Hallo.
Angenommen Person A ist auf Grund von Mobbing etc. zur Zeit krank geschrieben (bis 08.06), möchte zum 1. Juli hin kündigen und hat noch Urlaubsanspruch.
Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch, bei bisher 1 Woche genommenen Urlaub? Vertraglich sind 25 Tage geregelt, 5 Tage davon wurden genommen, bei einer 5 Tage Woche.
Hat Person A in dem Fall noch 15 Tage Resturlaub, da der gesetzliche Mindesturlaub anfällt und dieser 20 Tage beträgt, abzüglich der 5 genommenen?
Und könnte Person A somit die restlichen Tage vom 9. Juni - 1.Juli damit überbrücken, um nicht mehr in der Firma tätig sein zu müssen?!
Person A möchte ungern über 6 Wochen krank geschrieben werden, um nicht in die Lohnfortzahlung der Krankenkasse zu rutschen.
Wäre eine Kündigung dieser Art rechtens oder könnte es zu Problemen kommen?
Herzlichen Dank!
-- Editiert von Tomoki am 22.05.2019 01:10
Kündigung und Urlaubsanspruch
22. Mai 2019
Thema abonnieren
Frage vom 22. Mai 2019 | 01:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung und Urlaubsanspruch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 22. Mai 2019 | 06:36
Von
Status: Weiser (17379 Beiträge, 6471x hilfreich)
Ob deine Rechnung so aufgeht, wird davon abhängen, dass/ob dein AG dir den Urlaub auch so bewilligt.
#2
Antwort vom 22. Mai 2019 | 08:45
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 104x hilfreich)
§ 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG
: Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer ... wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Wenn lt. Arbeitsvertrag 25 Urlaubstage pro Jahr vereinbart wurden, hast du - bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.06.2019 - Anspruch auf 13 Tage. Da du 5 Tage bereits genommen hast, beträgt der Resturlaub 8 Tage.
-- Editiert von schneechen am 22.05.2019 08:46
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