Kündigung und Urlaubsanspruch - angeblich 11 Tage zuviel genommen, will es mir vom Gehalt abziehen

14. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
ToP1982
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung und Urlaubsanspruch - angeblich 11 Tage zuviel genommen, will es mir vom Gehalt abziehen

Hallo zusammen,
habe einen heftigen Streit mit meinem Arbeitgeber der mich um meinen noch ausstehenden Lohn bringen möchte,deshalb bräuchte ich dringend Hilfe. Hier erstmal ein paar Fakten.

- Seit 1.2.2004 gelernter Informationselektroniker. In gleicher Firma ohne Arbeitsvertrag seitdem Tätig
- Kündigte nun zum 1.8.2007
- Laut Verinbarung bekomm ich 25 Tage. Meine Chefin meint nun es wären nun 24 lt. gesetzlich. 5Tage/Woche
- Meine Chefin rechnet alle genommenen Tage zusammen, auch die in der Ausbildung von 2002 und meint ich hätte zuviel Urlaub genommen in der Ausbildung, was auch stimmt. 3 Tage.
- Sie rechnet die Tage in diesem Jahr auf 1/12 pro Monat, aber ich kündigte in der 2ten Hälfte.
- Alles in allem hab ich angeblich 11 Tage zuviel genommen und will es mir vom Gehalt abziehen.

Nun weiss ich nicht weiter ob das alles rechtens ist, da ich auch im Bundesurlaubsgesetz nicht wirklich durchsteige.
Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank im Vorraus

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, ähm die Sache mit den 3 Tage zuviel in der Ausbildung und jetzt sinds plötzlich 11 Tage zuviel ist aber nicht für Außenstehende nachvollziehbar.

:???:

MfG

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#2
 Von 
ToP1982
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil ich in diesem Jahr bereits 21 Tage genommen habe, bzw. aufgedrückt bekam. Und angeblich stehen mir dieses Jahr nur ca. 14 Tage zu weil ich ja gekündigt habe. Und insgesamt wären es wohl 11 Tage im ganzen Zeitraum die ich zu viel hätte. Sorry, hab ich vergessen zu erwähnen.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Der gesetzliche Mindestanspruch wären 4 Wochen. Ansonsten wird analog zum Bundesurlaubsgesetz nach der Wartezeit der volle (vereinbarte) Jahresurlaub gewährt, insofern keine Zwölftelungsregelung (arbeits- oder tarifvertraglich) besteht.

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. nach dem burlg ist heute - juli07 - alles außer dem laufenden jahr 'schnee von gestern' - aufrechnungen von 2002 also auf dieser grundlage sicher nicht möglich (nicht zu reden davon, dass nicht nur du 'zuviel urlaub genommen' hast - sie hat ihn auch bewilligt!).

folglich ist nur dein urlaubsanspruch von diesem jahr von interesse. sollte den konflikt doch einigermaßen vereinfachen, oder??

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#5
 Von 
ToP1982
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antworten.

Also würde es heissen das ich eigentlich noch 4 Tage offen hätte.

Das schliesse ich aus folgenden von euch genannten Fakten
- Voller urlaubsanspruch (mündlich vereinbart 25)Kündigung 2te Hälft, kein Tarifvertrag vorhanden
- Nur 21 Tage in diesem Jahr genommen - Rest 4

Aber gab es nicht irgendwo eine Regelung das man Urlaub mitnehmen kann aus einem Vorjahr ? Also auch evtl. zu viel genommenen Urlaub ?

Vielen Dank

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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. lies nochmal das burlg § 7 - urlaub verfällt, wenn er nicht beantragt worden ist, ende märz.

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Der Urlaub verfällt am 31.03. des Folgejahres.

Mit dem zuviel gewährten Urlaub - zumindest den aus den Vorjahren -seh ich das so wie blaubär. Wurde der Urlaub zuviel gewährt, weil der AG zu doof zum rechnen war oder aus anderen Gründen?

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#8
 Von 
ToP1982
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, und der 31. März ist schon vorbei, verstanden.

Naja, ich wollte Urlaub haben und bekam ihn, hatten beide nicht nachgerechnet. Im Vorjahr hatte ich sogar weniger, also den hätte ich dann sogar noch bis zum 31.3. nehmen können.

Wusste nur nicht ob ich den vollen Urlaub bekomme oder nur 1/12 pro Monat und wieviel Jahre angerechnet werden können.

Wobei es schon für Armut spricht wenn die Firma mir den Urlaub berechnet obwohl ich mich noch in Ausbildung befand, was auch nicht zu vergleichen ist.

Also vielen Dank, hat mir sehr geholfen.
Wünsche noch ein schönes Wochenende !

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Wieso ist das nicht zu vergleichen?

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#10
 Von 
ToP1982
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Nunja, ich denke weil die gehaltsklasse eine ganz andere ist.

Ein Urlaubstag in der Ausbildung ist doch nicht gleich gewichtig wie dies eines Gesellen oder doch ?

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#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Urlaub ist Urlaub. Nur weil ein Azubi Urlaub zuviel bekommen hat, wird man ihn den doch nicht schenken, weil er Azubi ist.

Allerdings hätte diesbezüglich die Firma in diesem Fall m.E. früher ausschlafen müssen. Da jetzt nach Jahren noch was verrechnen zu wollen, ist Quatsch. Zuwenig genommenen Urlaub hätten die dir sicher auch nicht nach Jahren noch geschenkt.

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