Kündigung und Krankengeldbezug, Kündigungsfrist ?

2. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Partychr
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung und Krankengeldbezug, Kündigungsfrist ?

Hallo,

ich wende mich heute mal an Euch in der Hoffnung einige gute Ansätze und Hu Weise zu bekommen….

Zu mir…, ich war vor fast 1 Jahr in einer stationären Reha gewesen, davor habe ich mich mit Mühe und Not durch dienArbeit gehangelt und irgendwie für funktioniert.

Dann nach 7 Wochen wurde ich entlassen und habe in der Zeit 6 Wochen Lohnfortzahlung und 1 Woche Übergangsgeld erhalten.

Danach hatte ich 1 Woche Urlaub und habe danach es geschafft lediglich 3 Tage Vollzug Arbeiten, bis alles wieder von vorne los ging und ich von meinem Hausarzt krank geschrieben wurde.

Dadurch bin ich direkt in den Bezug von Krankengeld gekommen.

Nach etlichen Terminen beim Hausarzt, Psychater und Psychotherapeuten war ich dann soweit dass ich nun mit einer Wiedereingliederung wieder beginnen kann.

Nun scheint es so zu sein dass die Ursache oder ein Problem des ganzen mit in der Firma zu liegen scheint, wo die Beziehung von den Angestellten zur Führungskraft recht angespannt zu sein scheint, so dass ich eigentlich davon überzeugt bin mich woanders neu zu bewerben um einen Rückschlag nicht zu riskieren.

Nach einem Blick in meinen Vertrag habe ich gesehen dass ich allerdings eine Kündigungsfrist von 5-6 Monaten habe…

Wie sieht es rechtlich aus ?

Wenn ich jetzt kündigen würde müsste ich den Vertrag noch erfüllen. Desweiteren ist es nahezu unmöglich jetzt schon eine Stelle zu finden, die ich frühestens in 6 Minaten erst antreten kann.

Desweiteren wenn ich da 6 Monate nich weiter arbeite ist es nahezu wahrscheinlich wieder alles erlernte vergessen zu haben…, eine echt verzwickte Situation…

Desweiteren wenn ich kündige riskiere ich womöglich eine Sperre im Krankengeld oder ggf. Arbeitslosengeld…

Gibt es eine Möglichkeit früher aus dem Vertrag zu kommen, oder an wenn kann ich mich mit dem Problem wenden ?

Anwalt für Arbeitsrecht, Krankenkasse, Hausarzt, Arbeitsamt ?

Irgendwie eine verzwickte Situation…

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41039x hilfreich)

Zitat (von Partychr):
Hausarzt, Psychater und Psychotherapeuten

Die sollten eigentlich in der Lage sein, ein Attest zu fertigen, welches das
Zitat (von Partychr):
dass die Ursache oder ein Problem des ganzen mit in der Firma zu liegen scheint

bestätigt.

Womit dann sogar eine fristlose Kündigung drin sein dürfte.

Möglicherweise ist es dazu aber notwendig, sich nochmals durch eine weiter Wiedereingliederung zu hangeln, zumindest sie zu beginnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
frannzwick
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 37x hilfreich)

Und man kann auch mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vereinbaren.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19045 Beiträge, 6965x hilfreich)

Zitat (von Partychr):
mit in der Firma zu liegen scheint, wo die Beziehung von den Angestellten zur Führungskraft recht angespannt zu sein scheint,

Wenn die Beziehung Angestellte - Führungskraft im Allgemeinen angespannt 'zu sein scheinen', gibt das m.E. nicht viel her abzuleiten, dass deine konkreten Probleme mit einem allgemeinen Problem zusammenhängen - viel zu viel Schein und viel zu wenig Klarheit, um auf der Basis weitgehende Konsequenzen zu ziehen.

Aus deinem Vertrag wirst du schon rauskommen - wenn Kündigung dir zu lange dauert, geht vielleicht ein Auflösungsvertrag.
Ob das klug ist, steht auf einem anderen Blatt - du steuerst u.U. direkt in die Arbeitslosigkeit.
Ich rate ab, solange die Zusammenhänge diffus sind.

