Kündigung und Minusstunden

10. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.06.2017 10:21:30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung und Minusstunden

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Ich habe vor kurzer Zeit im Unternehmen gekündigt. Nun wurde mir seitens der Geschäftsführung mitgeteilt, dass ich noch 70 Minusstunden habe und für deren Ausgleich zu sorgen habe. Von diesen Minusstunden sind aber 48 Stunden die mir in schriftlicher Form seitens der Geschäftsführung (Betriebsleiter) angewiesen wurden, aufgrund fehlender Arbeit. Im Unternehmen besteht eine Regelung (Betriebsordnung), wo jeder Mitarbeiter ein Arbeitszeitkonto besitzt (+40h / -80h), was in Absprache mit dem Vorgesetzten auszugleichen ist. Nun zu meiner Frage. Bin ich dazu verpflichtet, auch die von mir nicht verursachten Minusstunden aufzukommen?

MfG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17353 Beiträge, 6462x hilfreich)

Wenn du wegen fehlender Arbeit freigestellt worden bist, geht das freilich zu Lasten des Betriebes. Allerdings müsste man hier die Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto auch genauer anschauen.

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