Kündigung und Urlaubsverweigerung - Hilfe!

22. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
go464269-43
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung und Urlaubsverweigerung - Hilfe!

Ich bin seit dem 1.3.2017 beim Arbeitgeber beschäftigt. Im Februar bereits im Rahmen eines Praktikums in einer Maßnahme über die Agentur für Arbeit. Minusstunden sind durch verkürzte Arbeitszeiten entstanden, da es nichts mehr zu tun gab und mein Chef mich in den Feierabend geschickt hat. Minusstunden habe ich außerdem den Praktikumszeitraum übernommen. Der Arbeitsvertrag ist meiner Meinung nach schwammig formuliert und hat falsche Angaben wie z.B. Urlaubsanspruch von 1,5 Tagen. Am 15.4. habe ich gekündigt muss nun durch fehlender Probezeit Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten. Wollte nun im Mai gern eine Woche Urlaub nehmen, wird mir aber auf Grund angeblicher Minusstunden veweigert.

Wäre schön wenn mir schnellstmöglich jemand helfen kann ob das mit Rechten Dingen zu geht und wie ich vorgehen kann.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Deine Darstellung ist ungefähr ebenso schwammig wie dein AV.
Rätselhaft: Wie aus einem Praktikum Minusstunden in das AV gelangen können sollen.
Vmtl. ungerechtfertigt: Minusstunden, weil "mein Chef mich in den Feierabend geschickt hat" - das sieht eher nach Freistellung aus.
Rätselhaft: /// ... falsche Angaben wie z.B. Urlaubsanspruch von 1,5 Tagen.
Und zu welchem Termin hast du nun gekündigt: zum 15. oder zum 31. Mai? U-Anspruch erwirbst du für volle Monate, folglich hättest du Anspruch für 2 bzw. 3 Montat; bei 24 Werktagen nach BUrlg also 4 oder 6 Werktage Urlaubsanspruch bei einer 6-Tage-Woche - oder 2*20/12 bzw. 3*20/12 Arbeitstage bei 5-Tage-woche.

Der Hauptpunkt ist aber vorab, die Minusstunden zu bestreiten und das zu klären. Dazu verhilft zur Not das Arbeitsgericht.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Aber selbst wenn das zu Gunsten des AN geklärt ist, hat dieser keinen Anspruch darauf, zu einem bestimmten Termin Urlaub genehmigt zu bekommen.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

@hh
... im Grundsatz - natürlich. Hier aber verweigert AG den Urlaub mit Begründung Minusstunden. Und wenn dieses Argument fälllt ...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ganz schnell hilft hier nur noch das Arbeitsgericht. Dort kann man sich an die Rechtsantragsstelle wenden und diese formuliert die Klage auf Duldung des Urlaubs durch den Arbeitgeber. Das Ganze im Eilverfahren und nächste Woche ist das Verfahren. Wenn dann noch in der Klage steht, dass die Minusstunden durch den Annahmeverzug des Arbeitgebers enststanden sind, dann wird da nichts verrechnet.... Und was in der Praktikumszeit war gehört sowieso auf ein anderes Blatt.

Eine Verweigerung des Urlaubs zum gewünschten Zeitpunkt muss vom Arbeitgeber gut begründet werden.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):

U-Anspruch erwirbst du für volle Monate, folglich hättest du Anspruch für 2 bzw. 3 Montat; bei 24 Werktagen nach BUrlg also 4 oder 6 Werktage Urlaubsanspruch bei einer 6-Tage-Woche - oder 2*20/12 bzw. 3*20/12 Arbeitstage bei 5-Tage-woche.


- § 4 Bundesurlaubsgesetz (Wartezeit). Der Fragesteller ist beschäftigt seit dem 01.03.2017.

Zitat (von altona01):

Eine Verweigerung des Urlaubs zum gewünschten Zeitpunkt muss vom Arbeitgeber gut begründet werden.


- Direktionsrecht des Arbeitgebers. Begründung: betriebliche Gründe.

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