Kündigung gestern erhalten
Fristgerechet zum 31. August 2011
"Hiermit kündigen wir das seit den 01.09.2010 bestehende Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit fristgerecht zum 31.August 2011.
Ab sofort von Arbeitsleistung freigestellt.
Vermerk:
Hierdurch gilt der anteilig erworbene Urlaubsanspruch als abgegolten.
Kündigung zum Erhalt unterschrieben
AN hat sich bei der Agentur für Arbeit direkt gemeldet.
Aber Probezeit? Da war A längst raus. Die haben wenig Ahnung. Wollen sich wegen den 26 Tagen jetzt auch nachfragen.
Also kommt man auf 23 Tage Urlaub, da Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte Anspruh auf voller Jahresurlaub. Laut Vertrag 26 Tage. Überhang 3 Tage.
Nur ist der Satz:
quote:
Hierdurch gilt der anteilig erworbene Urlaubsanspruch als abgegolten.
als gefährlich zu betrachen. Ist es besser den Arbeitgeber schriftlich darauf hinzuweisen das die 3 Tage auszubezahlen sind?
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-- Editiert am 02.08.2011 10:49