand als Kündigungsgrund da?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Struja
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es besteht kein BR.
Stand kein Kündigungsgrund. Nur Herr ..... Hiermit Kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das ist der 31.12.2007

Und das noch mit der Agentur für Arbeit usw.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hier ist wirklich eine Kündigungsschutzklage sehr zu empfehlen!

Ich nehme stark an, dass ihr unter das Kündigungsschutzgesetz fallt. Handelt sich vermutlich um einen größeren Einkaufsmarkt.

Der AG muß nachweisen, warum dein Arbeitsplatz oder deine Arbeitskraft ganz plötzlich nicht mehr nötig sind.

Wenn der Richter spitz kriegt, dass längere Krankheiten da waren, denkt der sich auch seinen Teil!

Das wird sicher der Grund deines AG gewesen sein!

Also klagen, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung!

Viel Erfolg!

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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

0x Hilfreiche Antwort

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