Kündigung und Wiedereinstellung in anderer Abteilung

6. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Doktorandin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung und Wiedereinstellung in anderer Abteilung

Hallo,

ich wurde innerhalb der Probezeit nach nur 3 Wochen nach Antritt meiner Doktorandenstelle aufgrund von fachlichen Gründen mündlich gekündigt. Die schriftliche Kündigung wird wohl in den nächsten Tagen folgen. Ich muss zugeben, dass die Stelle tatsächlich nicht dem entspricht, was ich studiert habe. Nun hat mir ein Mitarbeiter in einer anderen Fachabteilung eine Stelle angeboten, die sehr gut zu dem passt, was ich studiert habe. Er hat mit der Personalverwaltung telefoniert und dort bekam er die Auskunft, dass es nach einer Kündigung nicht möglich ist, in derselben Firma wieder auf eine andere Position bzw. in einer völlig anderen Abteilung neu eingestellt zu werden. Eine Wiedereinstellung in einer neuen Abteilung scheint somit unmöglich zu sein.

Bedeutet das, dass ich nach geltendem Recht lebenslang nie wieder eine Promotionsstelle bei dieser Firma beginnen darf, weil ich ein Mal aus fachlichen Gründen gekündigt wurde?

Ist das vielleicht nur bei Doktorandenstellen so geregelt? Wo steht das entsprechende Gesetz bzw der Präzedenzfall?

Viele Grüße
Doktorandin

-- Editier von Doktorandin am 06.08.2017 10:43

-- Editier von Doktorandin am 06.08.2017 12:32

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

In der Regel findet man sowas bei Zeitverträgen. Ich schätze mal, dass Du auch einen hast. Der Hochschulbereich ist ja gerade besonders berüchtigt dafür mit seinen politisch gewollten endlosen menschenunwürdigen Kettenzeitverträgen.
Lt. Teilzeit- und Befristungsgesetz darf bei Wiedereinstellung aber nur noch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden, wenn vorher schon mal ein Arbeitsvertrag zwischen den beiden Parteien bestand. Da zählen dann keine der üblichen Befristungsgründe.
Die Rechtsprechung kennt wohl mittlerweile eine gewisse Abstandsfrist um dann doch wieder eine gültige Befristung zu machen. Die Jahresanzahl ist mit aber jetzt nicht mehr geläufig, aber es war schon etwas mehr.

Solange keine schriftliche Kündigung zugegangen ist besteht ein Arbeitsverhältnis fort,
Daher noch eine Idee für Rettungsversuch: Am frühen Montagmorgen sofort den neuen Chef in spe anrufen, der sich sofort mit der Personalabteilung in Verbindung setzen soll um den Ausgang der schriftliche Kündigung zu stoppen. Eine Versetzung in eine andere Abteilung bedarf allenfalls einer Ergänzung zum bestehenden Vertrag und keinen neuen. Personalrat/Betriebsrat müsste vermutlich auch schnell einbezogen werden.

Viel Glück

-- Editiert von maestro1000 am 06.08.2017 12:38

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Doktorandin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Also ist es laut Teilzeit- und Befristungsgesetz tatsächlich nicht möglich, gekündigt und in einer neuen Abteilung derselben Firma auf eine andere Stelle wieder neu eingestellt zu werden.

Der Betriebsrat ist bereits informiert. Er trifft sich kommende Woche mit meinem aktuellen Abteilungsleiter. Die Personalverwaltung wollte meinem zukünftigen Betreuer vor diesem Treffen keine Auskünfte über die Möglichkeiten zur Übernahme geben.

Würde denn ein Aufhebungsvertrag helfen?
Dann könnte ich ein Schlichtungsgespräch mit dem Ziel eines Aufhebungsvertrages statt einer Kündigung beantragen.

Wo müsste ich eine Versetzung in eine andere Abteilung beantragen? Oder kann das nur mein neuer potentieller Chef beantragen?


-- Editiert von Doktorandin am 06.08.2017 12:46

-- Editiert von Doktorandin am 06.08.2017 12:46

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Gesetzlich verboten ist die Neueinstellung nach einer Kündigung nicht. Zudem hat maestro1000 nur von befristeten Verträgen geschrieben und das nicht mal komplett korrekt. Denn sachgrundbefristete Verträge sind auch bei einer Vorbeschäftigung zulässig. Nur eine reine Zeitbefristung ist bei einer Vorbeschäftigung in einem Zeitkorridor von regelmäßig 3 Jahren nicht zulässig.

Nachteile für den AG gibt es also nicht, wenn es sich um eine unbefristetes Arbeitsverhältnis handeln sollte oder wenn eine Sachgrundbefristung möglich ist.

Aber davon ab, wenn der AG nicht will, dann wird es auch nicht helfen, wenn grundsätzlich eine weitere Beschäftigung ohne Nachteile für den AG möglich wäre.

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#4
 Von 
Doktorandin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei mir beruht die Befristung auf Paragraph 2 Abs. 1 des WissZeitVG. Es liegt ein Sachgrundbefristung vor. Also dürfte ich rein rechtlich nach der Kündigung wieder neu in einer anderen Abteilung eingestellt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das von Dir genannte Gesetz stellt ja nur einen Rahmen dar. Der Rest wird ja individuell geregelt, da greift auch das Landesrecht, und sofern es eine Hochschule ist auch das interne Recht, evtl. gibt es eine Betriebsvereinbarung, eine Anweisung des Ministeriums, woher sollen wir das alles wissen? Man kann aber pauschal sagen, dass der Arbeitgeber auf gar keinen Fall jemanden nehmen muss, den er nicht nehmen will.

Hast Du mal überprüft, ob es die Möglichkeit der Versetzung gibt? Dann wäre der Arbeitsvertrag ja nicht beendet.

wirdwerden

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

Eigentlich ist doch noch gar nichts passiert - wenn die Firma dich für die andere Stelle will, lässt sich das doch noch problemlos durch Vertragsänderung machen.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Du, bei diesen Jobs kann das etwas schwieriger sein. Die sind heiss begehrt, deshalb gibt es da schon etwas andere Regeln als in einem normalen Job. Ich hab ja nur eine Anregung gegeben, die die Fragestellerin überprüfen sollte. Und ein Mitarbeiter aus einer anderen Abteilung, das ist ja auch so eine Sache. Ist da eine Planstelle frei, ist der Mitarbeiter überhaupt legitimiert, sowas zu machen, u.s.w. Ich wollte nur eine Anregung geben, sonst sehe ich die ganze Angelegenheit nämlich als ziemlich aussichtslos an.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Doktorandin):
Bedeutet das, dass ich nach geltendem Recht lebenslang nie wieder eine Promotionsstelle bei dieser Firma beginnen darf, weil ich ein Mal aus fachlichen Gründen gekündigt wurde?

Wenn die Firma beschließt Dich nie wieder einzustellen, dann unterliegt das der Vertragsfreiheit. Vollkommen unabhängig davon, ob sie das bei richtiger Gestaltung ohne Nachteile dennoch machen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Doktorandin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Geschäftsführung hat ja sämtliche Personalangelegenheiten der Personalverwaltung übertragen. Nur meine Abteilung möchte mich nicht weiter beschäftigen. Die neue Abteilung schon. Der Mitarbeiter ist definitiv befugt, da er meine Bewerbung von seinem Vorgesetzten bekommen hat.

Die Firma wird sicher im Sinne des neuen Abteilungleiters entscheiden, wenn es rechtlich erlaubt ist. Danke für eure Hinweise.

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