Sehr geehrte Damen und Herren, bei mir ist folgendes Passiert:
- der Arbeitgeber hat mir nach 9 Jahren betriebszugehörigkeit Fristgerecht zum 31.12.2007 gekündigt. Daraufhin hat er mir für den Monat Juni 600 Euro im Brutto gekürzt, und nachträglich für Mai 600 Euro . Als Begründung nannte er das er in den letzten 12 Monaten nicht mit meiner Arbeit zufrieden war!!! Was absolut nicht stimmt!!! Die Zahlen stimmten, ich half überall noch aus, auch wenn es nicht zu meinem Arbeitsgebiet gehörte. Muss dazu sagen, das ich in den letzten 18 monate 2 mal länger Krank war, 8 wochen wegen Bandscheibe und 6 Wochen wegen Sehneabriss in der Schulter. Jetzt meine Frage, ist irgendwas davon Rechtens was der AG gemacht hat? Er will mich jetzt die letzte Monate als Hilfsarbeite am Parkplatz arbeiten lassen, Einkaufswagenschieben, Mülltonnenleeren usw., obwohl es bei mir im Vertrag steht als was ich eingestellt bin, als Lager- und Wareneingangsleiter.!! Muss dazu sagen, das ich noch nie eine Rüge bekommen habe, schweige Abmahnung oder sowas.
Wurde immer gelobt, mein Gehalt wurde stetig angehoben.
Das ist jetzt der absolute Schock für mich. Bitte um Hilfe
Grüsse Struja
Kündigung und Gehaltskürzung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich sehe keinen Grund, der die Gehaltskürzung rechtfertigt.
Wenn der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat, dann dürfte auch die Kündigung nicht zulässig sein.
Da hilft wohl nur noch die Einschaltung eines Anwaltes. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung erfolgen.
Danke für die Antwort.
Und wie ist es, wenn ich die Arbeit mache, dürfen die mir dann das Gehalt kürzen, wenn ich den Hilfsjob mache?
Gruss
Strua
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der AG kann nicht einfach das Gehalt nach gut dünken kürzen.
Das geht nur über einen Änderungsvertrag! Er muss dir das Gehalt zahlen, was vertraglich vereinbart wurde.
Und auf keinen Fall kürzen, schon gar nicht rückwirkend.
Die andere Arbeit kann er dir schon auftragen, aber wie gesagt, gleichzeitig Geld kürzen geht nur über Vertragsänderung. Wenn du den nicht unterschreibst, bedeutet es praktisch die Kündigung.
Aber die hast du ja leider schon.
Existiert ein BR? Wenn ja, wurde der beteiligt?
Was stand als Kündigungsgrund da?
Es besteht kein BR.
Stand kein Kündigungsgrund. Nur Herr ..... Hiermit Kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das ist der 31.12.2007
Und das noch mit der Agentur für Arbeit usw.
Hier ist wirklich eine Kündigungsschutzklage sehr zu empfehlen!
Ich nehme stark an, dass ihr unter das Kündigungsschutzgesetz fallt. Handelt sich vermutlich um einen größeren Einkaufsmarkt.
Der AG muß nachweisen, warum dein Arbeitsplatz oder deine Arbeitskraft ganz plötzlich nicht mehr nötig sind.
Wenn der Richter spitz kriegt, dass längere Krankheiten da waren, denkt der sich auch seinen Teil!
Das wird sicher der Grund deines AG gewesen sein!
Also klagen, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung!
Viel Erfolg!
-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
14 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten