Guten Tag!
Ich habe jetzt schon eine Weile im Forum gesucht, jedoch nichts passendes auf meine Frage gefunden, deswegen:
meine Freundin ist zum 30.12.06 betriebsbedingt gekündigt worden (Kündigungsfrist: 3 Monate). Offiziell zumindest, inoffiziell weil sie über Weihnachten und Silvester 3 Wochen mit Magenschleimhautentzündung krankgeschrieben war. Da sie Verkäuferin ist, war das ihren Chef wohl zu lange und sie haben sie während der Krankheit gekündigt (ist ja aber glaub ich nicht verboten, leider). Demnach müsste sie noch bis Ende März arbeiten gehen. Heute war sie den ersten Tag wieder auf Arbeit und ihre Vorgesetzte ist noch unmöglicher zu ihr als sonst schon. Was meine Freundin aber besonders stört, ist die Tatsache, dass ihr Arbeitgeber anscheinend nicht einer Berufsgenossenschaft angeschlossen ist und somit die Angestellten ja nicht unfallversichert. Letztens hatte sie sich auf Arbeit den Fuß angestoßen und ihre Chefs wollten das einfach unter den Tisch kehren (sie sagten sogar selbst, dass sie keiner Berufsgenossenschaft angehören ). Nun meine Frage: muss meine Freundin weiterhin (auf eigenes Risiko) arbeiten gehen, wenn der Arbeitgeber nicht unfallversichert ist??
Danke schon einmal im Voraus, Andreas.
Kündigung und weiterarbeiten?!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Natürlich ist sie unfallversichert. Die Aussage des AG ist Quatsch.
Wenn Einzelhandel dann -> http://www.bge.de/
Also wollten die den Arbeitsunfall einfach nicht melden, oder wie siehst du die Sache?!
Als sie beim Arzt war, wollte dieser die Berufsgenossenschaft des AG wissen. Das wusste meine Freundin leider nicht, und da hat der Arzt "Berufsgenossenschaft des Einzelhandel" angegeben. Von denen kam dann ein Schreiben, wo der Arbeitgeber Stellung beziehen sollte. Das wollten sie aber einfach nicht beantworten und somit den Vorfall unter den Tisch kehren. O-Ton: "Wir sind keiner Berufsgenossenschaft angehörig. Da wird sich schon keiner mehr melden, wenn wir das nicht beantworten." Meinung?? Muss meine Freundin weiterhin auf Arbeit gehen??? Laut Arbeitsvertrag ja eigentlich schon, oder?!
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... natürlich muss sie weiter arbeiten. die frage - und mehr ist es nicht als eine frage - nach der unfallversicherung gibt doch keinen grund, die leistung zurückzuhalten.
Das ganze Verhalten des AG war nur sehr merkwürdig. Also besteht auf jeden Fall eine Unfallversicherung, auch wenn der AG gegensätzliches behauptet?!
http://bundesrecht.juris.de/sgb_7/__2.html
Das heißt, dass es egal ist, was der AG sagt. Sie ist kraft Gesetz unfallversichert und schlimmstenfalls (wenn der AG sie nicht angemeldet haben sollte) bekommt der AG ein Problem damit, aber nicht die Arbeitnehmerin!
Okay, Danke nochmals!
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