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#4
 Von 
ip552003-23
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 12x hilfreich)

Das klassische Vorgehen in dem Fall wäre wohl sich nach Verhandlung kündigen zu lassen (wird dem AG nicht schwer fallen) und dann eine Sprinterklausel als Abfindung zu vereinbaren.

Signatur:

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#5
 Von 
Partychr
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Aus deinem Vertrag wirst du schon rauskommen - wenn Kündigung dir zu lange dauert, geht vielleicht ein Auflösungsvertrag.
Ob das klug ist, steht auf einem anderen Blatt - du steuerst u.U. direkt in die Arbeitslosigkeit.
Ich rate ab, solange die Zusammenhänge diffus sind.


Wäre in dem Fall nicht ein Schreiben vom Arzt dann besser, wenn mir dieser ausdrücklich dazu raten sollte die Stelle zu wechseln und die Probleme anscheinend daher zu kommen scheinen ?

Dann könnte ich doch fristlos kündigen und die Notwendigkeit mit dem Arztbrief bescheinigen..., oder welche Nachteile hätte das ?

Was wäre dann in dem Fall ?
Bekommt mann dann weiter Krankengeld, odewr Arbeitslosengeld, oder wie läuft das dann ab ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Partychr
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Womit dann sogar eine fristlose Kündigung drin sein dürfte.

Möglicherweise ist es dazu aber notwendig, sich nochmals durch eine weiter Wiedereingliederung zu hangeln, zumindest sie zu beginnen.


Stellt sich dann nur die Frage, wenn ich mit Arztbrief kündigen sollte, wie das dann mit der erneuten Wiedereingliederung klappen soll..., mit der Vorraussetzung dürfte es schwerer sein eine Stelle zu finden und einen Betrieb der das auch mitmacht...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37596 Beiträge, 6281x hilfreich)

Zitat (von Partychr):
wenn mir dieser ausdrücklich dazu raten sollte die Stelle zu wechseln und die Probleme anscheinend daher zu kommen scheinen ?
Nach 12-15 Jahren Beschäftigungsverhältnis?
Wenn du mit einem privaten Attest fristlos selbst kündigst, folgt zunächst eine Sperrzeit von der Arbeitsagentur. Für 12 Wochen.
Wenn der Arzt dich weiterhin -au- schreibt, zahlt die KK weiter Krankengeld.

Zitat (von Partychr):
dass ich nun mit einer Wiedereingliederung wieder beginnen kann.
In aller Regel beginnt die betriebliche Eingliederung (BEM) mit einem Gespräch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41039x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn du mit einem privaten Attest fristlos selbst kündigst, folgt zunächst eine Sperrzeit von der Arbeitsagentur. Für 12 Wochen.

Er soll aber kein privates Attest nehmen, sondern eines, dass die behandelnden Mediziner ausgestellte haben.



Zitat (von Partychr):
Stellt sich dann nur die Frage, wenn ich mit Arztbrief kündigen sollte, wie das dann mit der erneuten Wiedereingliederung klappen soll..., mit der Vorraussetzung dürfte es schwerer sein eine Stelle zu finden und einen Betrieb der das auch mitmacht...

Die erneute Wiedereingliederung bzw. der Versuch dazu muss denknotwendigerweise beim alten AG erfolgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37596 Beiträge, 6281x hilfreich)

Vermutlich weiß der TE, was mit ---privatem Attest--- gemeint ist.

Damit aber kein Unwetter aufzieht:
Ein Attest des behandelnden Arztes genügt der Arbeitsagentur in aller Regel NICHT, um von einer Sperrzeit nach § 159 SGB III abzusehen.
Man will iaR Stellungnahmen/Gutachten/Bescheinigungen/Atteste von Amtsärzten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Partychr
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke erst mal für Eure Impressionen.

Ich bin aktuell in der Wiedereingliederung und spiele mit dem Gedanken wechseln zu wollen, da die Probleme die ich hatte evtl. im Zusammenhang stehen könnten.

Ich werde mich jetzt erstmal auf die Eingliederung konzentrieren und wenn es so sein soll ggf. mit der Rechtschutzversicherung und über einen Anwalt für Arbeitsrecht alles besprechen wie ich am besten aus dem Vertrag früher rauskomme…

0x Hilfreiche Antwort

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