Hallo, ich bin der Neue
(Die Forensuche habe ich genutzt, bin aber nicht fündig geworden.)
Frage: Wann sollte ich die Kündigung einreichen, wenn ich noch einen angemeldeten und genehmigten Monat Elternzeit nehmen möchte?
Angenommen, ich kündige nächsten Monat (fiktiv, 15.05.2021) mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Monatsende (d.h. 31.05. plus 3 Monate = 31.08.2021). Die Elterzeit beginnt planmäßig am 01.09.2021.
Sollte ich dann zum 31.09.2021 kündigen und muss der AG das akzeptieren? Oder sollte ich besser erst im Juni kündigen, damit es ab Juni 3 Monate sind (2 Monate Restarbeitszeit und 1 Monat Elternzeit).
Ich bin gespannt auf eure Antworten!
Kündigung und danach noch Elternzeit?
14. April 2021
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Frage vom 14. April 2021 | 21:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung und danach noch Elternzeit?
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#1
Antwort vom 15. April 2021 | 15:01
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 12x hilfreich)
ZitatAngenommen, ich kündige nächsten Monat (fiktiv, 15.05.2021) mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Monatsende (d.h. 31.05. plus 3 Monate = 31.08.2021). Die Elterzeit beginnt planmäßig am 01.09.2021. :
Dann ist es keine Elternzeit, die gibt es nur Arbeitnehmer*innen.
Ich denke, dem AG kann es egal sein, da der AN so oder so im September nicht mehr da ist.
#2
Antwort vom 17. April 2021 | 22:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDann ist es keine Elternzeit, die gibt es nur Arbeitnehmer*innen. :
Nee nee, falsch verstanden.
Kündigung zum 31.09.2021 heißt, dass die Elternzeit noch innerhalb der Anstellung genommen wird.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. April 2021 | 09:40
Von
Status: Praktikant (762 Beiträge, 336x hilfreich)
Der 31.09. ist ein ganz besonderer Tag
#4
Antwort vom 18. April 2021 | 10:39
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer 31.09. ist ein ganz besonderer Tag :
hahahaha, jaja, ganz speziell
Sollte natürlich der 30.09. sein. Ich editier das zur allgemeinen Belustigung mal nicht mehr
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