Kündigung und Klage

9. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Maccarter
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 8x hilfreich)
Kündigung und Klage

Hallo,

Ich habe mal eine Frage, weil meine Mutter (57) nicht mit mit ihrem Chef klar kam. Hat mach sich drauf geeinig, das sie für 6 Monate Freigestellt wird, und dannach sie eine kleine Abfindung bekommt. Das ganze sollte noch vor Gericht gehen damit sie auch dann noch ALGI bekommt bis zur Rente. Doch heute rief die ARGE bei ihr an, dass ihre alte Firma 2 Stellen ausgeschrieben hat, die genau auf ihre Qualifiktion zu treffen
beide unter ihrem alten Chef.. Dinstag ist nun die Gerichtsverhandlung. Kann es sein das die Firma gezwungen wird sie wieder einzustellen, und wenn sie das nicht will verliert sie dann ihren Anspruch auf ALGI und wenn ja wie lange. Ich hoffe ihr könnt mir schnell weiteR
helfen.

Kann man irgendwo nachlesen wie hoch die Abfindung noch ist, wenn man 16 Jahre in der Firma war? Werden die 6 Monate Freistellung von der Abfindung abgezogen?

-- Editiert von Maccarter am 09.03.2007 09:35:15

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wozu soll da das Gericht noch beansprucht werden? Es wurde doch alles vereinbart.
Das Gericht ist doch nicht dazu da, ALG zu beschaffen.


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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Maccarter
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 8x hilfreich)

Das hatt der Personamchef der Firma gesagt wegen der Abfindung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Für die vereinbarte Zahlung einer Abfindung ist kein Gericht notwendig, für ALG auch nicht, das Arbeitsgericht kümmert sich u.a. um eine Kündigungsschutzklage.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47461 Beiträge, 16803x hilfreich)

Worum geht denn die Gerichtsverhandlung überhaupt?

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