Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Ich habe vor kurzer Zeit im Unternehmen gekündigt. Nun wurde mir seitens der Geschäftsführung mitgeteilt, dass ich noch 70 Minusstunden habe und für deren Ausgleich zu sorgen habe. Von diesen Minusstunden sind aber 48 Stunden die mir in schriftlicher Form seitens der Geschäftsführung (Betriebsleiter) angewiesen wurden, aufgrund fehlender Arbeit. Im Unternehmen besteht eine Regelung (Betriebsordnung), wo jeder Mitarbeiter ein Arbeitszeitkonto besitzt (+40h / -80h), was in Absprache mit dem Vorgesetzten auszugleichen ist. Nun zu meiner Frage. Bin ich dazu verpflichtet, auch die von mir nicht verursachten Minusstunden aufzukommen?
MfG
Kündigung und Minusstunden
10. Juni 2017
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Frage vom 10. Juni 2017 | 07:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung und Minusstunden
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#1
Antwort vom 10. Juni 2017 | 09:24
Von
Status: Weiser (17353 Beiträge, 6462x hilfreich)
Wenn du wegen fehlender Arbeit freigestellt worden bist, geht das freilich zu Lasten des Betriebes. Allerdings müsste man hier die Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto auch genauer anschauen.
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